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Nr. 23/91

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

18 . Juni 1991.19.00 Uhr, findet eine Bürgerver- ^^rder Verbandsgemeinde Montabaur statt. Ort: Stadt- ^H*us Mons-Thbor, Kolpingstraße, 6430 Montabaur.

über das Raumorduungsverfahren für den ^ der Bundesbahnstrecke Köln-Rhein/Main im Ge-

Neubau

der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur ^inland-pfälzischer Planungsabschnitt)

Verschiedenes

; nyjjjte 1 werden Vertreter der für die Durchführung des ^ Iberischen Verfahrens zuständigen Landesbehörde (Be- Sgierung Koblenz), der Bundesbahndirektion Köln sowie ,Planungsbüros, die im Auftrag der Deutschen Bundesbahn f planungsunterlagen erstellt haben, teilnehmen.

Einwohnerinnen und Einwohner, die sich über das Pia- i .«verfahren mformiöron möchten, sind zu diosor Bürgerver* 1 lungeingeladen.

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat

der Verbandsgemeinde Montabaur jner Schlemmer hat sein Mandat als Mitglied des Verbands- neinderates niedergelegt.

. J § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen len kommunalen Vertretungsorganen (Kommun alwahlge- etz KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht utene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvor- ctlages der SPD Bärbel Ploch, Neißestraße 11c, 6430 Monta- li'ü, in den Verbandsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. {»Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich ekanntgemacht.

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur als Wahlleiter

i!30 Montabaur, 3. Juni 1991

öffentliche Bekanntmachung

der I, Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1991 vom 3. Juni 1991

I.

Dir Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde- Inungvon Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. !) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Auf- tttsbehörde vom 22. Mai 1991 hiermit bekanntgemacht wird;

§ 1

It dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan in der wiegenden Form festgesetzt.

t §2

Rüstige Änderungen ergeben sich nicht.

II.

^ Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung l^d die 1. N achtragshaushalt ssatzung der Verbandsgemein- ''oDtabaur für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 L s |2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. De- L 1 - .1973 (GVBL S. 419)keineBedenken wegen Rechtsverlet-

Montabaur, 22. Mai 1991 ^Verwaltung des Westerwaldkreises 'lAz. 029/901-10

(S.)

Gerhardus

III.

liHj * c htragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10. W 19* J 1111 * 1991 während der allgemeinen Dienst-

en fffi Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

^aur, 3. Juni 1991 (S.) Dr. Possel-Dölken

jsgem einde Montabaur Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgrunde (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsge­meinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz) - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesge­setz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 135).

Bericht über die Werksausschuß-Sitzung

Der Werksausschuß befaßte sich unter Vorsitz des 1. Beigeord­neten Rausch mit folgenden Maßnahmen:

Kläranlage Holler

Nachdem die Erdarbeiten und die Drainagierung des Geländes abgeschlossen sind, waren nunmehr die weiteren Bauarbeiten zu vergeben. Auftragsvolumen: 1.976.018,00 DM.

Daneben stand die Vergabe für die Lieferung und Montage der technischen Einrichtung an. Insbesondere ging es um die Ent­scheidung, ob über die im Genehmigungsbescheid hinaus nicht geforderte Stickstoff- und Phosphatbehandlung die Klaranlage auch mit diesen Anlagen ausgerüstet wird. Der Ausschuß ent­schied einstimmig, daß diese Einrichtungen für die 3. Reini­gungsstufe angeschafft werden.

Auftragsvolumen: 848.314,00 DM.

Gewerbegebiet »Unter dem Dorf» in Ruppach-Goldhausen Die Gemeinde beabsichtigt, den 2. Abschnitt des Gewerbege­bietes »Unter dem Dorf«.auszubauen. Aus diesem Grunde wa­ren die Leistungen für die Verlegung des Kanals und der Wasser­leitung zu vergeben.

Auftragsvolumen Kanalisation: 466.824,00 DM. Auftragsvolu­men Wasserleitung: 106.463,00 DM.

Regenrückhaltebecken Heiligenroth

Aufgrund der Geruchsprobleme dieses Beckens zur Nähe der Ortslage hatte der Werksausschuß zusammen mit dem Inge­nieurbüro eine Ortsbesichtigung vorgenommen. In der an­schließenden Diskussion ginges um die Frage, ob eine endgülti­ge Lösungin einem vertretbaren Zeitraum gewährleistet werden kann oder ob eine provisorische Lösung zur vorübergehenden Behebungder Belästigungen möglich ist. D a in beiden Fallen er­hebliche Summen aufgewandt werden müssen (Beträge mit sechsstelligen Ziffern), wurde das Ingenieurbüro aufgefordert, zur nächsten Sitzungeine Konzeption mit detaillierten Kosten­voranschlägen vorzulegen, in welcher Form eine endgültige oder provisorische Lösung realisiert werden kann. Dabei soll auch der Wunsch der Gemeinde geprüft werden, die jetzige Kläranla­ge bei einer Erweiterung noch weiter nach Süden zu verlegen.

Erweiterungsplanung Kläranlage Montabaur Das Ingenieurbüro stellte die baureife Planung für die Erweite­rung der Kläranlage Montabaur vor. Diese Erweiterung ist in zwei Abschnitten vorgesehen. Im ersten Abschnitt ist eine Er­weiterung um 9.000 Einwohnergleichwerte vorgesehen. Diese Erweiterung enthält neben der Abwasserreinigung auch eine Behandlungsstufe für den Stickstoff und Phosphat, also die so­genannte 3. Reinigungsstufe.

Gesamtkosten des 1. Abschnittes: 3,46 Millionen.

Die Realisierung ist in der Weise vorgesehen, daß neben der Nut­zung der 1. Erweiterungsstufe die alte Kläranlage weiter betrie­ben wird, allerdings mit einer verminderten Zufuhr von zu reini­gendem A bwasser, da schon heuteeine Phosphatelimimerung in der alten Kläranlage erfolgt.

In einem 2. Abschnitt kann dann zum gegebenen Zeitpunkt die weitere Sanierung und vollständige Aufgabe der alten Kläranla­ge erfolgen.

Kosten des 2. Abschnittes: 5,44 Millionen.

Der Ausschuß billigte einstimmig dieses Konzept. Die Unterla­gen werden zur Zustimmung den Genehmigungsbehörden vor­gelegt.