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Nr. 16/91
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'gjjlenausschreibung
baur sucht für die Sommerferien Betreu- [oö^jgation und Durchführung der Somraer- ^Sitänlage Quendelberg.
V deD ein(e) Betreuerdn)
jn der Kinder- und Jugendarbeit sowie
einte) Betreuerdn)
I hirkeit, selbständig eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen zu betreuen.
«iflrfreüeit ist es, Kindern und Jugendlichen ÄtmögUchkeiten zu eröffnen.
^Betreuer (innen) wird es sein, eigene Ideen zur liä ° ansprechenden Programmes zu ent-
Eeitung
eines
Organisation und Durchführung eigenver- p^ h ^“selbständig zu übernehmen.
\ ♦ zeit berägt 19,6 StimdenAVoche Der Einsatz er- 1^ Werktagen (nachmittags). Die Arbeitszeit ist - ent- den Bedürfnissen der Kinder - flexibel zu gestal-
ggn sind kur zf ristigeinzureichen bei der Verbands- iCrwaltung Montabaur, Persoalamt, Konrad-Ade- ?Piatz8,6430 Montabaur.
-Siacbe Auskünfte werden unter der Nummer BS.1S1 oder 132erteüt. _
n jobs beim Bauhof der Stadt Montabaur
[fodt Montabaur bietet auch in diesem Jahr jugendlichen iükrn und Studenten (Mindestalter: 17 Jahre) Ferienjobs b Bauhof an. Es sind überwiegend Arbeiten in den städt. lÄln gan , aber auch sonstige im Stadtgebiet anfallende Tä- niten zu erledigen. Die Arbeiten können sowohl von männli- Itiliiuch von weiblichen Jugendlichen ausgeführt werden.
ad der zahlreich eingegangenen Bewerbungen der letz- iJthre beabsichtigten wir auch in 1991, eine Aufteilung in il Gruppen vorzunehmen, wobei folgende Beschäftigungs- d vorgesehen sind:
Gruppe A: 20. Juni bis 10. Juli 1991 und
Gruppe B: 11. Juli bis 31. Juli 1991.
Kenten bewerben sich bitte bis spätestens 17. Mai 1991 wh beim Fersonalamt der Verbandsgemeindeverwal- t Postfach 1262, 6430 Montabaur. Im Bewerbungsschrei- _ folgende Angaben enthalten sein.
[7 Anschrift, Tblefon-Nr., Alter und Zeitraum, für den der j^atz beabsichtigt ist. Tfermin erner geplanten Ur- nur einen zeitlich begrenzten Beschäftigungsum- > 8 >nd ebenfalls anzugeben.
UW 0 * 16 Auskünfte erhalten Sie beim Personalamt der Ver- temJc 6 ,« ' Bverwa ltung Montabaur, unter den Ruf-Nrn. ^126.131 oder 126.132.
^ändtagswahl in Rheinland-Pfalz
l^forsch am 21> April 1991
“öd Wahlen e.V., ein Institut für Wahlanaly-
■ ja, aus ^schaftsbeobachtung, wurde vom ZDF beauf- J^biedenen Stimmbezirken aus dem Bereich der SIuj ^ on t a baur Stichproben zu entnehmen, um
, Wohnungen und Analysen in der Wahlsendung
SwJu T den :
kW Ulö B®henrt n * s d * eser Stimmbezirke am Wahlabend mög- . aV k ZU wurden von der Forschungsgrup-
^ ^»hllokal*j 0rres P°ndenten beauftragt, aus dem betreffen- vorläufige Wahlergebnis nach Mann-
' Stimmbezirk Ruppach-Goldhausen • Stimmbezirk Montabaur-Elgendorf.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Wahlamt -
Ausgabe der örtlichen Telefonbücher 1991/92
Ab 18. April 1991 können die örtlichen Tblefonbücher für die Ortsnetze des Westerwaldkreises, Ausgabe 1991/92, gegen Vorlage der Abholkarte bei den Postämtern und Poststellen abgeholt werden.
Die alten Telefonbücher werden nicht zurückgenommen, sondern sind über die grünen Wertstofftonnen zu entsorgen.
Zusätzliche Telefonbücher werden nicht abgegeben. Sollte ein Teilnehmer mehrere Telefonbücher wünschen, so kann er diese direkt bei der »Druckerei HachenburgGmbH« in 6238 Hachenburg käuflich erwerben.
Zahlung von Renten in die frühere DDR
Nicht immer keim die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem U mzug in die fünf neuen Bundesländer in voller Höhe weitergezahlt werden. Darauf weist die Landes Versicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer hin.
Die Zahlung einer Rente bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der früheren DDR war vor Inkrafttreten des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ausgeschlossen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Renten ■ Zahlung möglich, wenn der Berechtigte in die fünf neuen Bundesländer verzieht. Bei der Berechnungder zu zahlenden Rente können jedoch nur Versicherungszeiten zugrunde gelegt werden, die im Gebiet der alten Bundesländer zurückgelegt wurden. Rentenberechtigte, die ihren Wohnsitz in die fünf neuen Bundesländer verlegen, müssen daher mit einer Minderung ihrer Rentenhöhe rechnen, sofern auch Versicherungszeiten außerhalb der früheren Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden.
Diese Zeiten können für die Rentenberechnung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Zahlung einer Rente aus diesen Zeiten sind die örtlichen Rentenversicherungsträger im Gebiet der früheren DDR zuständig.
Beabsichtigt ein Rentner in die neuen Bundesländer zu verziehen, sollte er frühzeitig den westdeutschen Rentenversicherungsträger hierüber informieren. Dadurch wird die reibungslose Umstellung der Rentenzahlung in die frühere DDR gewährleistet.
Näher Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Beratung:
VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, Tbl. 02602/126.164 möglichst nach vorheriger Tferminvereinbarung.
Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.
Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversicherungskonto abgerufen werden.
Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und Konto geklärt ist.
Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/BfA) erhalten haben so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärungnochnicht erfolgt ist.
erst ® vorläufige Wahlergebnis nach Mann- Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver- rUd e rmu telh. bandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt-. Der zuständi-
ist über dieses Vorhaben informiert. Dem ge Sachbearbeitder ist Ihnen bei der Antragstellung und der Be-
y oll Rechnung getragen. Schaffung fehlender Nachweise behilflich
h 111 deo verschiedenen Stimmbezirken eine Befra- Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und deren
■ '*■' .. . . VersicherungsverlaufVkonto geklärt ist, können bei Ihrer Vor
sprache auch eine Rentenberechnung erhalten.
Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage eioer
Ldas gilt auch für Ehegatten,
li^asa^^^hgeführt werden, nachdem sie das Wahllo- * in k • Q ’ ^’ ese Befragung ist freiwillig und wird den
1 k ßai er Weise beeinträchtigen.
SQ( ien o, . r Weise bee Ifcjfctmunbezirken
werden Mitarbeiter der For-

