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Montabaur

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Straßensperrung vom 15. bis 16. Juni 1991

Wegen Feierlichkeiten der Gemeinde Backesfest und Paten* schaftsfeier ist die Unterdorf Straße, der Pumpwegund der Bo­denweg für die Zeit vom 15. Juni und 16. Juni 1991 gesperrt. Umleitung erfolgt über die Oberdorfstraße und Borngasse. Für diese Zeit tritt der Winterfahrplan in Kraft.

Eitel born er Schlitz engesellschaft 1984 e.V. Schützenfest

Am8. Juni 1991 feiert die Eitelbomer Schützengesellschaft ihr diesjähriges Schützenfest. Die Bürger von Eitelbora und den umliegenden Gemeinden sowie alle Freunde des Schießsportes sind eingeladen, an diesem Thg im Schützenhaus auf dem Nörr- berg in Eitelbora hereinzuschauen.

Am Freitag, 7. Juni 1991, beginnt das Fest um 19.00 Uhr mit dem Königsschießen.

Am Samstag, 8. Juni, findet um 14.00 Uhr vor dem Scbützen- haus die feierliche Verabschiedung der alten Majestäten und die Einsetzung der neuen statt.

Für interessierte Gaste besteht die Möglichkeit, sich im Klein­kaliberschießen zu versuchen. Auch die Unterhaltung der Kin­der wird nicht zu kurz kommen. Für das leibliche Wohl ist ge­sorgt. Wir wünschen allen Besuchern ein paar vergnügliche Stunden.

MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitel born Entgegen unserer ursprünglichen Tbrminplanung besuchen wir bereits am Freitag, 7. Juni 1991, das Sängerfest bei unserem Nachbarverein in Kadenbach. Wegen der räumlichen Nähe wird dieses Mal kein Bus eingesetzt. Die Sänger werden daher gebe­ten, sich ab 20.00 Uhr im Festzelt einzufinden.

Auch am Samstag, 8. Juni 1991, stehen gleich wieder zwei Sän­gerfestbesuche bei den befreundeten Chören in Breitenau und Koblenz-Arzheim an. Zur Abfahrt treffen wir uns um 19.00 Uhr an der »Augst-Halle«.

Achtung Jahrgang 1941

Zu unserem Ausflug treffen wir uns am Samstag, 15. Juni 1991, 9.30 Uhr, an der Gaststätte »Westerwäder Hof« (Kirmesplatz).

Tennis-Club 1980 e.V. Eitelbora

Am Samstag, 8. Juni 1991, ist wieder ein Arbeitseinsatz auf der Clubanlage geplant. Ab 9.00 Uhr besteht wiederum dieGelegen- heit, die zu erbringenden Pflichtarbeitsstunden abzuleisten.

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Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner SitzunTT^l April 1991 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Büre»* 1 teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten! Die Änderungsplanungeinschließlich Begründunglieet ~- § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. Juni bis 17. Juli 199i3l schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montati Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6480 Moi baur, während der Dienststunden (montags, dienstags i mittwochs von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr sowied» I nerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und f reib" von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtilich beim Ortsbü: meister während der ortsüblichen Dienststunden aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit beidül Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Orts meinde Kadenbach schriftlich oder mündlich zur Niederschi vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckj Skizze ersichtlich. 4

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öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I IV« für das Flurstück Nr. 177 der Ortsgemeinde Kadenbach; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 9. April 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am Krämer I - IV« wie folgt zu ändern:

1.1 Die bisherige Ausweisung als Kinderspielplatz entfällt.

1.2 Für das Grundstück wird eine Wohnhausbebauung er­möglicht.

1.3 Für das Flurstück Nr. 177 wird eine überbaubare Flä­che für 2 Baugrundstücke festgelegt, ebenso eine Zuwe- gung zum wesentlichen Grundstücksteil.

Im übrigen gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Am Krämer I - IV«.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

5411 Kadenbach, 31. Mai 1991 Dombo

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Am Krämer I IV« für das Flurstück Nr. 177 der Ortsgemeinde Kadenbach; hier: öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 9. April 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am Krämer I IV« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Be­

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5411 Kadenbach, 31. Mai 1991

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Ortsbürgenneu

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 6. Mai 1991

Zusätzliche Bauflächen sollen ausgewiesen werden Die kurzfristige vorgesehene Aufnahme einer geringen Fl; in den Flächennutzungsplan der Verbandsgeraeinde Moni baur (Gebiet »Auf der Au«) wurde vom Gemeinderat in ' jüngsten Sitzung zurückgestellt.

Mehrheitlich faßte der Gemeinderat den Beschluß, die Aus sung weiterer Bauflächen zu beantragen.

Fortschreibung des Investitionsprogrammes beschlossen Der Gemeinderat beschloß einstimmig, im Jahre 1992 <üeB Schließung des Schulweges vom Gemeindehaus bis zur Kr 1 ' Straße durchzuführen. Im Investitionsprogramm wurden diese Maßnahmen 180.000,00 DM veranschlagt. Zum An® von zwei Gruppenräumen zum Kindergarten beschloß der J meinderat ebenf einstimmig im Investitionsproj