Montabaur
Nr. 3/92
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
(Siegel) Der Vorsteher des Finanzamts
Caspers
DRK - Blasorchester Daubach
Am Sonntag, dem 19.01.1992, findet um 10.00 Uhr im Vereinslokal in Daubach unsere diesjährige Orchesterratswahl statt. Wegen den bevorstehenden zwingenden Neubesetzungen werden alle »Senioren« (also ohne Jugendorchester) gebeten, vollzählig zu erscheinen.
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, 23. Januar 1992, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
Tagesordnung:
-1. Öffentliche Sitzung -
1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1990 und Entlastungserteilung für das.Haushaltsjahr 1990
2. Beratung und Beschlußfassung über die Sitzungsvergütung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses
3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausweisung von Umengräbem auf dem Friedhof Holler
4. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung der Gebühr für Urnengräber
- evtl Änderung der Friedhofssatzung *
5. Beratung und Beschlußfassung über den Einbau von Material in Feldwege
6. Beratung und Beschlußfassung über Heckenschneiden in der Waldstraße und Feldweg Siegstraße - Josef Roth bis Haus Heinzen, Rheinstraße
7. Beratung und Beschlußf assungüber den Wirtschafts- und Fällungsplan 1992
8. Verschiedenes
Festlegung eines Ibrmines mit dem Musikverein Holler • II. Nichtöffentliche Sitzving - 1. Grundstücksangelegenheit i, 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Mietangelegenheiten 1 4. Verschiedenes
[[Holler, 14.01.1992 Molsberger, Ortsbürgermeister
Jahreshauptversammlung der Schönberg-Musikanten [Die diesjährige Hauptversammlung der »Schönberg-Musikan- ten« findet amDienstag, dem 28.01.1992, im Gesellschaftsraum |des Vereinslokals Heibel in Holler statt.
I Alle Vereinsmitglieder (und die, die es werden wollen) sind einge- I laden. Wünsche, Anregungen und Anträge können sowohl vor- | ab schriftlich als auch während der Versammlung mündlich vor- | getragen werden. Versammlungsbeginn: 20.00 Uhr.
Großkaliber Sportschutzen Holler e.V. 1987 IJahreshauptversammlung! Unsere diesjährige Jahreshaupt- IVersammlung findet am Freitag, 24.01., ab 20.00 Uhr im Gast- Ihaus »Hubertusklause« in Bladernheim statt.
[Hiermit laden wir alle Mitglieder ein.
[Tagesordnung:
11. Eröffnung und Begrüßung, 2. Tbtenehrung, 3. Bericht des (Vorstandes, 4. Kassenbericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung [des Vorstandes, 6. Wahlen, 7. Sonstiges.
Bericht aus der | Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 1991
[Forstwirtschafts- und Fällungsplan 1992 beschlossen [Zunächst gab Revierförster Kloft das Ergebnis des Wirtschaftsjahres 1990 dem Rat bekannt. Bedingt durch die enormen [Sturmschäden mußten erheblich mehr Lohn- und Untemeh- [merkosten aufgewendet werden; zusätzlich wurden ca. 1.300 'Festmeter Fichtenstammholz im Naßlager bei Montabaur koniserviert, wodurch Aufarbeitungskosten entstanden, die Erlöse ’edoch noch ausstehen. So ergab sich für 1990 ein Minus von |9.432,43 DM ohne der - der Waldfläche entsprechenden - anteili- i Jagdpacht in Höhe von ca. 7.700 DM.
|In 1991, so Revierförster Kloft, wird gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz von -22.900 DM ein leichtes Plus erwarbt; (wiederum ohne die anteilige Jagdpacht). Als Begründung ierfür seien Mehreinnahmen aus dem Verkauf von zwangsweise angefallenem Käferholz anzuführen.
Die Planung für 1992 sei recht vage, so Kloft. Beim Fichtenstammholz gelte weiterhin ein Einschlagsstopp, für Laubstammholz gäbe es derzeit noch keinen Vorverkauf svertrag und bzgL des Naßlagers sei die geplante Ibilauflösung fraglich.
So ergebe sich laut Planung folgender Maßnahmenumfang;
• Einschlag von ca. 260 fm Laubstammholz und 176 fm Nadelstammholz
- Wiederaufforstung von Windwurfflächen (2,6 ha)
- Jungbestandspflege und Wertastung (0,6 ha)
- Bodenschutzkalkung (16,6 ha)
Nach der vomForstamt kalkulierten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für 1992 ein Fehlbetrag in Höhe von 13.421 DM, wobei die anteilige Jagdpacht als E innahm e noch nicht berücksichtigt sei. Sollte es möglich sein, einen Tfeil des N aßlagerholzes in 1992 zu verkaufen, so könne dies - je nach Menge und Preisniveau - Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 bis 30.000 DM zur Folge haben, so Kloft abschließend.
Kindernachmittag
Der nächste Kindernachmittag findet am Donnerstag, 23.01., 16.00 Uhr im Pfarrhaus in Stahlhofen statt.
MGV »Concordia« Stahlhofen
Die Jahreshauptversammlungfindet statt am Samstag, 18. Januar 1992,20.00 Uhr im Vereinslokal »Westerwälder Hof«. Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. Interessenten, die aktives oder passives Mitglied werden wollen, sind ebenfalls herzlich eingeladen. Es ergeht keine gesonderte Einladung mehr.
Umlegungsausschuß
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In der Delle« der Ortsgemeinde Untershausen ist am 10.01.1992 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.cLF. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBL IS. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thgnach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Thg wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende ZahlungsVereinbarungen getroffen hat.
Rechts behelf sbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 6430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Untershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 10.01.1992 Der Vorsitzende
des Umlegungsausschusses (Siegel) Reichling
Freunde des Karnevals
Das Mandolinenorchester 1932 und der Möhnenverein »Schmunzelgesichter« veranstalten am 29.02.1992 einen Bunten Abend. Mitwirkende, die diesen Abend durch ihr Programm mitgestalten möchten, melden sich bis zum 30.01. bitte bei Marianne Naujoks, Tbl 02602/2369 oder bei Carmen Kurz, Tbl 02602/17871.

