Seite 19
Nr. 7/91
»ur
|J
baft spielt S 6 © 011 Nauort, Ahrbach und Dreikir-
fj. jjhr Fre^^^^bach - Eisbachtaler SFII (in Hunds an- öH'* I,ds0ngen
^O^^g^C^L^stein (in Nentershausen)
faata* ^ JaSoberUga Südwest
IJjO Ü" r , gjr. Eintracht 'Drier (in Nentershausen)
f^^EndruiMto der Hallenkreismeisterschaft der C-
io FaWUJ* ^ n Sessenbach (10.00 Uhr), Neu- 1 •*** ^10 Uhr) und Bheinbreitbach (12.00 Uhr)
K* 1 <l *‘ Gründe der Hallenkreismeisterschaft der
ttaO^inSkirchen jugeno . g Mannschaft für die Runde der besten 4
•^toUqudimktt
ISW Eisbachtal I • Eisbachtalll [ff? nhr Eisbachtal I - Daufenbach
Suhl Eisbachtal II-Neustadt J m Uhr Neustadt - Eisbachtal I ISn Uhr Eisbachtal II - Daufenbach
j 00 Uhr Endrunde der Hallenkreismeisterschaft der A- S d SÄ%ielt gegen SV Neuwied, Oberbieber II
»dAabach.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 5. Februar 1991
Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte” beschlossen W Rat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmit- i»”(*inschl. Begründung und der Bebauungsplanänderung zu- nmde liegende Straßenplammg) zu und beschloß die Bebau- ngsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO. Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 24. November 1988 den Beschluß zur Änderung des Bebauungsplanes für den ^Inmündungsbereich Koblenzer Straße/Niedererbacher Stra- i/Heilberscheider Straße gefaßt. Die ersten Voraussetzungen r eine Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Knoten- uokt wurden durch den im Bebauungsplan „Ortsmitte” ausge- Uwenen Abbruch des Gebäudes Koblenzer Straße 14 geschaf- |J»n Auf Initiativen von Orts- und Verbandsgemeinde konnten altere verkehrstechnische Verbesserungen enreicht werden, •Iche das Straßenbauamt Diez in der am 18. Oktober 1990 ereilten Straßenplanung dargestellt hat. Diese Straßenplanung lacht insbesondere die Maßnahmen zur Sicherheit des Fuß- jangerVerhaltens deutlich. So wird z. B.
[heldcreeits der Niedererbacher Straße ein 1,50 m breiter Bür- JPfruteig angelegt und
^°bl enze r Straße eine Ttenninsel als Überquerungshil- ,. Ur Fußgänger geschaffen.
im Kreuzungsbereich Koblenzer-ZNiedererba- G wer< * en zur straßenabgewandten Seite angelegt. ^torheit 1 uk*^ den Fußgängern eh 1 ausreichendes Maß an
, -r nfaSSe “ d *. st ^tzustellen, daß die neue Straßenpla- I l«hn euier deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation
e ^ nes Bebauungsplanes westlich der L 317 be-
^Hruth’^u^ m den Gemarkungsteilen „Ober der
*he n \ 3/n ’Iq ^ n *' er d em Köpfchen”, „In der Gelgesbitz” zwi- t* 1 »« »ufz Ust i| im ^ esten und L 317 im Osten ein Bebauungs- ** 0t lustrio^.u- en ' ^* er Bebauungsplan trägt die Bezeichnung lV^ rb egebletB 49 / L3 17 ”.
Sj^tabaur Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde t** 1 «me eist zwischen der B 49 im Westen und der L 317 im ßauGB "fi* c ^ e Baufläche aus. Auf der Grundlage des ^ darauf eine Betriebsansiedlung. Um weite- * ' mtJ 3sen lben den die Möglichkeit einer Ansiedlungzu ge- 4^* Sr e C htii r h aU v deni Flächennutzungsplan entwickelt - pla- J**Uhn 3 t r „ 6 ” oraus setzungen geschaffen werden. Das an u^hen tla E aus ® ew ieseneGewerbe-bzw. Industriegebiet ist
Die Ortsgemeinde Nentershausen ist im regionalen Raumord- nungsplan mit der Funktion ”G (+ Gewerbestandort”) ausgestattet. Mit dieser besonderen Funktion werden Gemeinden ausgewiesen, die eine wesentliche Bedeutung als Arbeitsmarktstandort haben und damit für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Verflechtungsbereiches von besonderer Bedeutung sind. Die Sicherung der Arbeits- und Produktionsbedingungen steht somit im Vordergrund.
Bevor die Ausweisung in einem Bebauungsplan vorgenommen wird, muß das voraussichtliche Plangebiet einer Unverträglichkeitsuntersuchung unterzogen werden. Erst nach Vorlage dieser Untersuchung werden die einzelnen Nutzungen festgelegt.
Änderung des Bebaungsplanes „In den Wolfen - Am hohen Rain” beschlossen
Der Gemeinderat beschloß den Bebauungsplan „In den Wolfen - Am hohen Rain” für die Flurstücke Nr. 2832 (teilweise), 2833, 2834, 2860 - 2863 und 2883 - 2886 in der Art zu ändern, daß die Festsetzungen Uber Art und M aß der baulichen Nutzung entfallen. Für diese Grundstücke wird eine landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters eingesehen werden kann. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Dräger öffentlicher Belange einzulei- ten.
Zur Begründung der Änderung wurde auf folgendes hingewiesen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist die genannten Grundstücke noch als Industriebauflächen aus. Es entspricht jedoch nicht den Planungszielen des Rates, an diesen Standort Industriebetriebe anzusiedeln. So wurde nördlich dieses Bereiches im Rahmen einer Bebauungsplanänderung und einer auf dieser Grundlage durchgeführte bzw. noch durchzuführenden Baulandumlegung die Voraussetzung geschaffen für eine Wohnbebauung (Ausweisung im Bebauungsplan = allgemeines Wohngebiet) und den Grundschulstandort einschließlich Schulsportanlagen (AusweisungimBebauungsplan — Gemeindebedarfsfläche).
Um jegliche Kollision der Nutzungen - wohn- und schulische Nutzungeinerseits und industrielle Nutzung andererseits - auszuschließen, empfiehlt es sich, die genannten Grundstücke der derzeit auch ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen bzw. zu erhalten.
Zum anderen - und dies ist ebenfalls ein ganz wichtiger Faktor
- ist für diese Grundstücke auch aufgrund der Ibpographie eine ordnungsgemäße Erschließung nicht möglich. Eine Untersu- chungüber die Abwasserbeseitigung hat ergeben, daß für diese Grundstücke eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht möglich bzw. nur unter einem unvertretbar hohen technischen und finanziellen Aufwand möglich ist.
Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschließungseinheit für das Baugebiet „ Wiesenmorgen” beschlossen Da mit der Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Wiesenmorgen’” schon begonnen wurde, und die Gemeinde dadurch bereits erhebliche Investitionen vorgenommen hat, beschloß der Ortsgemeinderat aus wirtschaftlichen Gründen, die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Er- schließungsbeitragfür das Baugebiet „Wiesenmorgen”. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Wiesenstraße (Parzelle 67), verlaufend von Koblenzer Straße - Nordstraße, und die Nordstraße (Parzelle 49,69,48,60,78), verlaufend von „Im Wiesenmorgen”
- Wiesenstraße, als Erschließungseinheit abzurechnen, da die Straße in einem unmittelbaren Funktionalzusammenhang stehen und gleichzeitig ausgebaut werden.
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Ahrstraße beschlossen.
Der Ortsgemeinderat beschloß die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Ahrstraße (Parzelle 16/1 und 24 - Erschließungseinheit) verlaufend von Lahn Straße • Ende Wendehammer, da mit der Herstellung der Erschließungsanlage Ahrstraße bereits begonnen wur-
j __i _i .*__ J1 j.: ~~ A ForficröfAllimtrpr«
w« v O «vwwiv vl v fl wi Uv U Id vv« X11UUvvl IvqvUIvv Iw« ■"“Q mw* ^• r vnf '•••O*' p
janezu vollständig bebaut, hzw. einer anderen Nut- de. und die endgültige Abrechnung erst nach Fertigstellung er-

