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Montabaur

Nr. 1/9: Mot

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Davon übernimmt der Westerwaldkreis 15.700 DM und das Bi­schöfliche Or din ariat-. Limburg 4.800 DM, so daß eine Finanzie­rungslücke von 15.500 DM verbleibt, die von den vier Gemein­den des Einzugsbereiches des Kindergartens Ruppach-Gold­hausen auf der Basis der Kindergartenzahlen zu schließen ist. Aus der Gemeinde Böden besuchen 14 Kinder den Kindergarten Ruppach-Goldhausen, so daß sich ein Finanzierungsanteil von 1.722,22 DM ergibt.

Förderkreis der Katharina-Kaspar-Schule erhält einmaligen Zuschuß

Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, dem Förderkreis der Katharina-Kaspar-Schule, Wirges, einen einma­ligen Zuschuß in Höhe von 150,00 DM zu gewähren.

Umbau und Erweiterung der Friedhofshalle in Boden Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, für den Umbau und Erweiterung der Friedhofshalle in Boden folgende Aufträge zu vergeben:

Auftrag für die Ausführung der - Sanitärinstallationsarbeiten

Außenanlagen

Deckenverkleidung.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 einstimmig verabschie­det

Unter Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planent­wurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben . je 864.000 DM

Vermögenshaushalt:

EinnahmenAusgaben . je 118.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein- degebietes gehalten werden:

für den 1. Hund. 48,00 DM

für den 2. Hund. 72,00 DM

für jeden weiteren Hund. 96,00 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1990 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vörbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Der derzeitige Verlauf der Haushaltswirtschaft 1991 deutet darauf hin, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende mit einem Rücklagenstand von voraussichtlich 780.000 DM rechnen kann. Dies stellt eine erfreuliche Entwicklung dar, wenn man bedenkt, daß zunächst planmäßig 223.000 DM entno mm en werden soll­ten, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Ausschließlich das außerordentlich hohe Gewerbesteuerauf­kommen zeichnet für diesen positiven Trend verantwortlich. Ein weiteres Zeichen der guten finanziellen Lage ist die Tatsa­che, daß die Ortsgemeinde Boden schuldenfrei ist. Ein bisher in der Schuldenübersicht geführtes zinsloses Abschreibungsdar­lehen wird nicht mehr nachgewiesen.

Die finanzielle Basis für die Aufstellungdes Haushaltes 1992 ist somit als gut zu bezeichnen.

Haushalt 1992:

Verwaltungshaushalt:

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegen­über dem Vorjahr um 284.000 DM auf nunmehr 864.000 DM. Diese enorme Steigerung beruht auf dem deutlichen Zuwachs beim Einkommensteueranteil und auf erheblichen Mehreinnah­men bei der Gewerbesteuer. Ein weiterer Faktor des Volumens­anstieges stellen u.a. auch die Zinseinnahinen für nicht benötig­te Rücklagenmittel in der Größenordnung von 52.000 DM dar. Dies sind 22.000 DM mehr als in 1991 planmäßigerwartet wur­den.

Diesen Mehreinnahmen stehen allerdings auch Mehrausgaben gegenüber.

Die wesentlichste Ausgabensteigerung läßt sich bei den Umla gen ablesen:

1991 1992

pwprhpqtpi 1 Pf*-

Umlage 34.200 DM 57.000 DM + 22.800 DM

Kreisum­lage 166.000 DM 247.800 DM + 81.800 DM

Verbandsgemeinde­umlage 188.000 DM 281.000 DM + 93.000 DM

388.200 DM 585.800 DM + 197.600 DM

Infolge des Anstieges der Gewerbesteuer und aufgrund einei Neuberechnung der Gewerbesteuerumlage erhöht sich dies* entsprechend.

Die höheren Umlagebeträge, die an den Westerwaldkreis und ai die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, beruhen auf einer Umla gegrundlage von 825.948 DM. Diese Umlagegrundlage ist ge genüber 1991 (562.699 DM) um 273.249 DM angestiegen. Dei Berechnungen für die jeweiligen Umlagebeträge liegen die alte: Umlagesätze (Kreis: 30 v.H.; VG 34 v.H.) zugrunde Diese Sätze gelten vorbehaltlich einer endgültigen Festlegung durch die maßgebenden Entscheidungsgremien.

Ausdruck einer insgesamt positiven Entwicklung des Verwal tungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr ist der Zuführungsbe trag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 29.000 DM. Gegen über 1991 steigert er sich um 23.000 DM.

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1992 errechnet sich der Betrag von Ü 29.000 DM.

Abschließend ist zu bemerken, daß die Ansätze für die ständig wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen auf den Erfah- rungswerten des Vorjahres beruhen. Soweit notwendig, sind die jeweiligen Einnahme- und Ausgabepositionen erläutert.

Vermögenshaushalt:

Das vom Rat erstellte Investitionsprogramm dient der Verwal­tung als Vorgabe zur Erstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der geplanten Maßnahmen ergeben ein Volumen

von 118.000 DM.

1. Bauausgaben Kinderspielplatz. 10.000 DM

2. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 2.000 DM

3. Erwerb von Straßenparzellen. 1.000 DM

4. Ausbau von Gemeindestraßen. 25.000 DM

5. Um- und Anbau der Leichenhalle. 30.000 DM

6. Ausbau von Wirtschaftswegen. 50.000 DM

Finanziert werden diese Ausgaben durch die Investitions­schlüsselzuweisungen (9.000 DM), durch den Zuführungsbe­trag vom Verwaltungshaushalt (29.000 DM), sowie durch eine Rücklagenentnahme (80.000 DM).

Ausblick 1993 1995

Mittelfristigist bislang der Ausbau eines Fußweges entlang der B 255 geplant. Diese Maßnahme ist problemlos zu finanzieren. Teilweise kann die Ortsgemeinde Boden mit weiteren Rückla­genzuführungen rechnen.

_ Heiligenroth _

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« der Ortsge­meinde Heiligenroth; Veröffentlichung des Änderungsbe­schlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 10.12.1991 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Indu­striegebiet« wie folgt zu ändern:

Die Tbxtfestsetzung, wonach an den seitlichen Grundstücks- grenzen ein einzuhaltender Grünstreifen von jeweils 5,00 m fest­geschrieben ist, wird aufgehoben und durch folgende Festset­zung ersetzt:

a) An den seitlichen Grundstücksgrenzen wird ein Gi ünstrei- fen von 3,00 m festgeschrieben, der von jeglicher Bebauung freizuhalten ist

b) Bis max. 1/3 der seitlichen Grundstücksgrenze können in einen 1,50 m breiten Streifen Parkmöglichkeiten (»Parkta­schen«) eingebracht werden, wobei jedoch an der Grund­stücksgrenze ein 1,50 m breiter Grünstreifen gewahrt blei­ben muß. Zur Industriestraße ist jedoch ein Mindestab­stand von 10,00 m einzuhalten.

c) Der 3,00 m breite Grünstreifen ist mit Laubbäumen 1. und 2. Ordnung (wie z.B. Ahorn, Eberesche, Hainbuche), der 1,50 m breite Streifen mit Sträuchem zu bepflanzen.

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