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Seite 17

»GELBACHHOHEN«

Daubach

Öffentliche Bekanntmachung

. Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am 4 1991.19.00 Uhr, im Rathaus statt.

liebe Sitzung;

\ Ö^^ghniigüDg der Niederschrif t über die Sitzung des Ra- I* a void 20.2.1991

n »tune und Beschlußfassung über den Bau eines Bus- ( ^tehäuschens an der Hauptstr. Nr. 21

naratungund Beschlußfassung über einen Antrag eines l " 9 vereins auf Zuweisung eines Kfz.-Abstellplatzes ol^tung und Beschlußfassung über die Auftragsverga- l ® für den Bau des Friedhofes

nwatung und Beschlußfassung über die Erteilimg des I Einvernehmens nach §§ 36,31 Abs. 2 BauGB zu einer Be­freiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »In den Gärten« im Zuge der Wohnhausbebauung auf einem glichen Grundstück in dem Welschneudorfer Weg ßeratungund Beschlußf assungüber eine B auvoranfrage Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Genehmigung eines Lkw.-Abstellplatzes i Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der * Kath. Kirchengemeinde Stahlhofen auf finanzielle Un­terstützung für den Neubau der Orgel j Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Rasenmähers 10, Verschiedenes

Diubach, den 11.4.1991

Hahn, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden

ti wurde am Dorfbrunnen eine Kinderarmbanduhr gefunden. Dt Verlierer kann sie gegen Eigentumsnachweis bei mir abho-

AuDerdem wurden zwei Damenarmbanduhren gefunden. Die

l

lmir

Spinnstube Daubach

A» Montag, 22.4.1991, 19.30 Uhr, treffen sich die Frauen der Planstube zmn Stricken und Spinnen im Rathaus. Des weite- irdüber die noch fehlenden Trachten beraten, daher bitte 11111 rege Beteiligung.

die Tbrmine für Mai:

| unt * Montag, 27.6.1991 (nach dem Rheinlans-

w O*'

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1991 vom 16. April 1991 I

< 3 R mderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- I 6| leend H eiüland Pfalz vom 14 - Dezember 1973 < GVB1 - s -

L^Kdurr'k L| aushalt3satzun g beschlossen, die nach Geneh- voqj 7, ~} e Hreis Verwaltung Montabaur als Auf sichtsbe- April 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

für das Haushaltsjahr 1991 wird

!t e &S gshaushalt

. A Sk? eauf . 901.000 DM

06auf . 901.000DM

iSS aushait

CvS eauf . 981.000 DM

^fese ln gab eauf. 981.000 DM

III.

§2 |

Es werden festgesetzt: |

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 63.900 DM I

2. der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermfichtigungen auf. 349.678 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt: ,

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H. 1

2. Gewerbesteuer '

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

8. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden, ^

für den ersten Hund. 60,00 DM

für den zweiten Hund. 100,00 DM

für jeden weiteren Hund. 160^0 DM ;

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

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Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hol­ler für das Haushaltsjahr 19991 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen . 44.000 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 63.900 DM

6430 Montabaur, den 11. April 1991 Siegel

LA. Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.4. bis 2.6.1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Holler, den 16.4.1991

Siegel Ortsgemeindeverwaltung Holler

Molsberger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen Uber

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zu­letzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBL S. 136).

Rheinland-Pfalz-Meisterschaften im Einer-Straßenfahren am Sonntag, 5. Mai 1991 Da die Streckenführung der Radfahrer die Ortsgemeinde Holler tangiert, gelten für Holler folgende Verkehrsregelungen:

Alle Anlieger der Hauptstraße vom Ortseingang bis zur Kirche sowie der Johannes-Henkel-Straße und der Niederelberter Stra­ße werden gebeten, ihre Autos außerhalb der Rennstrecke abzu­stellen, wenn sie während der Veranstaltung das Fahrzeug be­nutzen wollen.

Da die Hauptstraße von der Kirche bis nach Montabaur und die Verbindungnach Niederelbert gesperrt sind, ist eine Umleitung über Untershausen, die K 166 und K 173 bis nach Welschneu­dorf, von dort über die L 327 nach Oberelbert und von dort über . dieK 169 (sog. »Mittelwewg«) bis zur Umgehungsstraße und zur

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