Montabaur
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Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bekanntmachung
Auf Antrag der Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH & Co. KG, Rheinstraße 39-41,57638 Neitersen, wurden für die Gewässerausbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bioabfallvergäranlage in Boden, Verbandsgemeinde Montabaur, nach § 31 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 71 ff. und 105 ff. Landeswassergesetz (LWG) die Planfeststellung bzw. die gehobene Erlaubnis gemäß §§ 2,3 und 7 WHG und §§ 26 ff. LWG erteilt.
1. Die Planfeststellung umfaßt:
1.1 die Aufhebung eines namenlosen Gewässers 3. Ordnung (Vorflutgraben C —C) auf den Flurstücken 497/14,1588/9 und 498/8, Flur 7, Gemarkung Boden,
1.2 den Ausbau eines Wegeseitengrabens entlang der B 255 als Gewässer 3. Ordnung (Vorflutgraben A - A) auf dem Flurstück 1585/2, Flur 7, Gemarkung Boden,
1.3 die Verrohrung eines namenlosen Gewässers 3. Ordnung (Graben A — A) in Höhe des Regenrückhaltebeckens III (Entwässerung der Bundesstraße B 255) und in Höhe der Betriebszufahrt zum Gelände der Fa. Bellersheim,
1.4 den Anschluß des Grabens A — A an ein bestehendes namenloses Gewässer 3. Ordnung (Vorflutgraben B —B), Flurstück 1589/1, Flur 7, Gemarkung Boden, das nach ca. 229 m dem Ahrbach zufließt,
1.5 sowie die Festsetzung einer Ersatzgeldzahlung gemäß § 5 Abs. 3 Landespflegegesetz (LPfIG) zur Kompensation nicht ausgleichbarer Eingriffe in den Natur- und Gewässerhaushalt.
2. Die Erlaubnis umfaßt:
2.1 die Wasserentnahme aus einem namenlosen Vorflutgraben (Graben A - A), Gewässer 3. Ordnung, auf dem Flurstück 1585/2, Flur 7, Gemarkung Boden, zur Brauchwassernutzung in einer Menge von max. 1,6 l/s = 5,76 m 3 /h = 138 m 3 /d
2.2 die Einleitung von unverschmutztem Überlaufwasser aus dem Betriebswassersammelbehälter (Regen- und Grabenwasserpuffer, V = 400 m 3 ) in einen namenlosen Vorfluter zum Ahrbach (Graben C—C), Gewässer3. Ordnung, auf dem Flurstück 498/8, Flur 7, Gemarkung Boden, mittels eines Notüberlaufes DN 200 in einer Menge von max. 36 l/s. Diese Erlaubnis ist widerruflich.
Gemäß dem § 74 Abs. 4 S. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), in der jeweils geltenden Fassung, i. V. m. § 114 des Landeswassergesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz-LWG) vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.04.1995 (GVBI. S. 69) liegt der Planfeststellungsbescheid mit den entsprechenden Planunterlagen in dem Zeitraum vom 19.01H998 bis einschließlich 18.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zim- mer-Nr. 219, während der folgenden Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 16.00 und 18.00 Uhr.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbescheid gegenüber etwaigen anderen Betroffenen als zugestellt.
In Vertretung: Dr. Helmut Stadtfeld, Leiter des Umweltamtes
Nr. 1/2/98
SPD Ortsverein Ahrbach
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Einladung zur Jahreshauptversammlung
Freitag, den 9. Januar 1998, um 20.00 Uhr, nach Heiligenroth, Gasthaus »Haus Waldblick«
Vorläufige Tagesordnung: 1. a) Eröffnung und Begrüßung, b) Wahl eines Versammlungs- und Wahlleiters, 2. a) Bericht des i Vorsitzenden, b) Aussprache, 3. a) Bericht des Kassierers, b) Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, a) des/der Vorsitzenden, b) der Stellvertreter, c) des/der Schriftführers/in (Pressewart/in), d) der/des Kasr sierers/in, e) der Beisitzer, f) der Kassenprüfer, 6, Wahl der Delegierten, a) Unterbezirk, b) Verbandsarbeitsgemeinschaft.
Heiligenroth Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags..17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet
am Dienstag, dem 13. Januar 1998, um 19.30 Uhr, im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Bauangelegenheit
4. Verschiedenes
56412 Heiligenroth, 05.01.1998 Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, dem 12.01.1998, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.
SPD Ortsverein Ahrbach
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Freitag, den 9. Januar 1998, um 20.00 Uhr, nach Heiligenroth, Gasthaus »Haus Waldblick«
Vorläufige Tagesordnung: 1. a) Eröffnung und Begrüßung, b) Wahl eines Versammlungs- und Wahlleiters, 2. a) Bericht des Vorsitzenden, b) Aussprache, 3. a) Bericht des Kassierers, b) Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, a) des/der Vorsitzenden, b) der Stellvertreter, c) des/der Schriftführers/in (Pressewart/in), d) der/des Kassierers/in, e) der Beisitzer, f) der Kassenprüfer, 6. Wahl der Delegierten, a) Unterbezirk, b) Verbandsarbeitsgemeinschaft.
Freie Wählergruppe Herbst
Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, dem 12.01.1998, um 20.00 Uhr, im Fraktionszimmer der Gemeindeverwaltung statt.
Seniorenkreis Heiligenroth
Zu einem geselligen Nachmittag treffen wir uns am 15.01.1998, | um 15.00 Ühr, im Pfarrheim. :
MGV »Hoffnung« Heiligenroth
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 23.01.1998, um 20.00 Uhr, findet im Vereinslokal »Zur Linde« unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder des Vereins sind dazu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahresbericht des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Kassierers, des Festausschußvorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Ausblick auf das Jahr 1998, 6. Neue Vereinssatzung, 7. Verschiedenes.

