Montabaur
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“Öffentl. Bekanntmachungen ”
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Ausbau des Ortsmittelpunktes öffentlich aus.
Leistungsumfang:
200 qm Naturpflaster 1.800 qm Betonwerkstein 800 qm Rasenflächen 1.200 qm Pflanzungen 100 m Sichtschutzwände begrünt 10 St. Lampen 1 St. Biotop.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer* den gebeten die Unterlagen gegen Vorlage deB Einzahlungsbeleges bei dem Architekturbüro Dipl. Ing. Chr. Nitzsche, Ringstr. 101, 6400 Koblenz abzuholen.
Die Schutzgebühr in Höhe von 60,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Ibrmin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, 18. Juni 1991, 10.00 Uhr. Arbeitsbeginn: 02. Sept. 1991 Fertigstellung: 10. Okt. 1991.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad- Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 21. Mai 1991 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung des Flächennutzungeplanes der Verbandegemein- de Montabaur; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili- gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
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Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat in seiner 13. Sept. 1990 die 3. Änderung des Flächennutzungani^J schlossen. Inhalt der 3. Änderung ist die Ausweisung ■- werblichen Baufläche sowie eines Sondergebietes (§ n nutzungsverordnung - BauNVO) in der OrtsgerneiadetV hausen. ü(l
Das Plangebiet umfaßt-grob dargestellt- _
der BAB A 3, der B 49 und der L 326 (Görgeshausen-Iw Das Plangebiet ist zudem aus der vorstehend ’ -
Skizze ersichtlich.
Nach § 3 A bs. 1B auG B sin d die Bürger über die allgemeinen!) le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten-jj Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben!
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurf s«!™ ,,,] währt in der Zeit *****
vom 03. Juni bis 3. Juli 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bau Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur , rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwn. von 7.30 -12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von ID -12.46) und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 ■ 13,001
Montabaur, 21. Mai 1991 Dr. Possel-Döl
Bürg
Rechtsverordnung
Uber die Freigabe eines verkaufsoffenen Samstages io j Montabaur aus Anlaß des Rheinland-Pfalz-ThgesamSai 25. Mai 1991
Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den T.aHm vom 28. November 1966 (BGBl. IS. 875), zuletzt geänderte Gesetz vom 10. Juli 1989 (BGBl. IS. 1382) in Verbindung!:. 3 Nr. 4 der Landes Verordnung über die Zuständigkeiten aufdu Gebiet des Arbeits-, Immissions-, Strahlen- undtechnischanO. fahrenschutzesvom22. Oktober 1981 (GVBLS. 263,BS71wj zuletzt geändert am 04. Juli 1984 (GVB1. S. 150) wird färd Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes fiirüi weit schu tz und G ewer beauf sicht in Oppenheim vom 17.0519! folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus A_ des Rheinland-Pf alz-Thges am Samstag, 25. Mail991,inderZi von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein.
§2
Der Verkauf beschränkt sich nur auf das Ladenlokal. Wai sentation, Aufstellen von Werbeflächen sowie Verkauf « halb des Ladenlokals ist nicht zulässig.
§3
Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Rechtsverordnung« als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Gesetzes über I Schluß geahndet.
§4
Diese Rechtsverordnung tritt am läge nach ihrer Verkünd in Kraft.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Dr. Possel-DdU« Bürgermättr]
“ Die Verwaltung informiert’
Inbetriebnahme weiterer Kabelanschlüsse in Montabaur
Abdem 21. Mai 1991 erfolgt die Zuschaltung weiterer Kabdjäj schlösse in Montabaur. Dann wird laut Äussage der SuWEDA] das Neubaugebiet »Himmelfeld« zu 90 % versorgt sein. j Nach Antragstellung können dann 16 TV und 14 Hörfunlq» gra m m e via Kabel empfangen werden.
Des weiteren werden noch vor den »Rheinland-Pfalz-Tkg®« 1 weitere Verstärkerpunkte in Heiligenroth in Betrieb genomm» so daß auch hier Kabelempfang möglich ist. Zum Baufortgag wurde mitgeteilt, daß alle Tiefbauarbeiten in Heiligenroth A*> f ang Juni abgeschlossen sind un d die Zuschaltungen abdeo*» Juni 1991 erfolgen. Danach wird umgehend der Restausbauv® Holler abgeschlossen. Unmittelbar nach den RhwnJ®* Pfalz-Thgen erfolgt dann die zügige Weiterführung der Tiefb»»- arbeiten im Innenstadtbereich von Montabaur.
Aufgrund zahlreicher Anfragen der Bevölkerung zum Kw» femsehen wird die SÜ WEDA ein Beratungsbüro in Montab® eröffnen. In diesem Büro soll zu allen Fragen bezüglich Habe»- Schluß, kompetente Auskunft und Beratung erteütwerdtta» Zeit verhandelt man über die Anmietung entsprechen* Räumlichkeiten. Nähere Details dazu und über d en exakte

