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Montabaur

Seite 16

3rfsgemeinde Heiligenroth

Bebauungsplan

ILLBACH

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leiligenroth, 3. Juni 1991

Zerfas

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Illbach» der Ortsgemeinde leiligenroth«, hier: Durchf tthrung der vorgezogenen Bilrgerbe* eiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

)er Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am

1. Mai 1991 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Illbach« eschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung), ach § 3 Abs. 1B auG B sind die Bür ger über die allgemeinen Zie- ? und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist elegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, u diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­ährt in der Zeit vom 18. Juni bis 18. Juli 1991 (einschl.) bei der erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 33, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der ienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 2.46 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 2.46 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 hr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen 'ienststunden.

leiligenrotb, 3. Juni 1991

Zerfas

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth 1 für das Jahr 1991 vom 3. Juni 1991

1 I.

1 er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- dnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 1 19) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- 1 igungdurchdieKreisverwaltungMontabauralsAufsichtsbe- 1 )rde vom 28. Mai 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

, §! er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im rwaltungshaushalt

1 der Einnahme auf. 1.919.000,00 DM

der Ausgabe auf. 1.919.000,00 DM

rmögenshaushalt

der Einnahme auf. 432.000,00 DM

der Ausgabe auf . 432.000,00 DM

'(gesetzt.

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§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. DMl

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf ..

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hau haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v HI

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) . 240 v H l

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital . 320 v Hl

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des G«J meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 50,00 DMl

für den zweiten Hund.75^0 Qyl

für jeden weiteren Hund . 100,00 DM|

. §4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be-j trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth J für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gm meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 19781 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erho ij ben.

5430 Montabaur. 28. Mai 1991 Im Auftrag:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Meckel

Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10. Juni 1991 i bis 19. Juni 1991 während der allgemeinen Dienststunden im ] Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heiligenroth, 3. Juni 1991 (S.) Zerfas

Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachdie- ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligen­roth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungvon Rheinland-Pfalz-GemO-vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 135).

Kirmes

An diesem Wochenende feiert die Ortsgemeinde Heiligenroth ihre traditionelle Kirmes.

Zu diesem Anlaß heiße ich alle G äste, insbesondere die ehemali­gen Heiligenröther willkommen.

Auch wenn es in diesem J ahr bedauerlicherweise keine Kirmes- gesellschaft gibt, soll das die Heiligenröther nicht abhalten, die Kinnes zünftig zu feiern.

Insbesondere das Frühschoppenkonzert des Musikvereins am

Montagmorgen wird wieder alt und jungzusammenführen,um

die alte Tradition zu pflegen.

Ich wünsche allen Kinnesgästen viel Spaß in Heiligenroth.

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