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Montabaur

Nr. 1/92

m

10. Beschlußfassung für das Jahr 1992 einschl. des Konzertes sowie Ausflug, 11. Verschiedenes. Sofern Erweiterungen oder Ergänzungen zu dieser Tagesordnung gewünscht werden, soll­ten sie in schriftlicher Form erfolgen und bis zum 03.01.1992 beim I. Vorsitzenden vorliegen.

BUCHFINKENLAND

Seniorenfeier

Zur Seniorenfeier des Pf arrverbandes sind alle Älteren mit Part­ner in die Kulturhalle nach Holler herzlich eingeladen. Beginn: 16.00 Uhr mit Kaffeeschmaus. Anschließend spielt die Theater­gruppe der Frauengemeinschaft das Volksstück in drei Akten »Die Glockenhofbäuerin«. Die Veranstaltung findet am Sams­tag, 11.01.1992, statt. Anmeldungen nehmen die bekannten Personen in den Ortsteilen bis Montag, 06.01.1992, entgegen. Die Busabfahrtszeiten sind: Diez 14.10 Uhr, Hübingen 14.16 Uhr, Gackenbach 14.20 Uhr, Horbach 14.25 Uhr.

Kultur* und Heimatverein Buchfinkenland Kartenvorverkauf: Karten für die Kappensitzungen am 08.02. und am 15.02.1992 können an folgenden lägen noch gekauft werden:

am 04.01. von 14.00 bis 18.00 Uhr in Hübingen, Gaststätte Thun;

am 05.01. von 10.00 bis 18.00 Uhr in Horbach, Gaststätte »Zum Grünen Baum«.

Der Eintrittspreis beträgt 10,00 DM.

Horbach

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Horbach vom 19.12.1991 Haushaltsrechnung 1990 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ordnungsmä­ßigkeit der Haushalts- und Kassengeschäfte überprüft hatte - diese Überprüfungführte zu keinen Beanstandungen - lag in der Sitzung am 19.12.1991 die Jahresrechnung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen.

Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne­ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1990 die Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung 1990 ausgewiesenen Eckwerte wer­den durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung in diesem Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.

Hübingen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 12.12.1991 der Ortsgemeinde Hübin­gen für das Haushaltsjahr 1990

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 583.292,79 379.760,13 963.052,92

./. Abgang alter

Kasseneinnahmereste 0,00 89.629,80 89.629,80

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

683.292,79

290.130,33

873.423,12

Soll-Ausgaben

583.292,79

290.130,33

873.423,12

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

683.292,79

290.130,33

873.423,12

Überschuß/Fehlbetrag 0,00

0,00

0,00

dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1990 Entlastungzu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mO erteilt.

An der Beschlußfassung nimmt der Ortsbürgermeister und der 1. Beigeordnete wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 Ge- mO nicht teil.

III. öffentliche Auslegung Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt F zur Einsichtnahme vom 06.01. -15.01.1992 während der allge- ^ meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Hübingen, 19.12.1991 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen r (Siegel) Hoffmann, Ortsbürgermeister N

EISBACHGEMEINDE

Girod

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Hübingen vom 12.12.1991 ^

Haushal tsre chniin g 1990 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß des Gemeindera­tes in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- : baur getagt hatte, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen 6 Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeu­gen - die Prüfung der Kassen- und Rechnungsbelege führte zu keinen Beanstandungen - wurde von der Verbandsgemeindever- ' waltung die Haushaltsrechnung 1990 abgeschlossen und dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt.

In der Sitzung am 12.12.1991 erklärte nun der Rat einstimmig hierzu seine Zustimmung. Zugleich wurde dem Ortsbürgermei­ster, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beige­ordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1990 die Entlastung erteilt.

Weitere Entscheidungen des Rates

Jeweils einstimmigsprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, folgende Arbeiten für den Umbau des Gemeindehau­ses in der Kapellenstraße zu vergeben:

a) Einbau einer Heizung sowie Einbau von zwei Bädern mit zwei WCs zum Preis von ca. 31.200 DM.

b) Durchführung der Umbauarbeiten zum Preis von ca. 10.800 DM.

c) Fliesenarbeiten zum Preis von ca. 6.900,00 DM.

d) Anstrich- und Fußbodenarbeiten zum Preis von ca. 4.800,00 DM.

Ebenfalls einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, für die Gemeinde Hübingen ein Dorfwappen anzuschaffen.

Festgestellt: Montabaur, 13.03.1991

Verbandsgemeindeverwaltung MontabaurReusch, I. Beigeord­neter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten,

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Kleinholbach« der Ortsge­meinde Girod;

hier: öff entliehe Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß §

3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 03.12.1991 denBeschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Kleinhol- bach« zu ändern (siehe nachfolgende öffentliche Bekanntma­chung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 03.12.1991 denBeschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. DieÄnderungsplanungeinschließlichBegründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 13.01. bis 13.02.1992 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt,, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie don­nerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr und j freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Orts- ( bürgermeister während der ortsüblichen Diensstunden öffent­lich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit I bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der | Ortsgemeinde Girod schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.