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Nr. 6/91

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^S^rjjozart« 1880 e.V. Eitelborn

M° v ^ findet bereits am heutigen Donnerstag,

djflte Cborp _ uhr gtat t. Die am Rosenmontag ausfal- *«Sru* r1001, wird auf Aschermittwoch, 13. Februar Mit Blick auf die anstehenden Aufga- ai $0.30 der Proben für jeden Sänger eine Selbst-

Kadenbach

Änderung der Dienstzeit

. io Febr. 1991 findet die Dienstzeit aus- pjenstag, ' fügenden Sitzung) von 17.30 bis 19.00

ft iwei9e( we ® en ® Dombo

itftt. Ortsbürgermeister

Infffamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach

wlrfto- »Briefmarken sammeln für die Dritte Welt« la­ll« Mitmachen ein. Bitte werfen Sie die Briefmar-

1 w j ioT,fa« 9 tellten Behälter in unserer Kirche, oder geben '^lbenbei Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12,6411 Ka-

ibach ab.

Sportfreunde Germania 1910 Kadenbach uadung zur Jahreshauptversammlung

19 - 30 ^

in der Gaststätte »Zum Westerwald« wir herzlich ein. irdnung:

Ißung durch den Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Jah- gwiJit des Vorsitzenden, 4. Geschäftsbericht, 6. Bericht der bullungsleiter, 6. Bericht des Kassierers, 7. Bericht der Kas- iprttfer, 8. Wahl eines Versammlungsleiters, 9. Entlastung des «Standes, io. Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes id dar Kassenprüfer, 11. Ehrungen verdienter Mitglieder, 12. itrlge, 18. Verschiedenes.

Ir möchten alle Vereinsmitglieder bitten, an dieser Jahres- uptvereammlung teilzunehmen, da in diesem Jahr der ge- klftsführende Vorstand neu zu wählen ist. itrlge zur Tagesordnung müssen bis zum 28. Februar 1991 Vorsitzenden eingegangen sein.

Sportplatzbenutzung

h den anhaltenden Frost ist der Sportplatz in Kadenbach El nicht zu benutzen. Wir bitten daher alle aktiven Sportler ml Freizeitsportler den Sportplatz bis auf weiteres nicht zu be-

Neuhäusel

öffentliche Bekanntmachung (((Ullung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« der Ortsge- ° *^*uhäusel; Veröffentlichung des Änderungs-/Erweite- uüB) u88es 8 em äß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches

* Nl rt ZnT derat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am hmi Hu ° den ® esc bluß gefaßt, den im Rahmen der vorgezo- »U«banf r i Ugung vom 09 - 06 - bi3 26.06.1988 offengeleg- twn gs ^ 811 "Dorfmitte« wie folgt zu ändern bzw. zu er-

HüstürU 1 ^ 88 ^ 1 ^ 0 * 1 des Bebauungsplanes wird um das B 3u ptst ra ße (B 49) zwischen dem Einmün- dHnjrahAwJu zur Doermannstraße und dem Einmün- ^ Ch k ZUr Eitel borner Straße erweitert.

Nutzung J!** wer d 0n Art und Maß der baulichen °*lu. Wie bberbaubare Gundstücksflächen festge-

l>w kfl6chß n, 6r E ^ urstüc ke Nr. 76/6,77/3 und 79/4 wird eine ' AQ derun ^ sgewiese n

P G gemäß § 2 Abs. 4 und 1

«»Ul

* use * 3o - Januar 1991

fentliehe Bekanntmachung

Hümmerich" Ortsbürgermeister

°8 des R k .»..»wuaviiuiig

y^nhäusej. 6 auun gsplanes »Dorfmitte« der Ortsge-

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seinen Sitzungen am 18. Febr. 1988 und 14. Nov. 1990 (s.a. vorstehende öffentliche Bekanntmachung) den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Dorfmitte« aufzustellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung sowie der Entwurf des Grünordnungsplanes liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18. Februar bis 18. März 1991 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie don­nerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr) sowie nach­richtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge- meinde Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Plangebiet wird grob dargestellt - wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Gartenstraße

im Osten: von der Coermannstraße

im Süden: von der Hauptstraße (B 49)

im Westen: von der Simmemer Straße und Gartenstraße.

Der Planbereich ist zudem aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. ^ !

Y \ .

Neuhäusel, 30. Januar 1991

Hümmerich

Ortsbürgermeister

lanungsunterlagen gemäß § 3 Abs.

Verloren - gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

1 Tfagetasche (Stoff), 1 Schulatlas, 1 Kinderhandschuh, J. Trage­tasche mit Tlirnschuhen, 1 Vergrößerungsglas.

Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Ei- gentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen.

Hümmerich