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Montabaur

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Nr. 2/92

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1992 vom 6. Januar 1992

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419] J folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom'] 19. Dez. 1991 hiermit bekanntgemacht wird. i

§1 a

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 864.000 DRfJS

in der Ausgabe auf. 864.000 DM$

im VERMOGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 118.000 DMfj

in der Ausgabe auf. 118.000 DMi-i

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der [

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer;

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) . 220 v.H,

b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 240v.H,V !

2. Gewerbesteuer: j

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. *. . . 300 v.H,j ; 1

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindqgebietes gehalten werden ,,

für den ersten Hund. 48,00 DM »

für den zweiten Hund. 72,00 DM; j

für jeden weiteren Hund. 96,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa

II. Genehmigung der Haushaltssatzung: 1

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. J

5430 Montabaur, 19. Dez. 1991

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) LA. Meckel jj

in. i

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar 1992 bis 22. Januar 1992 während der allgemeinen Dienststunden im ; Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. i

Boden, den 6. Januar 1992

Ortsgemeindeverwaltung Boden(S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

Hinweis: £

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und i

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhal!) |

eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet j zungbegründenkönnen, gegenüber dem Ortsbürgermeister vonBodenoderderVerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, geltend j gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zu letzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBL S. 135). j

ii

1

Kehrbezirksneueinteilung zum 01. Januar 1992 i

Nach Neueinteilung der Kehrbezirke ist ab 01. Januar 1992 für unsere Ortsgemeinde der Bezirksschomsteinfegermeister Han» 5 Walter Ploeger, Am Hammelberg 6, 5418 Quirmbach, zuständig. 1

Herr Ploeger ist telefonisch unter der Rufnummer 02626/70853 zu erreichen. |

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. j

Eulberg,

Ortsbürgermeistei

_ Heiligenroth _j

Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« der Ortsgemeinde Heiligenroth

Infolge eines zeichnerischen Versehens in der im Wochenblatt vom 03. Januar 1992 abgedruckten Planskizze wird die Bekanntma chung zur Änderung des Bebauungsplanes nachstehend erneut veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« der Ort6gemeinde Heiligenroth; öffentliche Auslegung der Änderungs- bzv Erweiterungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)