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Nr. 16/91

"'T jun g stehen u.a. Bericht des Schriftführers, ° r sowie Neuwahlen. Hierzu laden wir alle Mit-

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6 nea und Mitbürger, die an der Arbeit des WK fEiffiedP'Lj ohnn falls recht herzlich ein geladen.

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d ebenfalls recht herzlich eingeladen.

1 . Mai 1991 findet traditionsgemäß unser

itatt.

Alte Herren, Kadenbach Spid bestreiten wir gegen die »AH« von Neu- sämstag, 13. April um 16.00 Uhr. Spielort: Ka-

SSp^ i6 - 30mr - _

Neuhäusel

ggniorennachmittag in Neuhäusel _ jme ixid er at St. Anna, Neuhäusel lädt alle Senioren- jJJJjusel ab 60 Jahren herzlich zu einem gemütlichen

fiStag. der 26. April 1991 % 30 Uhr mit einem Gottesdienst in der St.Anna-Kir- ifJhließend Kaffeetafel und Unterhaltung in gewohnter rigf Anna-Gemeindehaus. Um Anmeldung wird gebe- i.20 April 91 bei Wilma Marx, Eitelbomer Straße, Tbl.

Doris Kilian, Hauptstr. Tbl. 470 oder 8683.

Kirmesgesellschaft 1991

Hinein am Samstag, dem 13. April 1991 die ausgeblase- jjji for unsere Kirmeskrone ein. Gleichzeitig werden an jjiuch Lose für die Tbmboia und Eintrittskarten für das ult im Samstagabend angeboten.

Simmern

CDU-Ortsverband Simmern »prach mit Staatssekretär Karl Hoppe jdsn 19. April, 20.00 Uhr »Gasthaus Hilpisch«, Haupt- \ Wir laden die Bürger von Simmern und den Augst-Ge- i iu dieser Veranstaltung herzlich ein.

BUCHFINKENLAND

Mach mit im SPD-Ortsverein lUltgliederwerbeaktion - insbesondere für politisch interes- t Junge Leute - startet der SPD-Ortsverein Buchfinken- Ctlbachhöhe. Er bietet Interessenten ein persönliches ln- Jiucb und eine halbjährliche kostenfreie Probemitglied- ilw Der Ortsverein bietet ein interessantes Betätigungs- Äooatliche Mitgliedertreffs oder öffentliche Veranstal- ». Anregung kommunaler Initiativen, Organisation von wwmsUltungen u.a. Kontakt: Willi Wirges 02602/2367, «woth 02602/18691 oder Uli Schmidt 02608/636.

Horbach

Öffentliche Bekanntmachung

^ hauthaltfisaf zung der Ortsgemeinde Horbach

ihr das Jahr 1991 vom 02. April 1991

S''ni nderat ha t aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- tr 1 " Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. s C( j. u daushaltasatzung beschlossen, die nach Geneh- i w'L hie Kreisverwaltung Montabaur als Auf sichtsbe- März 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

. § 1

A ts Plan für das Haushaltsjahr 1991

l Shm GSHAUSHALT

W eauf .

u ^ a he auf.

^S NSHAUSHALT

Ans^auf. . 609.000,--DM

» Kbe auf. . 509.000,-- DM

671.000,-DM 571.000,-DM

§ 2 Kredite af

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 800 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 36,00 DM

für den zweiten Hund. 64,00 DM

für jeden weiteren Hund . 72,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- rägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemein- deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 26. März 1991

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16. April 1991 bis 24. April 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Horbach, den 2. April 1991

Ortsgemeinde Horbach Wilhelmi

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Horbach oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 136).

»Irenes Frisierstübchen«

Foto: Noll

Seit wenigen lä­gen präsentiert sich »Irenes Fri­sierstübchen« in den neuen attrak­tiv und modern gestalteten Räu­men in Gacken­bach in der Berg­straße. Neben alt­bewährter Haar­pflege ist neu im Programm des Frisierstübchens die pflegende und dekorative Kos­metik.

Ortsbürgermei­ster Ulrich Wei­denfeiler (rechts) gratulierte der Inhaberin Irene Labonte (Bild­mitte) zur Neuer- öffnung nach

0,00 DMmn Hör Rpnnvierun es arbeiten im Namen der Ortsge-