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Montabaur

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Nr. 1/2/98

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Aufgrund der großen Resonanz im letzten Jahr findet am Schwer­donnerstag, 19. Februar, ab 19.30 Uhr, wieder ein Schwerdon­nerstagsball im Saal des Gasthauses »Zur Krone« statt. Es spielt zum Tanz die bekannte Band »The Tel Stars«, die bereits durch unseren Oldie-Abend in Eitelborn bestens bekannt ist. Abgerundet wird die diesjährige Session mit dem Rosenmon­tagszug am 23. Februar 1998,14.11 Uhr, unter Teilnahme von 5 Kapellen, vielen Motivwagen und Fußgruppen. Nach dem Ro­senmontagszug buntes Treiben im Saal des Gasthauses »Zur Krone«.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit Ihrem Besuch auf unseren Veranstaltungen unterstützten würden. Damit helfen Sie uns, die schöne Eitelborner Karnevalstradition zu erhalten.

Kartenvorverkauf

für die »Große Kappensitzung«

Der Kartenvorverkauf für die »Große Kappensitzung« am Sams­tag, 7. Februar 1998, 19.33 Uhr, in der Augst-Halle, erfolgt am Samstag, 17. Januar 1998, von 13.00 bis 15.00 Uhr, in der Gaststätte »Zur Krone« in Eitelborn, Borngasse. Die Gaststätte ist ab 11.00 Uhr geöffnet. Der Kartenvorverkauf wird nach der Reihenfolge der eintreffenden Interessenten durchgeführt. Die Karten sind neben Tischnummern auch mit Platznummern verse­hen.

Der Karten nach verkauf findet ab 19. Januar in »Elas Lädchen«, Hohlweg 5, in Eitelborn zu den üblichen Öffnungszeiten statt.

Rosenmontagszug 1998 in Eitelborn

Wir bitten alle Vereine und auch private Gruppen, die mit Wagen, Fußgruppen oder sonstigen Aktivitäten den Rosenmontagszug am 23. Februar 1998 in Eitelborn mitgestalten wollen, um kurze Mitteilung an den 1. Vorsitzenden Thomas Rothweiler unter Tele­fon 2222.

Damit wird eine schöne Aufteilung aller Fußgruppen, Wagen und Musikkapellen ermöglicht. Außerdem wollen wir alle angemelde­ten Zugnummern mit Wurfmaterial unterstützen. Selbstverständ­lich freuen wir uns auch über eine rege Teilnahme aus unseren Nachbargemeinden.

Förderverein der Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V. (F. E. S. G)

Am Freitag, dem 9. Januar 1998, findet die Jahreshauptversamm­lung der F. E. S. G. im Schützenhaus auf dem Nörrberg um 20.15 Uhr statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Jah­resberichte, 3. Veranstaltungsplan 1998,4. Sonstiges.

Kirchenchor Cäcilia Eitelborn

Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am 13.01.1998, um 20.00 Uhr, im Probenraum statt.

Im Hinblick auf unser Stiftungsfest am 31.01.1998 im Gasthaus »Zur Krone« bitten wir um möglichst vollzähliges Erscheinen und laden insbesondere auch interessierte Neubürger zu einem Pro­benbesuch ein.

Männergesangverein »Mozart« Eitelborn

Wir weisen nochmals auf unser Stiftungsfest am Samstag, dem 10. Januar 1998, im Vereinslokal »Zur Krone« hin. Für ein reich­haltiges und kurzweiliges Programm ist bestens gesorgt.

Zu dieser Veranstaltung laden wir die Vereinsfamilie sowie Freun­de und Gönner des Vereins recht herzlich ein.

MGV Eitelborn 1866

Am kommenden Samstag, dem 10. Januar 1998, 20.00 Uhr, findet unser Stiftungsfest im Vereinslokal »Nassauer Hof« statt. Wir wollen das Fest in der Art einer Familienfeier begehen. Hierzu laden wir unsere aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Ange­hörigen recht herzlich ein. Für den richtigen Schwung wird »Willys Little Big Orchester Willy Reitz« sorgen.

Preise für die Tombola am Stiftungsfest bitte in der Chorprobe am Donnerstag, dem 8. Januar 1998, oder bei den Vorstandsmitglie­dern abgeben.

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Die erste Übung im Jahr 1998 findet am Freitag, dem 9. Januar, um 19.30 Uhr, statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Kadenbach

Sprechzeiten des 1. Ortsbeigeordneten

Dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon 02620/1001 (ab 13.30 Uhr).

Öffentliche Bekanntmachung

Zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Die zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach findet am

Sonntag, dem 18. Januar 1998, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus Kadenbach statt.

Tagesordnung

1. Verpflichtung der Beisitzer (sofern erforderlich)

2. Feststellung des Wahlergebnisses

a) Feststellung der Zahlen der Wahlberechtigten und Wähler

b) Feststellung der Zahlen der ungültigen und gültigen Stim­men

c) Feststellung der Zahlen der auf die einzelnen Wahlvor­schläge entfallenen Stimmen

d) Feststellung des Namens des Bewerbers, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, anderenfalls daß eine Stichwahl stattfindet oder die Wahl wiederholt wird

e) sofern eine Stichwahl notwendig wird, Feststellung der Namen der beiden Bewerber, die an der Stichwahl teilneh­men

56337 Kadenbach, 17. Dezember 1997 (S.)

Hans-Jörg Klee, 3. Ortsbeigeordneter als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Bekanntmachung

zur Wahl des Ortsbürgermeisters

Am Sonntag, dem 18.01.1998, wird die Wahl des Ortsbürgermei­sters durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimm­bezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines ande­ren Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Paß oder Paßersatz, bereitgehalten werden.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angege­bene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden, er kann auch am Wahltag in dem angegebenen Wahlraum bis 18.00 Uhr dem Wahlvorsteher übergeben werden.

II.

Wahlberechtigte, die verhindert sind, am Wahltag den Wahlraum aufzusuchen, können noch bis Freitag, den 16.01.1998,18.00 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahl­sonntag, 12.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wähler­verzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhält der Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewer­ber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes