Stahlhofen
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MGV Stahlhofen
L^liiope des MGV Stahlhofen hat jetzt wieder mit den Mtff’j’ndeö begonnen. Jeden Montagum 20.00 Uhr treffen 9 ^^begeisterten Jugendlichen in der Mehrzweckhalle
^ Jeder (auch männlicher) Jugendliche, der Spaß am iUer- w illkommen. Auch Anfänger sind gerne gesehen,
'erteilt gerne Sandra TVies, Brunnenstr. 10, Tbl Sie meint: »Am besten einmal beim TVainingvorbei-
Thekenmannschaft Stahlhofen 26 Mai 1991 TUmier in Thalhausen spiele um 10.10 Uhr, 12.10 Uhr, 14.10 Uhr. TMf- ^üOO Uhr an der Gastwirtschaft Ferdinand. Bitte grüne ■ ettikots mitbringen.
Untershausen
Bericht Uber die Sitzung
Ortegemeinderates Untershausen vom 07. Mai 1991 rung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Del-
MftilosfieD
Ser Gemeinderat der Änderung und Erweiterung des Be- rJjgmlanes zustimmen rmd als Satzung beschließen konnte, Äjeer zuerst über die Bedenken und Anregungen, die im Rah- ader öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden, entschel-
Li wurden vom Gemeinderat folgende Anregungen berück-
(Itigt:
ta Bebauungsplan wird für die Ttafo-Station nur eine 3,00 il.OO m große Fläche dargestellt, die vom beauftragten Garten- und Landschaftsarchitekten ([stellten grün ordnerischen Aussagen werden mit Ausnahme der Aussage zur Verlegung des Parkplatzes in die Unter- ligsn zur Bebauungplanerweiterung auf genommen.
^schließend stimmte der Gemeinderat der Änderung und Er- ititerung des Bebauungsplanes einstimmigzu. Der darauffol- pule Satzungsbeschluß gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO erging ifalls einstimmig.
^Begründung für die ag. Entscheidung wurde auf folgendes
riesen:
iGemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 11. 01.1990 »Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan zu ändern und zu erstem. Inhalt der ursprünglichen Bebauungsplanerweiterung ^es, im Kreuzungsbereich Gartenstraße/Straße »ZumRöth- 1™“ eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung eines Ge- ! ®dezentrums auszuweisen. Auf dieser Grundlage wurde JA das Bebauungsplanverfahren einschließlich der öffentli- ■*» Auslegung durchgeführt. Im Oktober 1990 zeigte sich je- ‘«h, daß vor finanziellem Hintergrund sich dieses Gemeinde- nicht realisieren läßt. Der Rat hat daher in seiner Sit- JJJam 31.10.1990 den Beschluß gefaßt, daß für dieGemeinbe- Jrfsfläche vorgesehene Gebiet einer Wohnbebauung zuzufüh- so auch eine beidseitige Bebauung der G artenstraße zu eichen.
^iteruag des Bebauungsplanes »In der Gelbitze« beschlos-
l*? eme uid e rat faßte bereits in seiner Sitzung am 30.09.1988 Beschluß, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »In , spitze« um den Verkehrsknotenpunkt L 326/166/Straße zu erwe fbern. Hierdurch sollten die planungsrechtli- j^,. Aussetzungen für eine Verbesserung der Verkehrssitua- !tV t Ses ^ reuzuG & 9 P ur 'ktes geschaffen werden. Die derzeiti- Äsituation stellt sich so dar, daß am Kreuzungspunkt Aßenzüge aufeinander treffen, wobei insbesondere der Ein- ■ Un gsbereich der K 166 in/aus Richtung Welschneudorf \^ a den Erfordernissen an Sicherheit und Leichtigkeit fkehrs genügt. Den Planentwurf zur Erweiterung des Be- Alanes ging eine durch ein Fachbüro erstellte Straßen- d ^voraus welche in den Planentwurf integriert wurde. Die J ,tra g der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz erstellte li^plaiiung unterstreicht die Notwendigkeit und auch die Mäßigkeit der Umgestaltung des Kreuzungspunktes.
Im Zusa mmenh ang mit dem geplanten Umbau werden die vorhandenen Gehwegbeziehungen wieder hergestellt. Der beste- hendeGehwegauf der Ostseite der L 326 wird über die geplanten Grünflächen und dieK 166 verlängert und an den Gehweg an der Nordseite de L 326 in Richtung Ortskern angeschlossen. Damit ist auch die Anbindung an den Gehweg der Reckenthaler Straße
gewährleistet.
Aufgrund der vorhandenen örtlichen Zwangspunkte und der erforderlichen Abmessung der Kreisverkehrsanlage wird auf der Südseite ein Eingriff in den Randbereich des Waldgebietes unumgänglich. Die der Planerweiterung beigegebenen Grünordnungsplanung zeigt jedoch auf, daß hierfür ein ausreichender Ausgleich geschaffen werden kann.
Das Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Verfahrensstufen
- vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
- öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Als nächste Verfahrensstufe stand nun der Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GemO an, der in der heutigen Sitzungeinstimmig verabschiedet wurde.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Gelbitze«
Da der Bebauungsplan bereits Anfang der 70er Jahre auf gestellt wurde, bedarf er nicht zuletzt aufgrund dieses langen Zeitablaufes einer Überarbeitung.
Das Gebiet zwischen L 326, der Straße »Am Beul« und der Birkenstraße ist bisher unverplanter Innenbereich. Um auch hierfür eine planerische Ordnung zu schaffen, ist es erforderlich, den angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes »In der Gelbitze« entsprechend zu erweitern.
Der Ortsgemeinderat faßte deshalb folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan »In der Gelbitze« wird um das Gebiet zwischen der Straße »Am Beul« im Norden, der Birkenstraße im Osten und der L 326 (Hauptstraße) im Süden und Westen erweitert. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan mit seinem Geltungsbereich innerhalb der Straßen »Am Beul«, Birkenstraße, Lindenstraße, Ahornstraße und Reckenthaler Straße überarbeitet. Mit den Planungsarbeiten wurde die Kreis Verwaltung - Kreisplanungsstelle - beauftragt.
Beschlußfassung Uber Auftragsvergabe Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zum Ausbau des Fußweges »In der Delle« und der Zuwegung zum neuen WC-Gebäude im Jugendferiendorf.
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste'Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am
Mittwoch, 29. Mai 1991, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Auftragsvergabe
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
II. öffentliche Sitzung (Beginn ca. 20.30 Uhr)
1. Beratung und Beschlußfassung über vorzunehmende Renovierungsarbeiten im Gemeindehaus
2. Bekanntgabe bzw. Genehmigung von erheblichen/unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1990
3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 bis 1995
4. Verschiedenes
Untershausen, 21. Mai 1991 Müller
Ortsbürgermeister

