Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 12

SPD lädt ein: Zukunft der Arbeit Zu einer politischen Bildungsveranstaltung lädt die Arbeitsge­menschaft der SPD-Ort svereinein der VG Montabaur (VAG) am Montag, 10. Juni nach Stahlhofen ein. »Die Neubewertung der Arbeit und ihre Umverteilung« ist Thema eines Vortrages von Dr. Peter Hauth. Vorgestellt und diskutiert werden die neuen Ideen der Sozialdemokraten zum Bereich Arbeit und Freizeit in ihrem neuen »Berliner Programm«. Nicht nur Parteimit gl ieder werden hierzu um 19.30 Uhr im Gasthaus Ferdinand erwartet, Info bei 02608/636.

Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

OV Caan-Nauort

Ausbildungsplan der JUH für Juni 1991 in Sofortmaßnahmen am Unfallort! (SMU)

Für Bewerber aller Führerscheinklassen (außer KL 2 LKW), für langjährige Führerscheinbesitzer, die ihre Kenntnisse über die Sofortmaßnahmen am Unfallart (SMU) regelmäßig auffrischen sollten, aber auch für die übrige Bevölkerung führt der Ortsver­band der JUH Caan-Nauort im Juni folgenden Kurs durch: Samstag, 16. Juni 1991

Montabaur, ev. Gemeindehaus, Peterstorstr. 6.

Der Kurs beginnt um 8.00 Uhr und endet um ca. 14.00 Uhr. Vor­anmeldungen sind nicht erforderlich. Die vorgeschriebene Tteil- nahmegebühr beträgt 36 DM. Mitfahrgelegenheit gibt es um 7.00 Uhr ab der Unterkunft der JUH Caan-Nauort, M arienstr. 1. Rückfragen bitte an Ausbildungsleiter Michael Merz, Telefon 02601/2914.

. 1 , '

Shotokan Karate Dojo Montabaur, Abt. des TUS Montabaur e.V. lädt alle Mitglieder am Freitag, 7. Juni 1991, zur diesjährigen Jahreshauptversammlungein. Wir treffen uns um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte »Zur Sommerwiese«, Limburger Straße, Montabaur.

t

Westerwälder wandern

Am Sonntag, 2. Juni wandert der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins durchs Gelbachtal und Daubachtal bis Is- aelbach. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Hammerweg/Roßberg­straße in Montabaur. Wanderstrecke etwa 16 mm. Gäste sind herzlich eingeladen mitzuwandem. (Rucksackverpflegung).

Westerwälder wandern

Der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins führt am Freitag, 7. Juni, eine naturkundliche Wanderung unter Leitung /on Inge Baldus, in der Umgebung von Niederelbert durch! Ireffpunkt um 17 Uhr am Parkplatz Kalbswiese in Montabaur. Fahrt mit Pkw. Mitfahrt wird an geboten. Dauer etwa 2 Stunden. 3 äste sind willkommen.

SV Olympia Eschelbach

Der SV Olympia E schelbach veranstaltet ein Fußballturnier für Seniorenmannschaften am. Sonntag, dem 2. Juni 1991. TUmier- oeginn 10.30 Uhr. Für Speisen und Getränke sowie am Nachmit­tag für Kaffee und Kuchen sind reichlich gesorgt.

Musikverein 1961 Horressen e.V.

□er Musik verein Horressen lädt alle Bürger von Horressen zum iiesjährigen Sommerfest am Sonntag, dem 9. Juni 91 recht herz- ichein.

Nachmittags wird Sie der Musikverein Horressen unterhalten. Für Ihr leibliches Wohl ist bestens besorgt.

Wie auch in den vergangenen Jahren, bitten wir die Dorfbevölke­rung sowie die Ehefrauen/Freundinnen der aktiven und inakti­ven Mitglieder um eine Kuchenspende für den N achmittagskaf- ee.

Theken- und Freizeitmannschaf ten-Tümier Vm 22. Juni 1991 findet in Eschelbach ein TUraier für Theken- und Freizeitmannscbaften statt. Interessierte Mannschaften :önnen sich noch ist 2. Juni 1991, unter Tbl Nr. 02602/2216 Friedrich) melden.

AHRBACHGEMEINDEN

Heiiigenroth

öffentliche Bekanntmachung

lebauungsplanänderung »Vogelsang für das Flurstück Nr. 184

_Nr22fiJ

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGft Die vom Ortsgemeinderat von Heiiigenroth in seiner Sitz am 09. April 1991 als Satzung beschlossene Bebauungspl- derung »Vogelsang« wurde der Kreisverwaltung des W« waldkreis es gemäß § 11 BauGB angezeigt.

DieKreisverwaltunghat am 16. Mai 1991 (Az. 6A/60,610-131 klärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorsch * nicht verletzt.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der V* bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-A nauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während t_ Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von73oJ 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr donnerstags von 7.30-12.46mi 13.80 18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00) von jederauJ eingesehen werden.

Jedermannkannüber den Inhalt des Bebauungsplanesbzw da Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzungder in § 214 Aba 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichnten Verfahrens- und Formv* Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb ein« Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber da Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sit nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachusj gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens-und Fora Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplm eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüda wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetretan sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemOj (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließung^ nde (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung un d die Tagesordnung von Sitzungen desGe- meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nachher öffentlichen Bekanntmachungder Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber derGemeinde Verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

1. Für das bisher im Bebauungsplan als Grünfläche ausge­wiesene Flurstück Nr. 184 wird nunmehr ausgewiesen

- der nördliche Tbil des Flurstückes wird für eine Wohnbe bauung vorgesehen es wird eine überbaubare Grund- stücksfläche dargestellt - im übrigen gelten die Festsetzun­gen des Bebauungsplanes;

-im südlichen Bereich des Grundstückes wirdeineGrünfH- che mit der Zweckbestimmung »Spielplatz« dargestellt

2. Der imBebauungsplan ausgewiesene und für eine Erschie­ßung des F lurstückes N r. 184 vorgesehene WegNr. 181 ent fällt.

3. Zur verkehrsmäßigen Erschließung des B augrundstüd» wird von der Limburger Straße aus ein 3,00 m breiter Ws? ausgewiesen.

Der Änderungsbereich ist aus der auf der nächsten Seite ab? j druckten Skizze ersichtlich.

Heiiigenroth, 24. Mai 1991