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Nr. 22/91
' . ta v Steinhauer, ist Ibnstecher im »Kannen- ■f, j Nebenerwerbsbauer; Opa Gottfried arbeitet mJ' "ftgenoch immer als B asaltkipper im Steinbruch; . feiner ist nie verlegen, wenn es darum geht, Jubecken.
fl Joseph Vilsmaier bedeutet »Räumen tun wir« /"jgo Überlebenswillen, besonders der Frauen, nach r Weltkrieg am Beispiel einer jungen Münchnerin: ‘ iteD o, Kinder noch klein, Wiederaufbau beginnt.
BrflllMt“ von Ingrid Übe ist ein Lesespaß für Lese- mal einmal ein kleiner B ör, der brüllte immer, wenn rieht gefiel- Einmal ließen seine Eltern ihn allein. Da gt. Und weil er Angst hatte, brüllte er so laut er das nützte nichts. Da lief der kleine Brüllbär in den ne Eltern zu suchen, und erlebte dabei viele Aben-
.Sturmtief Im Backofen • unser Wetter. Das Wasser fach runter«. Volker Arzt und Karin Steinhage verstehn Spüle und Herd ein Verständnis für die großen hänge unserer Erde und des Kosmos zu wecken.
szeiten der StadtbUcherei Montabaur
. 15.00 bis 18.30 Uhr
. 16.00 bis 18.00 Uhr
. 10.00 bis 14.00 Uhr
. 15.00 bis 18.00 Uhr
. 10.00 bis 12.00 Uhr
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“ MONTABAUR ”
öffentliche Bekanntmachung
I des Bebauungsplanes »Bornrainsfeid« der Stadt irim Stadtteil Ettersdorf; Veröffentlichung des Anschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbu-
3B).
■Irat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23. April ■Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Bornrainsfeid« |zu ändern:
tiiungsplan »Bornrainsfeid» wird dergestalt geändert, [ft 5 der Tbxtfestsetzung genannte Festlegung der i Dacheindeckung aufgehoben wird. Die Farbe der [itckungkann von den Bauherren frei gewählt werden.
figsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 löffentlich bekanntgemacht.
ptabaur, 16. Mai 1991 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanes »Bornrainsfeid« der Stadt prim Stadtteil Ettersdorf; öffentliche Auslegung der ^unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
N von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23. April 1 «Schlußgefaßt, den Bebauungsplan »Bornrainsfeid« ftohe vorstehende öffentliche Bekanntmachung), ipat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Aprill991 Pu gefaßt, auf die vorgezogene Bürger beteiligung ge- P-1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Ij^P^ungeinschließlich Begründungliegt gemäß
TtrV^/ Un * b* 8 tß- Juli 1991 (einschließlich)
1 Dandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Jonrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh- L^stunden (montags, dienstags und mittwochs isio '^ un< * 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags uJ-45und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 (zur Einsichtnahme öffentlich aus.
L^^s&ungen können während dieser Zeit bei der l^^nvältung Montabaur schriftlich oder L. w ‘™ er3c hi'ift vorgebracht werden.
Phh* C ^ 3US ^ er nac bstehend abgedruckten
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5430 Montabaur, 16. Mai 1991
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße« der Stadt Montabaur; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23. April 1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Koblenzer Straße« zu ändern.
Die Änderengsplanungeinschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10. Juni bis 10. Juli 1991 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abge- druckten Skizze ersichtlich.
5430 Montabaur, 22. Mai 1991
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
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