, Montabaur
Seite 16
öffentliche Bekanntmachung
Uber die Festsetzung der Gemeindeabgaben fUr das Kalenderjahr 1991
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom07.08.1973-BGBL IS. 966 -, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 6.6.1988, sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kalenderjahr 1991 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungenein, als wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtebehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
6431 Nentershausen, den 03.06.1991
Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen Perne
Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Nentershausen am
Mittwoch, 15. Mai 1991, um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des OrtsbUrgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tbilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Nentershausen/Montabaur, 29.04.1991
Ortsgemeinde Nentershausen Verbandsgemeinde Montabaur
Feme, Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Termine der Eisbachtaler Mannschaften Freitag, 3. Mai 1991 -
17.30 Uhr F-Jgd FV Rheinbrohl • Eisbachtaler SV I in Rheinbrohl
F-Jgd Eisbachtaler SF II - VfL Neuwied in Nentershausen Samstag, 4. Mai 1991
13.30 Uhr E-7-Jugend Eisbachtaler SF (Tabellenführer) - Dierdorf Play-off-Spiel in Nentershausen
14.00 Uhr E-l 1-Jgd Nauort - Eisbachtaler SF (Tabellenführer) in Nauort, Spiel der Play-off-Runde
14.30 Uhr D-Jgd Eisbachtaler SF (Tabellenführer) - Sessenbach Spiel der Play-off-Runde in Nentershausen
16.30 Uhr B-JgdEisbachtaler SF (Bezirksmeister)- JSGHamm Gruppenliga Ost in Nentershausen
Sonntag. 5. Mai 1991
16.00 Uhr 1 . FC Kaiserslautern Amateure - Eisb Zum letzten Auswärtsspiel der Saison setzen die g S SF einen Bus ein. Anmeldungen interessierter nimmto Alfred Diefenbach, Tfel. 06486-8008 entgegen.
15.00 Uhr SSV Mülheim - Eisbachtaler SF II Landest in Mülheim. s “ a
Niedererbach
öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der GemeindeabsaU für das Kalenderjahr 1991 (Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs, i.
Steuergesetzes vom07.08.l973 - BGBl. IS. 966da hL
er gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzun g vom 1.319S des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18desL gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheialiii. vom 28.07.1980 jeweils in der derzeit geltenden FassS Die Ortsgemeinde Niedererbach erhebt im Kalenderiaki die Grundsteuer für die Betriebe der Land- undForstw™* (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundve.. (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgabennachdend Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1990.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichmchtei Abgaben werden nur dann durch schriftlichen 1 festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld 9ich ändert
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zuitd neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin ia 4 he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fallausdi ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tipi diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtnq gen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftÜcherB zugegangen wäre.
Rechts behelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festst. der (j emeindeabgaben kann innerhalb eines Monatsnadi fentlicbung der Bekanntmachung Widerspruch erhotai den. ]
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Mi Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus,! 108, 5430 Montabaur, zu erheben.
6431 Niedererbach, den 03.06.1991 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach
Ortsbürgen
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 22.04.1 Vergabe der Bauarbeiten für den Kindergarten beschitM In seiner jüngsten Sitzung mußte der Ortsgemeinderata über über die Vergabe der Mauer-, Beton- und Abbruchs' zum Umbau der Schule zu einem Kindergarten entscheid wohl aufgrund der öffentlichen Ausschreibung 6 Firm stungsVerzeichnisse angdefordert hatten, lag zum Eröffn termin nur das Angebot einer Firma vor.
Der Ortsgemeinderat beschloß nun mehrheitlich, < den Auftrag für die Ausführung der Arbeiten zuraBetrj 120.600 DM zu erteilen.
Installation von Straßenlaternen in der Brücken-und N straße beschlossen Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die vom Bauau» vorgeschlagenen Standorte der Straßenlaternen in! Brücken- und Mittelstraße mit den betroffenen Anliegen* mals zu erörtern und die gleichen Straßenlaternen, wie in der Gartenstraße vorhanden sind, zu installieren.
Nomborn
(Fest
öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1991 ^zung der Grundsteuer gemäß § 27 At

