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Montabaur

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Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bekanntmachung

Auf Antrag der Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH & Co. KG, Rheinstraße 39-41,57638 Neitersen, wurden für die Gewässer­ausbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bioabfallvergäranlage in Boden, Verbandsgemeinde Montabaur, nach § 31 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 71 ff. und 105 ff. Landeswassergesetz (LWG) die Planfeststellung bzw. die gehobene Erlaubnis gemäß §§ 2,3 und 7 WHG und §§ 26 ff. LWG erteilt.

1. Die Planfeststellung umfaßt:

1.1 die Aufhebung eines namenlosen Gewässers 3. Ordnung (Vorflutgraben CC) auf den Flurstücken 497/14,1588/9 und 498/8, Flur 7, Gemarkung Boden,

1.2 den Ausbau eines Wegeseitengrabens entlang der B 255 als Gewässer 3. Ordnung (Vorflutgraben A - A) auf dem Flurstück 1585/2, Flur 7, Gemarkung Boden,

1.3 die Verrohrung eines namenlosen Gewässers 3. Ordnung (Graben A A) in Höhe des Regenrückhaltebeckens III (Entwässerung der Bundesstraße B 255) und in Höhe der Betriebszufahrt zum Gelände der Fa. Bellersheim,

1.4 den Anschluß des Grabens A A an ein bestehendes namenloses Gewässer 3. Ordnung (Vorflutgraben BB), Flurstück 1589/1, Flur 7, Gemarkung Boden, das nach ca. 229 m dem Ahrbach zufließt,

1.5 sowie die Festsetzung einer Ersatzgeldzahlung gemäß § 5 Abs. 3 Landespflegegesetz (LPfIG) zur Kompensation nicht ausgleichbarer Eingriffe in den Natur- und Gewäs­serhaushalt.

2. Die Erlaubnis umfaßt:

2.1 die Wasserentnahme aus einem namenlosen Vorflutgra­ben (Graben A - A), Gewässer 3. Ordnung, auf dem Flurstück 1585/2, Flur 7, Gemarkung Boden, zur Brauch­wassernutzung in einer Menge von max. 1,6 l/s = 5,76 m 3 /h = 138 m 3 /d

2.2 die Einleitung von unverschmutztem Überlaufwasser aus dem Betriebswassersammelbehälter (Regen- und Gra­benwasserpuffer, V = 400 m 3 ) in einen namenlosen Vor­fluter zum Ahrbach (Graben CC), Gewässer3. Ordnung, auf dem Flurstück 498/8, Flur 7, Gemarkung Boden, mit­tels eines Notüberlaufes DN 200 in einer Menge von max. 36 l/s. Diese Erlaubnis ist widerruflich.

Gemäß dem § 74 Abs. 4 S. 1 und 2 des Verwaltungsver­fahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), in der jeweils geltenden Fassung, i. V. m. § 114 des Landeswassergesetzes des Landes Rhein­land-Pfalz (Landeswassergesetz-LWG) vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.04.1995 (GVBI. S. 69) liegt der Planfeststellungsbe­scheid mit den entsprechenden Planunterlagen in dem Zeitraum vom 19.01H998 bis einschließlich 18.02.1998 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zim- mer-Nr. 219, während der folgenden Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 16.00 und 18.00 Uhr.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungs­bescheid gegenüber etwaigen anderen Betroffenen als zugestellt.

In Vertretung: Dr. Helmut Stadtfeld, Leiter des Umweltamtes

Nr. 1/2/98

SPD Ortsverein Ahrbach

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Einladung zur Jahreshauptversammlung

Freitag, den 9. Januar 1998, um 20.00 Uhr, nach Heiligenroth, Gasthaus »Haus Waldblick«

Vorläufige Tagesordnung: 1. a) Eröffnung und Begrüßung, b) Wahl eines Versammlungs- und Wahlleiters, 2. a) Bericht des i Vorsitzenden, b) Aussprache, 3. a) Bericht des Kassierers, b) Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neu­wahl des Vorstandes, a) des/der Vorsitzenden, b) der Stellvertre­ter, c) des/der Schriftführers/in (Pressewart/in), d) der/des Kasr sierers/in, e) der Beisitzer, f) der Kassenprüfer, 6, Wahl der Delegierten, a) Unterbezirk, b) Verbandsarbeitsgemeinschaft.

Heiligenroth Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags..17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Telefon.02602/16606

Fax.02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet

am Dienstag, dem 13. Januar 1998, um 19.30 Uhr, im Gemein­dezentrum statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Heiligenroth, 05.01.1998 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, dem 12.01.1998, um 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

SPD Ortsverein Ahrbach

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Freitag, den 9. Januar 1998, um 20.00 Uhr, nach Heiligenroth, Gasthaus »Haus Waldblick«

Vorläufige Tagesordnung: 1. a) Eröffnung und Begrüßung, b) Wahl eines Versammlungs- und Wahlleiters, 2. a) Bericht des Vorsitzenden, b) Aussprache, 3. a) Bericht des Kassierers, b) Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neu­wahl des Vorstandes, a) des/der Vorsitzenden, b) der Stellvertre­ter, c) des/der Schriftführers/in (Pressewart/in), d) der/des Kas­sierers/in, e) der Beisitzer, f) der Kassenprüfer, 6. Wahl der Delegierten, a) Unterbezirk, b) Verbandsarbeitsgemeinschaft.

Freie Wählergruppe Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, dem 12.01.1998, um 20.00 Uhr, im Fraktions­zimmer der Gemeindeverwaltung statt.

Seniorenkreis Heiligenroth

Zu einem geselligen Nachmittag treffen wir uns am 15.01.1998, | um 15.00 Ühr, im Pfarrheim. :

MGV »Hoffnung« Heiligenroth

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Freitag, dem 23.01.1998, um 20.00 Uhr, findet im Vereinslo­kal »Zur Linde« unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder des Vereins sind dazu recht herzlich einge­laden.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Jahresbe­richt des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Kassierers, des Festausschußvorsitzenden, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Aus­blick auf das Jahr 1998, 6. Neue Vereinssatzung, 7. Verschiede­nes.