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Montabaur

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Nr. 27/92

Mittwoch, 8.Juli 1992

19.00 Uhr 1. Mannschaft SVW Helferskirchen Donnerstag, 9. Juli 1992

20.00 Uhr Volleyballspiel der Hobby-Volleyballer Freitag, 10. Juli 1992

19.30 Uhr FZM Dämmerschoppen - AH Dausenau Samstag, 11. Juli 1992

14.00 Uhr E-Jugend Elbert/WelschncL/Horb. - Niederahr 16.00 Uhr Damen SVW - Italia Ransbach 18.00 Uhr AH WelschneutL/Hübingen - AH Dachsenhausen Sonntag, 12. Juli 1992

11.00 Uhr Damen SVW - Alter Dämmerschoppen ab 13.00 Uhr Traditionelles Dorfturnier mit 4 Dorfvereinen 14.00 Uhr F-Jugend-Spiel der SG Elbert/Welschneud./Horb. 16.00 Uhr Vorführungen Thrnermädchen und Gymnastikgrup­pe Frauen SVW

An allen lägen sind Zuschauer herzlich willkommen!

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf Übungsplan für Monat Juli 1992:

Alle aktiven Kameraden werden gebeten, an den Übungen teil- zunehmen!

Sonntag, 12. Juli 1992 . 10.00 Uhr praktische Übung

Mittwoch, 22. Juli 1992 19.00 Uhr praktische Übung mit ATG Sonntag, 2. August 1992 10.00 Uhr praktische Übungmit ATG

Möhnenclub »Klatschmohn« e.V. Nentershausen Wir treffen uns noch einmal am 2. Juli 1992 um 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly, bevor wir eine Sommerpause machen.

Für unseren Ausflug am 17. Oktober 1992 sind noch einige Plät­ze frei Wer noch mitfahren möchte, kann sich telefonisch bei TheresiaNoll, 8277, oder Marion Eberz, 8347, anmelden (letzter Tfermin 5. Juli 1992).

GELBACHHOHEN -

|_ Daubach _

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu- ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 965, der Hundesteuer gemäß §9 Abs. 2der Hundesteuersatzungvom 16. Februar 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

NeueAbgabenbescheidewerdengrundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen läge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechts behelf sbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monatsnach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Daubach am

15. Juli 1992, in der Eulenstube, Daubach um 19.30 Uhr statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Daubach/Montabaur, 2. Juli 1992

Ortsgemeinde Daubach Verbandsgemeinde Montabaur

Hahn ln Vertretung: Reusch

Ortsbürgermeister I. Beigeordneter

Gruppenstunde des Westerwaldvereins Daubach Auf Wunsch der Schulkinder (4. Klasse) wird die Gruppenstun­de im Juli auf Montag, 13. Juli 1992, verlegt.

Bei schönem Wetter grillen und spielen wir. Bei Regen findet die Gruppenstunde im Rathaus statt. Bringt dann Schere, Kleber usw. mit.

_ Holler _

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1992

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7. August 1973 - BGBL IS. 966, der Hundesteuer gemäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 08. April 1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28. Juli 1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1992 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1991.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlichnicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Täge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 5430 Montabaur, zu erheben.

Holler/Untershausen

Meßdienergruppen

Die Meßdienergruppen I, II und III sind zu einem TYeffen am Dienstag, 07. Juli 1992,16.00 Uhr ins Pfarrheim eingeladen.