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loatabaur

Seite 13

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Heiligenroth

Bekanntmachung

an & 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be-

von» 08. Dez. 1986 (BGBl. IS. 2253) laeh Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan rdas Umlegungsgebiet »Hinter der Kirch« in der Ortsgemein- i Heiligenroth gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umle- nlngsausschusses vom 19. Juni 1991 aufgestellt worden.

Jer Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem

Jmlegungsverzeichnis. w

}er Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, mer 110, während der Dienststunden von jedem eingesehen rerden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

3emäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteilig- i ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsp- t mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,6430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genanntes Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 28. Juni 1891 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

(Siegel) Reichling

U mlegungsausschuß

dontabaur, den 28. Juni 1991 )er Vorsitzende des Umlegungsaus- husses der Ortsgemeinde Heiligenroth

(Siegel) Reichling

Hörgerät gefunden

l der Verlängerung der Lahnstraße wurde ein Hörgerät gefun- jn. Der Eigentümer kann dies während der Dienststunden im t emeindebüro abholen.

Zerfas Ortsbürgermeister

Seniorenkrds Heiligenroth

iD onnerstag, dem 11. Juli, 16.00 Uhr Seniorenkreis im Pfarr- . Vortrag zum Thema: »Kreuze in meinem Leben-wie gehe damit umt« Referent: Eduard Brychlik, Hattert - Merkel* jach. Drägen Kath. Bildungswerk Westerwald.

Ruppach-Goldhausen

Umlegungsausschuß

ltmachung

)er Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem )orf« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen ist am 27.06.1991 für nachfolgende OrdmNrn. unanfechtbar gewor-

rdn. Nr. 12

lit dem Zuteilungsgrundstück Nr. 17 der Flur 11, Gemarkung Soldhausen undmit den Zuteilungsgrundstücken Nr. 34,36,36, B8,39, 40,42 in der Flur 7, Gemarkung Ruppach Drdn. Nr. 8 ». Nr. 14,

26.1,26.2,26.3 mit Ausnahme der Höhe der Ausgleichsleistung wwie für die Ordn. Nr. 20,29, 32, 86,41,46, 67,60 und 64.

Vbn der Unanfechtbarkeit sind die Ordn. Nr. 1.2 mit den Zutei­lungsgrundstücken 46 und 46 in der Flur 7, Gemarkung Rup­pach sowie der alte und neue Bestand der Chrdn. Nm. 31 und 53 weiterhin ausgeschlossen.

Semäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.<LF. der Bekanntma- hung vom 08. Dezember 1986 (BGBL IS. 2263) wird die Unan- Bchtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

He rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten arn «n er f^tlichungin Kraft. Mit diesemThg wird ge-

aäü § 72 BauGB der bisheige Rechtszustand durch den im Um- Bgungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der peuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 20. August 1990 Verfahrens bezeichnung: »Schule« ist am 4. Juni 1991 abschließend unanfechtbar geworden. Gern } 83 Abs. 1B augesetzbuch (BauGB) wird die Unanfecht­

bar!^ niermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bishBriga Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü­mer in den Besitz der zu geteilten Grundstücke oder Grund­stückstäle ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten der zugewiesenea Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. dingHrhftn Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig. -

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten an 1hg nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal- tungsverfahrensgesetz). w

Rechtsbehelfsbelehrung: / ®

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­sprach ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oda zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannter Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 01. Juli 1991 Der stellvertretende Vorsitzende:

(S.) Hachenberg

SG Ahrbach/Großholbach

Am Mittwoch, 10. Juli 1991 beginnt die Vorbereitung auf die Saison 1991/92 mit einem Freundschaftsspiel der I. Mann­schaft um 19.00 Uhr in Leuterod gegen die SG ötzingen/Leute­rod.

Am Freitag, 12. Juli 1991 ist dann das 1. Training für beide Mannschaften um 19.00 Uhr in Großholbach.

AUGST

Eitelborn

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata* zuständigen Behörden veranlaßt.

L , j ^r. VII d er Begründung zum Umlegungsplan wird rnornmpU) hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis Besetzten Geldleistungen mit der Bekannt machun g der Un- ftracn, . k®**' gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein-

^entliehen Last in Abteilung II des Grundbu- icnes Kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis

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tSrS n f ie ^ dleistunßen g® 23 * 111 oder mit der Gemeinde

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Gemeindebücherei Eitelborn Eir

Die StaatL Landesfachstelle für Büchereiwesen in Koblenz hat uns wieder neue Bücher im Leihblock zur Verfügunggesteilt, die im jährlichen Wechsel ausgetauscht werden. Somit hat die Ge- meindebücherei außer ihrem Eigenbestand, der alljährlich wächst und dem der Pfarrbücher, die auch mit ausgeliehen wer- Nai den, eine noch größere Auswahl an Sach- und Unterhaltung», am Kinder- und Jugendliteratur, anzubieten. Fre

Die Z ahl der Leser wird immer größer, denn ein B esuch in der G e- trai meindebücherei lohnt sich; sei es, daß man ein Buch über ein ak­tuelles Thema oder eine Unterhaltungslektüre bevorzugt: Hier

kommt man an das Gewünschte heran und sei es über die Fern-.

tag

leihe.

1 Rechtsbehelfsbelehrung:

fnaäi akanntmachung kann innerhalb eines Monats

nach Bekanntgabe Widerspurch erhoben werden. Der Wider-

Die Gemeindebücherei befindet sich im Alten Rathaus und ist mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 15.00 bis 17.00 Uhr

geöffnet.

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