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Montabaur

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Öffentl. Bekanntmachungen

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Ausbau des Ortsmittelpunktes öffentlich aus.

Leistungsumfang:

200 qm Naturpflaster 1.800 qm Betonwerkstein 800 qm Rasenflächen 1.200 qm Pflanzungen 100 m Sichtschutzwände begrünt 10 St. Lampen 1 St. Biotop.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer* den gebeten die Unterlagen gegen Vorlage deB Einzahlungsbele­ges bei dem Architekturbüro Dipl. Ing. Chr. Nitzsche, Ringstr. 101, 6400 Koblenz abzuholen.

Die Schutzgebühr in Höhe von 60,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getä­tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Ibrmin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 18. Juni 1991, 10.00 Uhr. Arbeitsbeginn: 02. Sept. 1991 Fertigstellung: 10. Okt. 1991.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad- Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 21. Mai 1991 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung des Flächennutzungeplanes der Verbandegemein- de Montabaur; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili- gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

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_Nr 2lj

Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat in seiner 13. Sept. 1990 die 3. Änderung des Flächennutzungani^J schlossen. Inhalt der 3. Änderung ist die Ausweisung- werblichen Baufläche sowie eines Sondergebietes (§ n nutzungsverordnung - BauNVO) in der OrtsgerneiadetV hausen. ü(l

Das Plangebiet umfaßt-grob dargestellt- _

der BAB A 3, der B 49 und der L 326 (Görgeshausen-Iw Das Plangebiet ist zudem aus der vorstehend -

Skizze ersichtlich.

Nach § 3 A bs. 1B auG B sin d die Bürger über die allgemeinen!) le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten-jj Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben!

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurf s«! ,,,] währt in der Zeit *****

vom 03. Juni bis 3. Juli 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bau Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur , rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwn. von 7.30 -12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von ID -12.46) und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 13,001

Montabaur, 21. Mai 1991 Dr. Possel-Döl

Bürg

Rechtsverordnung

Uber die Freigabe eines verkaufsoffenen Samstages io j Montabaur aus Anlaß des Rheinland-Pfalz-ThgesamSai 25. Mai 1991

Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den T.aHm vom 28. November 1966 (BGBl. IS. 875), zuletzt geänderte Gesetz vom 10. Juli 1989 (BGBl. IS. 1382) in Verbindung!:. 3 Nr. 4 der Landes Verordnung über die Zuständigkeiten aufdu Gebiet des Arbeits-, Immissions-, Strahlen- undtechnischanO. fahrenschutzesvom22. Oktober 1981 (GVBLS. 263,BS71wj zuletzt geändert am 04. Juli 1984 (GVB1. S. 150) wird färd Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes fiirüi weit schu tz und G ewer beauf sicht in Oppenheim vom 17.0519! folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus A_ des Rheinland-Pf alz-Thges am Samstag, 25. Mail991,inderZi von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein.

§2

Der Verkauf beschränkt sich nur auf das Ladenlokal. Wai sentation, Aufstellen von Werbeflächen sowie Verkauf « halb des Ladenlokals ist nicht zulässig.

§3

Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Rechtsverordnung« als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Gesetzes über I Schluß geahndet.

§4

Diese Rechtsverordnung tritt am läge nach ihrer Verkünd in Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Dr. Possel-DdU« Bürgermättr]

Die Verwaltung informiert

Inbetriebnahme weiterer Kabelanschlüsse in Montabaur

Abdem 21. Mai 1991 erfolgt die Zuschaltung weiterer Kabdjäj schlösse in Montabaur. Dann wird laut Äussage der SuWEDA] das Neubaugebiet »Himmelfeld« zu 90 % versorgt sein. j Nach Antragstellung können dann 16 TV und 14 Hörfunlq» gra m m e via Kabel empfangen werden.

Des weiteren werden noch vor den »Rheinland-Pfalz-Tkg®« 1 weitere Verstärkerpunkte in Heiligenroth in Betrieb genomm» so daß auch hier Kabelempfang möglich ist. Zum Baufortgag wurde mitgeteilt, daß alle Tiefbauarbeiten in Heiligenroth A*> f ang Juni abgeschlossen sind un d die Zuschaltungen abdeo*» Juni 1991 erfolgen. Danach wird umgehend der Restausbauv® Holler abgeschlossen. Unmittelbar nach den RhwnJ®* Pfalz-Thgen erfolgt dann die zügige Weiterführung der Tiefb»»- arbeiten im Innenstadtbereich von Montabaur.

Aufgrund zahlreicher Anfragen der Bevölkerung zum Kw» femsehen wird die WEDA ein Beratungsbüro in Montab® eröffnen. In diesem Büro soll zu allen Fragen bezüglich Habe»- Schluß, kompetente Auskunft und Beratung erteütwerdtta» Zeit verhandelt man über die Anmietung entsprechen* Räumlichkeiten. Nähere Details dazu und über d en exakte