Montabaur
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Nr. 2/9j ’
eines Verkehrsunfalls mit Einsatz von Polizei und Rettungsdienst in Verbindung mit nachfolgen ’
der theoretischer Erörterung der juristischen, polizeilichen, ethischen und medizinischen Proble j me mit kompetenten Fachleuten umfassende Information zu vermitteln vermag, die das Eigenver halten der Schüler nachhaltig bestimmt. ]
Er beglückwünscht die beiden Autoren zur Gesamtkonzeption dieses pädagogischen Modells und hofft, daß nach Möglichkeit alle Realschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen die Durch 3 führung dieses Modells zugunsten verantwortungsbewußter Verkehrteilnahme der Schüler er ] mögt
Offentl. Bekanntmachung
§
Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
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Der Verbandsgemeinderat hat in seinen Sitzungen am 13.09.1990 und 19.12.1991 Beschlüsse zur 3. Änderung des Flächennul . zungsplanes gefaßt.
Einziger Änderungspunkt ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche sowie einer gewerblichen Baufläche in der Gemarkung Gör geshausen zwischen der BAB A 3/L 318 (bisher B 49) und L 326 (Görgeshausen • Eppenrod). 1
Der Ändenmgsentwurf (einschließlich Erläuterungsbericht) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit J
vom 20.01. bis 20.02.1992 (einschließlich) 4
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während de J Dienststunden (montags, dienstags imd mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von IM bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) öffentlich aus. Bedenken und Anregungen könne während dieser Zeit bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht wet den.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Montabaur, 3. Januar 1992 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeiste r
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur
Christoph Bonner hat ein Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlagt
der SPD Herr Rolf Dieter Frantz, Römerstraße 3,5411 Eitelborn
in den Verbandsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich h kaimtgemacht. j
5430 Montabaur, 30. Dezember 1991
Dr. Possel-Dölke
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabai
als Wahlleiter [

