Montabaur
Also eine Bitte: Nurnoch mit der Schreibmaschine geschriebene Beiträge einreichen.
• Redaktion •
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Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur:
Montag. 15.00 bis 18.30 Uhr
Dienstag. 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch. 10.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag. 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag. 10.00 bis 12.00 Uhr
Sie finden die Stadtbücherei Montabaur in der Gelbachstr. 9 (Haus der Jugend, ehemalige Katharinen-Schule).
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Evangelischer Arbeitskreis der CDU-Westerwald
Am Montag, dem 20. Januar 1992,20.00 Uhr findet in Bad Marienberg, Stadthalle eine Veranstaltung des Ev. Arbeitskreises der CDU-Westerwald zum Thema: »Die Faszination des »Übersinnlichen« (New Age - Esoterik - Okkultismus) statt.
Als Referent steht Pfarrer Ulrich Parzany, Generalsekretär des christlichen Vereins junger Menschen (CVJM), zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
“ Bücherei-Info”
SPD fährt nach Bonn
Zu einer lägesfahrt nach Bonn lädt die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine in der VG Montabaur am Dienstag, 11. Februar alle Parteimitglieder und sonstige Interessenten herzlich ein. Abfahrt ca. 7.30 Uhr ab Montabaur. Vorgesehen sind Informationsbesuche in Bundestag, Ministerien und Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Kostenbeitrag je Person einschL Mittagessen 10,00 DM. Anmeldung möglichst bald bei Willi Wirges, 02602/2162 oder Uli Schmidt 02608/636.
Karneval in Eitelborn
Am Samstag, 15. Februar 1992, veranstaltet der VereinsringEi- telbora in der Augsthalle um 0.11 Uhr wieder seine große Kappensitzung mit tollem Programm.
Der Karten Vorverkauf beginnt am Samstag, 1. Februar 1992, im Gasthaus »Zur Krone« um 15.00 Uhr (Einlaß ab 14.30 Uhr). Eintrittskarten sind auch erhältlich ab Dienstag, 4. Febr. 1992, im Salon Rosenbach in Eitelbom und im Haarstudio Rosenbach in Neuhäusel
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Karten für die numerierten Plätze.
Jahreshauptversam mlung Kleinkunstbühne
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung lädt die Kleinkunstbühne Mons TäborAKU e.V. alle Mitglieder und Freunde ein. Willkommen sind am Freitag, 24. Januar 1992, um 19.00 Uhr im Haus der Jugend in Montabaur jedoch auch Kulturinteressierte, die gerne in der Kleinkunstbühne mitarbeiten möchten. Da die weitere Finanzierung der Bühne nicht gesichert ist, wird dieses Thema ausführlich erörtert, ebenso wie die Programmgestaltung für 1992.
“ MONTABAUR ”
Finanzamt Montabaur Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung -
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.34 (Reichsge- setzbL IS. 1050) - der Gemarkung Ettersdorf werden in der Zeit
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Nr. 3/92
vom 01.02. bis 29.02.1992 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr offengelegt.
Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt. Offengelegt werden die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung/Nachschätzung- niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf gef ührten Offenlegungsfrist.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt an gef och- ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse imanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
(Siegel) Der Vorsteher des Finanzamts
Caspers
Finanzamt Montabaur Bekanntmachung
Uber die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung -
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Reichsge-, setzbL IS. 1060) - der Gemarkung Reckenthal werden in der Zeit vom 01.02. bis 29.02.1992 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr offengelegt.
Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage auf geführt. Offengelegt werden die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung/Nachschätzung -niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnach- j weise mitzubringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt ei-1 nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf geführten Offen- j legungsfrist. *
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be- ^ zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefocli- ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
(Siegel) Der Vorsteher des Finanzamts
Caspers
Finanzamt Montabaur Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung • Nachschätzung -
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Reichsgfr setzbL I S. 1060) - der Gemarkung Bladernheim werden in der Zeit vom 01.02. bis 29.02.1992 in den Diensträumen des

