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Großholbach
'öffentliche Bekanntmachung
des Ortsgemeinderetea GroOholbaeh fin-
„lebst* SiwuBB
dem 15. Februar 1991, um 19.30 Uhr ^^JjTratS» des Bürgerhauses statt.
der Niederschrift über die Sitzung des 1. ^Sfjomlß 8 Nov. 1990(öffentUcherTbil)
****** tin d Beschlußfassung über die Haushaltssat- * JÄttiuMW’*» 1991
Vergabe des Auftrages für den Bau der Doppelgarage
gm Bürgerhaus
Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des q aragennofes
Beratung über den Kauf eines Kommun alschleppers Vergabe des Auftrages für den Bau einer Klärgrube am Sportplatz
Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des
Friedhofsplanes
Beratung und Beschlußfassung über die Tbilnahme am Wettbewerb: »Unser Dorf soll schöner werden«
Beratung und Beschlußfassung Uber den Innenanatrich dir Friedhofshalle Verschiedenes U. Nichtöffentliche Sitzung:
1 . Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 16. Nov. 1990 (nichtöffentlicher Ibil)
2. Verschiedenes
iholbach, 04. Februar 1991 Röther
Ortsbürgermeister
Heilberscheid
Alte Herren Heilberscheid
Am Sonntag, dem 10. Febr. 1991, um 10.30 Uhr treffen sich alle Ipbler in der Gaststätte Baumann. Die Neuwahl des Spielfüh- »r» sowie die Vorbereitung auf die kommende Spielzeit (u.a. An- **» d. 6r Spieler) sind wichtige Themen. Es wird daher um voll- itjidiges Erscheinen gebeten.
Nentershausen
en dererb«
Eisbachtaler Mannschaften Samstag, 9. Februar:
14.30 Uhr Eisbachtaler SF - FK Pirmasens (Nachholspiel der Amateuroberliga Südwest)
16.80 Uhr JSG Ehrbachtal - Eisbachtaler SF A-Jugend (Nachholspiel der Verbandsliga Rheinland)
Sonntag, 10. Februar
12.80 Uhr Zwischenrunde der Hallenkreismeisterschaft der A- Jugend in der Ludwig-Erhard-Schule in Neuwied
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. 300 DM Belohnung
iJffli nweiae die zur FeststeUung der Übeltäter führen. Ent- TR?, en “ e «“weise werden vertraulich behandelt.
Hch ISirK ™?°selstraßewurden in den letzten Wochen willkür-
itört SchadenSWDM^ ® tra ^ en ^ euc ^ tun ß sma9ten zer '
^ ständig erhebliche Schäden an unseren Kin-
J j”g Pätzen verursacht.
\fi k Äe r a 7^ Cklich darauf hin gewiesen, daß Eltern bei will- ^ H haftbar sind die durch ihre Kinder verursacht wird, voll
& fcwäirdenen j m ®de wird künftig bei jedem ihr bekannt- H«i * en Schadensfall Anzeige erstatten.
kg® Perne
I Ortsbürgermeister
•^jähri gBHo , HOlZVer8teigerUng * Jum io 0 n TT u er f teigerun e füldet ™ Samstag, 16 . Febr.
Lahnstraßp S * at *' ^effpunkt: Waldeingang Mogat-
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Ortsbürgermeister
&ei eu J j Gne ^ oc ^ ze *t Eheleute Klaus
J *5* ^feitag ^^ aus “ der Hasenbitze 6, bege-
• Aor acf^d^ le Gl uckwiina„i 6 ' j edr - 91 das Fest der goldenen Hoch- mitaas&o ^ em Brautn ke der Gemeinde sowie der Ortsvereine mitaa ^ 19 f|n Bra utpaar am Jubiläumstag überhrachl-ttafL.
Mittwoch, 13. Februar 19.00 Uhr TUS Burgschwalbach • schaftsspei in Burgschwalbach).
Eisbachtaler SF II (Freund-
DRK Nenter «hausen e.V.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des DRK Nentershausen e.V. findet am 22. Febr. 1991, im G asthaus Ohly um 20.00 Uhr statt. Es sind alle passiven und aktiven Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Niedererbach _
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Am Hehlberg« der Ortsgemeinde Niedererbach; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 21. Dez. 1990 den Beschluß gefaßt, den vom 80. Juli bis 30. August 1990 offengelegten Planentwurf des Bebauungsplanes »Am Hehlberg« zu ändern:
Die überbaubare Grundstücksfläche im Bereich der zur Kreisstraße Nr. 163 hin orientierten Grundstücke wird in Richtung Kreisstraße erweitert. Die Mindestabstandsfläche zwischen dem äußersten Fahrbahnrand der K168 und der überbaubaren Fläche wid auf 10 m festgesetzt.
Die Änderung hat nunmehr folgenden Inhalt:
a) Erweiterung der überbaubaren Fläche für die zur K168 hin orientierten Grundstücke unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 10 m (s. Änderung zu 1). Für die zur K 163 orientierten Grundstücke wird ein Pflanzgebot gemäß besonderer Pflanzliste festgesetzt.
b) Die Ibxtfestsetzungen zum Bebauungsplan werden wie folgt neu gefaßt bzw. aufgehoben:
1. Aus dem Bebauungsplan werden herausgenommen:
• Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten.
- Die Gebäude sind entsprechend der zeichnerischen Darstellung auf den Grundstücken anzuordnen.
• Garagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
2. Hinsichtlich der Bauweise wird folgendes festgeschrieben:
- Die Dachneigung beträgt mind. 18 Grad.
- Die TVaufhöhe darf max. 6 m betragen.
• Die max. Firsthöhe wird auf 9,60 m festgesetzt; Bezugspunkt ist der talseitig tief ste Punkt der Geländekante - Ur- gelände.
Die Änderung macht eine erneute Offenlage nach § 3 Abs.
2 und 3 BauGB erforderlich.
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. Febr. bis 18. März 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer- Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Niedererbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der auf der Seite 12 abge- druc

