Montabaur
Seite 14
Nr.
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M
AUGST
__ Eitelborn _
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Helfensteinstraße - Bodenweg der Ortsgemeinde Eitelborn;
Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Oie vom Ortsgemeinderat Eitelborn am 19. Februar 1991 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Helfenstein- itraße- Bodenweg« wurde der Kreisverwaltungdes Westerwald- .-creisea gemäß § 11 BauGB angezeigt.
DieKreisverwaltunghat am 16. Mai 1991 (Az. 6A/60,610-13)er- <lärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften licht verletzt.
Oie Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver- oandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Ade- aauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur während der Oienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 • 12.46 Uhr und 13.30 • 16.00 Uhr donnerstags von 7.30-12.46 und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00) von jedermann ungesehen werden.
I edermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. E s wird d arauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- ichriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit-dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie licht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Oer Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- /orschrif ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist larzulegen.
\uf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan jintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit and das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche vird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Oer Entschädigungsberechtigte k ann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- -eile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da- lurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
] 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb 'on drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in \bs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten ind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
} 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2 . die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- neinderatea (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei- xes Jahtes nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Satzung chriftlich unter Bezeichnung der 'Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der G emeinde- erwaltung geltend gemacht worden ist.
Jie Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
'ür das gesamte Flurstück Nr. 316 wird eine überbaubare Jrundstücksfläche ausgewiesen; es gelten die übrigen Festsetungen des Bebauungsplanes.
)er Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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Eitelborn, 24. Mai 1991
Hümmaid
OrtsbürgermsiMr
MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitelborn Anläßlich des 26jährigen Bestehens der DRK-Ortsgrupp» I »Augst« gestalten wir unter Mitwirkung anderer Ortsveraa den Festabend am Samstag, 01. Juni 1991 mit einigen musikil j sehen Beiträgen. Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr Bereits am darauffolgenden Sonntag, 2. Juni 1991 besudienn I vormittags das Sängerfest in Mülheim. Wegen der Veranstä tung des DRK am gleichen 1hg werden wir frühzeitig die Hei» reise antreten, um rechtzeitig zum Mittagessen in Eitelbocna j sein.
Westerwald Verein Eitelborn Unser nächster Stammtisch ist am Donnerstag, 6. Juni 19911 Wir treffen uns um 20.00 Uhr an der Gaststätte Westerwikk | Hof.
MGV Eitelbora 1866 Am kommenden Samstag, dem 1. Juni 1991 wirken wir beids I Jubiläumsveranstaltungdes Roten Kreuzes mit. Die Sänger de MGV Eitelborn 1866 treffen sich um 19.46 Uhr im dunklenAfr j zug mit Fliege an der Augst-Halle.
Kadenbach
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach find*
am
Montag, 3. Juni 1991,19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Beratung und Beschlußfassung über Gewährleistungso- Sprüche zu Schäden an der Friedhofshalle
3. Entscheidungen zum Anbau von zwei Gruppenräumfl zum Kindergarten
4. Ver< (-Hndenes
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