Liffijjdontabaur
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Nr. 1/93
_ Nomborn _
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 1993 vom 23.12.1992 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.12.1992 hiermit bekanntgemächt wird.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Nomborn vom 10. Dez. 1992 Der Ortsgemeinderat faßte bereits in seiner Sitzung am 30.06.1992 den Beschluß, den Bebauungsplan »Schulstraße« zu erweitern. Des weiteren wurde die Kreisplanungsstelle mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes beauftragt Dieser Beb auungsplanent wurf lag dem Ortsgemeinderat in der Sitzung am 10.12.1992 zur Entscheidung vor. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Bebauungsplanentwurf einstimmig zu. Gleichzeitig beschloß er, ein Landschaftsplanungsbüro mit der Erstellung eines Grünordnungsplanes für das betreffende Plangebiet zu beauftragen. Dieser Beschluß erging ebenfalls einstimmig.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 639.000,-- DM
in der Ausgabe auf 639.000,-- DM
im'VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 89.000,-- DM
in der Ausgabe auf 89.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,~ DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 30,00 DM
für den zweiten Hund 40,00 DM
für jeden weiteren Hund 50,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 14.12.1992
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.1.1993 bis 20.1.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fi- nänzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don- U8tiire nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so-
, wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. de vor
Nomborn, 23.12.1992
ischen Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Brach
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über g, . 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
ann S e 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol- hrung, c ^e Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts- rüfers, bürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindever- sses, waltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der
gendli- Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom stung, 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS2020-l)zuletzt geändert durch das
Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen: Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens und den dadurch entstandenen Flüchtlingsstrom befinden sich erzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurd durch die Ausländer behörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.3.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25%ige Kostenbeteiligung.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit er Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, diediesumma- rische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .je 639.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben . je 89.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für den 1. Hund 30,00 DM, den 2. Hund 40,00 DM, jeden weiteren Hund. 50,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vor bericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Zum Jahresende 1992 wird ein Rücklagenstand von rd. 175.000 DM prognostiziert. Gestützt wird diese Vorhersage durch den Verlauf der Haushaltswirtschaft. Insbesondere die erheblichen Mehreinnahmen bei den Erschließungsbeiträgen sind für dieses voraussichtliche Guthaben verantwortlich.
Demgegenüber ist zum J ahresende eine Gesamtverschuldung von 158.743,92 DM auszuweisen. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldungvon 249,21 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 386 DM.
Die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1993 gestaltet sich insgesamt betrachtet durchaus freundlicher, wie man dies nach den Zahlen des Haushaltes 1992 erwarten konnte.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1993 beläuft sich auf 738.000 DM. Hiervon entfallen auf einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 639.000 DM un auf einen ausgeglichenen Vermögenshaushalt 89.000 DM.

