Einzelbild herunterladen

Montabaur

Also eine Bitte: Nurnoch mit der Schreibmaschine geschriebene Beiträge einreichen.

Redaktion

£

Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montabaur:

Montag. 15.00 bis 18.30 Uhr

Dienstag. 15.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch. 10.00 bis 14.00 Uhr

Donnerstag. 15.00 bis 18.00 Uhr

Samstag. 10.00 bis 12.00 Uhr

Sie finden die Stadtbücherei Montabaur in der Gelbachstr. 9 (Haus der Jugend, ehemalige Katharinen-Schule).

lübenji^rtsgrenz^iinau^^

Evangelischer Arbeitskreis der CDU-Westerwald

Am Montag, dem 20. Januar 1992,20.00 Uhr findet in Bad Ma­rienberg, Stadthalle eine Veranstaltung des Ev. Arbeitskreises der CDU-Westerwald zum Thema: »Die Faszination des »Über­sinnlichen« (New Age - Esoterik - Okkultismus) statt.

Als Referent steht Pfarrer Ulrich Parzany, Generalsekretär des christlichen Vereins junger Menschen (CVJM), zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herz­lich eingeladen.

Bücherei-Info

SPD fährt nach Bonn

Zu einer lägesfahrt nach Bonn lädt die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine in der VG Montabaur am Dienstag, 11. Fe­bruar alle Parteimitglieder und sonstige Interessenten herzlich ein. Abfahrt ca. 7.30 Uhr ab Montabaur. Vorgesehen sind Infor­mationsbesuche in Bundestag, Ministerien und Landesvertre­tung Rheinland-Pfalz. Kostenbeitrag je Person einschL Mittag­essen 10,00 DM. Anmeldung möglichst bald bei Willi Wirges, 02602/2162 oder Uli Schmidt 02608/636.

Karneval in Eitelborn

Am Samstag, 15. Februar 1992, veranstaltet der VereinsringEi- telbora in der Augsthalle um 0.11 Uhr wieder seine große Kap­pensitzung mit tollem Programm.

Der Karten Vorverkauf beginnt am Samstag, 1. Februar 1992, im Gasthaus »Zur Krone« um 15.00 Uhr (Einlaß ab 14.30 Uhr). Eintrittskarten sind auch erhältlich ab Dienstag, 4. Febr. 1992, im Salon Rosenbach in Eitelbom und im Haarstudio Rosenbach in Neuhäusel

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Karten für die numerierten Plätze.

Jahreshauptversam mlung Kleinkunstbühne

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung lädt die Klein­kunstbühne Mons TäborAKU e.V. alle Mitglieder und Freunde ein. Willkommen sind am Freitag, 24. Januar 1992, um 19.00 Uhr im Haus der Jugend in Montabaur jedoch auch Kulturinte­ressierte, die gerne in der Kleinkunstbühne mitarbeiten möch­ten. Da die weitere Finanzierung der Bühne nicht gesichert ist, wird dieses Thema ausführlich erörtert, ebenso wie die Pro­grammgestaltung für 1992.

MONTABAUR

Finanzamt Montabaur Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung -

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.34 (Reichsge- setzbL IS. 1050) - der Gemarkung Ettersdorf werden in der Zeit

12

Nr. 3/92

vom 01.02. bis 29.02.1992 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt. Offengelegt werden die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung/Nach­schätzung- niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungser­gebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht beson­ders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnach­weise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Fi­nanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu er­klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt ei­nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf gef ührten Offen­legungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be­zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt an gef och- ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tat­sachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel ange­führt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde wer­den die offengelegten Schätzungsergebnisse imanfechtbar, so­weit nicht Beschwerde eingelegt ist.

(Siegel) Der Vorsteher des Finanzamts

Caspers

Finanzamt Montabaur Bekanntmachung

Uber die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung -

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Reichsge-, setzbL IS. 1060) - der Gemarkung Reckenthal werden in der Zeit vom 01.02. bis 29.02.1992 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr offengelegt.

Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage auf geführt. Offengelegt werden die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung/Nach­schätzung -niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungser­gebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht beson­ders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnach- j weise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung- steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Fi­nanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu er­klären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt ei-1 nen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben auf geführten Offen- j legungsfrist. *

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt be- ^ zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefocli- ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tat­sachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel ange­führt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde wer­den die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, so­weit nicht Beschwerde eingelegt ist.

(Siegel) Der Vorsteher des Finanzamts

Caspers

Finanzamt Montabaur Bekanntmachung

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung -

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16.10.1934 (Reichsgfr setzbL I S. 1060) - der Gemarkung Bladernheim werden in der Zeit vom 01.02. bis 29.02.1992 in den Diensträumen des