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Montabaur

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Richtfest an dem Schulerweiterungsbau der Grundschule Ruppach-Goldhausen

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Rund drei Monate nach B aubeg. Weiterung der Grundschule Goldhausen konnte Bürger Possel-Dölken am 28. Januar li| Richtfest einladen.

Nachdem die Grundschule im g 1988/89 über acht Schulklassen] und sich ein längerfristiger rJ für sieben bis acht Grundschule zeichnete, wurden vorübergehenl lichkeiten des benachbarten Ki| tens der Kath. Kirchengemeinde j fristigen Überbrückung der Raui me angemietet. Gleichzeitig wuül Weiterung des Schulgebäudes in. genommen. Durch den Anbau vo| Klassenräumen, eines unterteilbnf Mehrzweckraumes und eines Nt] mes sowie die Schaffung von i benräumen durch Umbaumaßnal Verfügung stehen. Bei Bedarf ks Tteilung des Mehrzweckraumes elil re 8. Klasse untergebracht werdtnj

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete, daß sich das Land Rheinland-Pfalz mit 565.000 DM und der Westerwaldkreiil 95.000 DM an den Kosten beteiligen. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Montabaur beträgt 390.000 DM, die Gesauf belaufen sich auf rd. 1.050.000 DM.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde dankte allen an der M aßnahme beteiligten Personen und Firmen für die gute Zuitj arbeit und die schnelle Ausführung des Erweiterungsbaues.

Architekt Paul, Dernbach, bedankte sich bei der Verbandsgemeinde für das in ihn gesetzte Vertrauen und zeigte sich erfreut<b{ daß die Bauarbeiten zügig vorangegangen seien und es zu keinen Unfällen bei den Bauarbeiten gekommen sei

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Ruppach-G oldhausen, Herr Ferdinand, brachte seine Freude darüber zum Ausdni in nun absehbarer Zeit den Kindern der Sitzgemeinde Ruppach-Goldhausen, aber auch den Grundschülem der zum Schi gehörenden Gemeinden Boden und Heiligenroth, bald ein Schulgebäude zur Verfügung gestellt werden kann, das für die» der kommenden Schuljahre in ausreichendem Maße Räumlichkeiten zur Verfügung stellt.

Die Verwaltung informiert

Wirtschaftsplan

des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems f Ur das Rech­nungsjahr 1991

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbands­gesetzes (ZWVG) vom 22. Dez. 1982 (GVB1. S. 476-BS 2020-20) in Verbindungmit der Eigenbetriebsverordnungfür Rheinland- Pfalz vom 18. September 1975 (VGBL S. 381) den folgenden Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1991 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 07. Januar 1991 hiermit bekanntge­machtwird.

Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindungmit §§ 43 Nr. 2 Buchst, aund 46 Abs. 1KAG sind ab 1. Januar 1988 die Abwas­sereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- verordnung(EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirt­schaftsplan zu erstellen.

I.

Der Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1991 wird im Erfolgsplan

in den Erträgen auf. DM2.396.000

in den Aufwendungen auf. DM 2.395.000

im Vermögen

in der Mittelherkunft auf. DM 1.345.000

in der Mittelverwendung auf. DM 1.346.000

festgesetzt.

II.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Rechn ungs- jahr 1991 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenspla­nes erforderlich ist, wird auf DM 700.000 festgesetzt.

III.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlat

auf der Basis des jeweiligen Wasserverbrauches berecbi Sie beträgt nach dem Wasserverbrauch der Kanalbend 1989 für das Jahr 1991

für die Verbandsgemeinde Bad Ems.

für die Verbandsgemeinde Montabaur.

Bad Ems, den 24. Januar 1991 Zweckverband » Abwasserverband Bad Ems«

Verbände«

Genehmigung der Bezirksregierung Die unter 1. der Seite 1 des Wirtscbaftsplanes des Zweckvi des »Abwasserverband B ad Ems« für das Wirtschaftsjahig in der Fassung des Beschlusses der Verbands versanunlui 13. Dez. 1990 vorgenommene Festsetzung des Gesamte der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahme! landskredite) in Höhe von 700.000 DM wird hiermit auf! der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwV(S| 22.12.1982 (GVB1. S. 476) in Verbindungmit den §§ 24 Ahsj Abs. 3,97 Abs. 1 und 103 Abs. 2 der G einein deordnung l&| genehmigt.

Gleichzeitig teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 6 und 7/1 ZwVG in Verbindungmit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. lOf mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festst gen und Ansätze des Wirtschaftsplanes Bedenken 1 Rechtsverletzung zu erheben.

Koblenz, 07. Januar 1991 Im Auftrag. Nauheim-S

Hinweis:

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlit kanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 24 meindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen übel

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordmm 1

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen 4 meinderates (§ 34 Gemeindeordnung) unbeachtlich sind nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Beka