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Stahlhofen

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MGV Stahlhofen

L^liiope des MGV Stahlhofen hat jetzt wieder mit den Mtffjndeö begonnen. Jeden Montagum 20.00 Uhr treffen 9 ^^begeisterten Jugendlichen in der Mehrzweckhalle

^ Jeder (auch männlicher) Jugendliche, der Spaß am iUer- w illkommen. Auch Anfänger sind gerne gesehen,

'erteilt gerne Sandra TVies, Brunnenstr. 10, Tbl Sie meint: »Am besten einmal beim TVainingvorbei-

Thekenmannschaft Stahlhofen 26 Mai 1991 TUmier in Thalhausen spiele um 10.10 Uhr, 12.10 Uhr, 14.10 Uhr. TMf- ^üOO Uhr an der Gastwirtschaft Ferdinand. Bitte grüne ettikots mitbringen.

Untershausen

Bericht Uber die Sitzung

Ortegemeinderates Untershausen vom 07. Mai 1991 rung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Del-

MftilosfieD

Ser Gemeinderat der Änderung und Erweiterung des Be- rJjgmlanes zustimmen rmd als Satzung beschließen konnte, Äjeer zuerst über die Bedenken und Anregungen, die im Rah- ader öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden, entschel-

Li wurden vom Gemeinderat folgende Anregungen berück-

(Itigt:

ta Bebauungsplan wird für die Ttafo-Station nur eine 3,00 il.OO m große Fläche dargestellt, die vom beauftragten Garten- und Landschaftsarchitekten ([stellten grün ordnerischen Aussagen werden mit Ausnah­me der Aussage zur Verlegung des Parkplatzes in die Unter- ligsn zur Bebauungplanerweiterung auf genommen.

^schließend stimmte der Gemeinderat der Änderung und Er- ititerung des Bebauungsplanes einstimmigzu. Der darauffol- pule Satzungsbeschluß gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO erging ifalls einstimmig.

^Begründung für die ag. Entscheidung wurde auf folgendes

riesen:

iGemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 11. 01.1990 »Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan zu ändern und zu er­stem. Inhalt der ursprünglichen Bebauungsplanerweiterung ^es, im Kreuzungsbereich Gartenstraße/Straße »ZumRöth- 1 eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung eines Ge- ! ®dezentrums auszuweisen. Auf dieser Grundlage wurde JA das Bebauungsplanverfahren einschließlich der öffentli- *» Auslegung durchgeführt. Im Oktober 1990 zeigte sich je- «h, daß vor finanziellem Hintergrund sich dieses Gemeinde- nicht realisieren läßt. Der Rat hat daher in seiner Sit- JJJam 31.10.1990 den Beschluß gefaßt, daß für dieGemeinbe- Jrfsfläche vorgesehene Gebiet einer Wohnbebauung zuzufüh- so auch eine beidseitige Bebauung der G artenstraße zu eichen.

^iteruag des Bebauungsplanes »In der Gelbitze« beschlos-

l*? eme uid e rat faßte bereits in seiner Sitzung am 30.09.1988 Beschluß, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »In , spitze« um den Verkehrsknotenpunkt L 326/166/Straße zu erwe fbern. Hierdurch sollten die planungsrechtli- j^,. Aussetzungen für eine Verbesserung der Verkehrssitua- !tV t Ses ^ reuzuG & 9 P ur 'ktes geschaffen werden. Die derzeiti- Äsituation stellt sich so dar, daß am Kreuzungspunkt Aßenzüge aufeinander treffen, wobei insbesondere der Ein- Un gsbereich der K 166 in/aus Richtung Welschneudorf \^ a den Erfordernissen an Sicherheit und Leichtigkeit fkehrs genügt. Den Planentwurf zur Erweiterung des Be- Alanes ging eine durch ein Fachbüro erstellte Straßen- d ^voraus welche in den Planentwurf integriert wurde. Die J ,tra g der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz erstellte li^plaiiung unterstreicht die Notwendigkeit und auch die Mäßigkeit der Umgestaltung des Kreuzungspunktes.

Im Zusa mmenh ang mit dem geplanten Umbau werden die vor­handenen Gehwegbeziehungen wieder hergestellt. Der beste- hendeGehwegauf der Ostseite der L 326 wird über die geplanten Grünflächen und dieK 166 verlängert und an den Gehweg an der Nordseite de L 326 in Richtung Ortskern angeschlossen. Damit ist auch die Anbindung an den Gehweg der Reckenthaler Straße

gewährleistet.

Aufgrund der vorhandenen örtlichen Zwangspunkte und der er­forderlichen Abmessung der Kreisverkehrsanlage wird auf der Südseite ein Eingriff in den Randbereich des Waldgebietes un­umgänglich. Die der Planerweiterung beigegebenen Grünord­nungsplanung zeigt jedoch auf, daß hierfür ein ausreichender Ausgleich geschaffen werden kann.

Das Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Verfahrensstufen

- vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

- Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,

- öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Als nächste Verfahrensstufe stand nun der Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 24 GemO an, der in der heutigen Sitzungein­stimmig verabschiedet wurde.

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Gel­bitze«

Da der Bebauungsplan bereits Anfang der 70er Jahre auf ge­stellt wurde, bedarf er nicht zuletzt aufgrund dieses langen Zeit­ablaufes einer Überarbeitung.

Das Gebiet zwischen L 326, der Straße »Am Beul« und der Bir­kenstraße ist bisher unverplanter Innenbereich. Um auch hier­für eine planerische Ordnung zu schaffen, ist es erforderlich, den angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes »In der Gelbitze« entsprechend zu erweitern.

Der Ortsgemeinderat faßte deshalb folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan »In der Gelbitze« wird um das Gebiet zwi­schen der Straße »Am Beul« im Norden, der Birkenstraße im Osten und der L 326 (Hauptstraße) im Süden und Westen erwei­tert. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan mit seinem Gel­tungsbereich innerhalb der Straßen »Am Beul«, Birkenstraße, Lindenstraße, Ahornstraße und Reckenthaler Straße überar­beitet. Mit den Planungsarbeiten wurde die Kreis Verwaltung - Kreisplanungsstelle - beauftragt.

Beschlußfassung Uber Auftragsvergabe Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zum Ausbau des Fußwe­ges »In der Delle« und der Zuwegung zum neuen WC-Gebäude im Jugendferiendorf.

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste'Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fin­det am

Mittwoch, 29. Mai 1991, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Auftragsvergabe

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

II. öffentliche Sitzung (Beginn ca. 20.30 Uhr)

1. Beratung und Beschlußfassung über vorzunehmende Re­novierungsarbeiten im Gemeindehaus

2. Bekanntgabe bzw. Genehmigung von erheblichen/uner­heblichen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1990

3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 bis 1995

4. Verschiedenes

Untershausen, 21. Mai 1991 Müller

Ortsbürgermeister