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S ranßpa renter Bodenmarkt

ger Baustein der sozialen Marktwirtschaft irundstück wert, das ich verkaufen will?« ist eine yp.- Bürger bewegt. »Was kann ich zahlen bzw. muß r. di« d ujdigung leisten?« bewegt Gemeinden und Städte, Sprächen für wichtige Gemeinschaftsprojekte erwerben ^ 5 ' e tffort geben die neuen Bodenrichtwerte, die von den C A flt ugsC hüssen für Gnmdstückswerte zum Stichtag 31. ßjSJgO abgeleitet wurden.

Ppiesseüt kann sich durch einen Anruf bei der zuständi- 2^ haftsstoüe des Gutachterausschusses über den Boden- |^ c Grundstückes informieren lassen. Diese Geschäfts- ICtei»? 3 jjgj den zuständigen Kataster- und Stadtvermes- W äl jL n eingerichtet, d. h. für den gesamten Westerwald- Katasteramt Montabaur. Neben den bisher veröf- S Bodenrichtwerten für Bau- und Pytschaftsflächen wurden zum 31. Dezember 1990 erst- Richtwerte für Weinbauflächen ermittelt.

^Miricht werte sind in einer tabellarischen Übersicht, ge- ^ nach Kreisen, kreisfreien Städten, Verbandsgemeinden ^gnudadan zusammengestellt. Außerdem liegen ak- ^| Bodenrichtwertkarten vor. Die Geschäftsstelle des Gut- r® B gchusses. Katasteramt Montabaur, wird in Kürze die Richtwerte veröffentlichen und die Bodenrichtwertkar- Rdie Dauer eines Monats in der jeweiligen Verbandsge- öffentlich auslegen.

üTbhängig von der Veröffentlichung können bereits jetzt Eidliche oder schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte jJLi werden; Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten sind K w a Mitte des Jahres erhältlich.

Ja di e flächendeckende Information über den Bodenwert Jdie erforderliche Transparenz des Bodenmarktes gewähr­et.

Illirend mündliche Auskünfte über die B odenricht werte jeder- L kostenlos erteilt werden, können Auszüge aus der Kreis- L^t bzw. aus den Bodenrichtwertkarten gegen Gebühr an Lessenten abgegeben werden; zusätzlich ist eine tabellari- IkI» Gesamtübersicht über die Bodenrichtwerte für den Be­ides Regierungsbezirkes zum Preis von 120,00 DM bei der iirksregierung Koblenz - Referat 34 - (Tfelefon 0261/120 6310) illtlich. Erstmalig werden außerdem zwei Übersichtskarten >i die Bodenrichtwerte im Regierungsbezirk Koblenz zum iis von insgesamt 20,00 DM angeboten.

Hiben den Bodenrichtwerten spiegeln auch abgeleitete wertre- bteDaten das Verhalten auf dem Grundstücksmarkt in an- nulicher Weise wider. So konnte beispielsweise für den Be­ides Westerwaldkreises bei B auland keine signifikante Bo- ipreissteigerung seit 1988 festgestellt werden, bin gesunder und vor allem ein transparenter Grundstücks- Istwert ist, wird vor allem im Vergleich zu den Problemen der jwdstückseigentümer und Kaufinteressenten in den neuen desländern deutlich. In diesen wirken sich die fehlenden bo- genen Daten - wie beispielsweise Bodenrichtwerte - als passiver Hemmschuh« für einen Konjunkturaufschwung aus. b vorhandene verkehrsfähige Grundstücke, die beispiels- Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriestandorte *gt notwendig sind, werden häufig wegen der Unsicher- 1her deren Verkehrswert zurückgehalten oder es werden Kaufinteressenten vollkommen überzogene Preisvorstel- w präsentiert.

deutung des Bodenmarktes für die Volkswirtschaft zei­gende Zahlen:

bland-Pfalz wurden im J ahr 1989 für den Erwerb unbe- r Grundstücke aller Entwicklungsstufen insgesamt ca. dlionen DM aufgewendet und dabei eine Fläche von ca. 49 . dkilometem - das entspricht rund 6.700 Fußballfeldem tot. Kleinflächen und bebaute Grunstücke sind in die- ffnicht mitgerechnet. Hier wird deutlich, wie wichtigei- , jßrte Einschätzung der Immobilien werte ist; nicht nur j-hteilefürden Marktteilnehmer zu unterbinden, sondern ..'inflationäre Entwicklungen zum Schaden der Gesamt­st zu verhindern.

Abfuhr grüne Wertstofftonne j für Altpapier im Juni 1991

^ten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf daß im gesamten Kreisgebiet ab Montag, dem I 'föl bis einschließlich Freitag, dem 07. Juni 1991 an den Abfuhrtagen nur die grünen Wertstofftonnen für er entleert werden.

Aufgnind der in letzter Zeit vermehrten Beanstandungen wird eindringlich um Beachtung gebeten, daß in die grünen Gefäße tatsächlich nur Altpapier, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpa­pier, Kalenderblätter, Papierverpackungen jeder Art, wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Mehl-, Zucker- und Puddingpulvertüten u.ä. eingefüllt werden.

Nicht in die grüne Tbnne dürfen gewachste Lebensmittelver­packungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -be- eher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit Silber­papier versehen sind (wie etwa bei Bonbon-, Keks-, Kaffee- und Schokoladenverpackungen), Cellophan- und Kunststoffver­packungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushalts­papier.

Einsammlung von Problemmüll

aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 31. Mai 1991 stattfindet.

An diesem Täghaben die Bürger der Verbandsgemeinde M onta- baur in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr die glichke it, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende häusliche Abfälle abzuliefem.

An diesem Tag werden in Montabaur, Eichwiese Spezialcontai­ner aufgestellt. Unter fac hmännis cher Aufsicht eines Chemi­kers werden sämtliche umweltschädliche Hausabfälle kostenlos angenommen. Dazu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Me­dikamente und Batterien jeder Art.

Nach Beendigung der Aktion werden die angelieferten Abfälle von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, ordnungsgemäß beseitigt und der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der ge­setzlichen Bestimmungen nur Sonderabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbetreibende setzen sich bit­te wegen der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim (TfeL 06233/77060) in Verbindung.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsamm­lungsfahrzeuge zu unterlassen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten 'Ifermin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhr­parkgebäude in Moschheim in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr ebenfalls kostenlos abzulie­fem.

Repräsentative Zählung der Rinder und Schafe

Zum 3. Juni 1991 findet bundesweit in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine repräsentative Zählung der Rinder- und Schafbestände statt. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Rinder und Schafe, die sich zum Zahltag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, ein­schließlich auf genommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnun­gen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzel­ne Betriebe beschränken, werden die Auskunftspflichtigen ge­beten, darauf hinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rich­tig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Der Sozialversicherungsausweie kommt

Ab 01. Juli 1991 erhält jeder Arbeitnehmer auch geringfügig Beschäftigte - einen Sozialversicherungsausweis. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Spey­er, hin. Ausgenommen sind nur geringfügig Beschäftigte in pri­vaten Haushalten, Schüler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft und Beamte.

Der Sozialversicherungsausweis soll den Mißbrauch von Lei­stungen, z.B. bei Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslo­senhilfe und Sozialhilfe, verhindern, die Bekämpfung illegaler