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Nr. 61/62/90

jrtsbürgermeister sowie die Ratsmitglieder Burkard und s nehmen an der Beratung und Beschlußfassung wegen erinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil. Den Vorsitz der I. Ortsbeigeordnete.

III.

öffentliche Auslegung

| i8 Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt Einsichtnahme vom 27. Dez. 1990 bis 10. Januar 1991 wäh- 1 - x allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur r HO öffentlich aus.

Heilberscheid

i, 14. Dez. 1990 emeindeverwaltung Görgeshausen

(S) Schumacher Ortsbürgermeister

Frauenchor »Georgia« Görgeshausen l/nnFreitag, dem 04. Januar 1991 findet um 20.00 Uhr die Jah- Isshauptversammlung des Frauenchores »Georgia» im Vereins- ISkal Gasthaus »Zum Westerwald« statt. Alle Mitglieder sind llierzu herzlich eingeladen. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie Mt zahlreich begrüßen können.

QroBholbach

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 22. Dez. 90, um 16.00 Uhr spielen wir in der Kreissporthalle I in Montabaur, gegen unsere Sportfreunde aus Montabaur. Spielkleidung blau.

Zum Vormerken: unsere .Tahr eah anptver^ nrnmlung findet am 25. Januar 91 statt.

Nentershausen

Termine der Eisbachtaler Mannschaften Samstag, den 22. Dezember 1990

14.30 Uhr Eisbachtaler SF Eintracht Trier in Nentershausen (Amateur-Oberliga Südwest)

15.30 Uhr JSG Ehrbachtal Eisbachtaler SF ln Emmelshausen (A-Jugend-Verbandsliga)

Nomborn

Kulturamt Westerburg

|lk: 00 G. 2091 H.A. Westerburg, den 04. Dez. 1990

öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung Isnäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fas- |mng vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) wird das Flurbereini- ngsverfahren Großholbach; Westerwald mit folgender Fest- Uung abgeschlossen:

|L Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Tfeilnehmergemeinschaft sind abge­schlossen.

lüitder Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an Iden Vorsitzenden des Vorstandes der Tfeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Großholbach beendet und plfeilnehmergemeinSchaft Großholbach erloschen.

Ortlnde:

[Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächli- Itherund rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde lisch den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. 'Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters Ihd fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von Iler Ortsgemeinde Großholbach, die sich zur Unterhaltung die- lier Anlagen verpflichtet hat, übernommen.

[Aufgaben, die die Tfeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hät- [le. sind nicht bekannt.

DieKasse der Tfeilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß libgeschlossen. Der noch vorhandene Restkassenbestand in Hö­lle von rd. 8.000 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser ISchlußfest Stellung der Ortsgemeinde Großholbach zweckge­bunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Ikl&gen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach auf- Ijelöst.

|Bis Flurbereinigungsverfahren Großholbach war daher gern. § |U9 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.

» ktobehelfabelehrung: liegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wo­llen nach dem ersten Thg der öffentlichen Bekanntmachung Imdersprch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich Ner zur Niederschrift beim

Ijwlturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 5438 Westerburg oder 'lweisebeiderBezirksregierungKoblenz (Obere Flurbereini- "ibehörde) Stresemannstr. 3 - 5, 5400 Koblenz |-^egen.

|hi schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur INahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf aa. Frist einge- INgen ist.

Kulturamtsvorsteher: Herz, Ltd.Reg.Direktor

Bericht ttber die Sitzung des

Ortsgemeinderates Nomborn vom 13. Dommbor 1990 wirtschafte- «ad FHungeatiiii WH IwmMm N ach Erläuterungen durch den zuständigen iftevierbesmten Noll genehmigte dar Oftsgemefauferafc einstimmig den Wirtschaft»- and Fälht Wgüpte P für das Faiatwhtachaftsjahr 1991. Dieser Plan weist Qesaoateiimahinen von 16.600 DM und Gesamtausgaben von 42.690 DM aus. Der Holzeinschlag um­faßt insgesamt 160 fm (135 fm Buche/26 fm Fichte).

Der zu erwartende Fehlbedarf von 26.400 DM wird aus dem Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein.

Haushaltsplan/Hanshaltesatzung 1991 beschlossen Zu Beginn der Beratungen erhielten die Mitglieder des Rates ei­nen Überblick über die finanzielle Situation sowie die Progno­sen für das J ahr 1991 durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herrn Reusch. Im Anschluß daran wurde das vargelegte Planwerk durch einstim­migen Beschluß verabschiedet.

Die Haushaltssatzung, diese stellt eine summarische Zusam­menfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes dar - ent­hält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 489.000 DM

Vermögenshaushalt

Einn ahmen Ausgaben . je 185.000 DM

Kredite sind nicht veranschlagt.

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Hundesteuer

für den 1. Hund. 80 DM

für den 2. Hund. . 40 DM

für jeden weiteren Hund. 50 DM

In Zusammenfassung der Aussagen des Haushaltssachbear­beiters sowie des dem Haushaltsplan beigefügten Vörberichts werden nachstehende folgende, den Haushalt der Gemeinde be­treffende Informationen zur Kenntnis gegeben:

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1990 Nach den gegenwärtigen Berechnungen ist davon auszugehen, daß sich die Haushaltswirtschaft positiver entwickelte, als dies zunächst vorausberechnet wurde. Dies ist insbesondere wegen des durch die Sturmschäden mit einem hohen Defizit abschlie­ßenden Forsthaushalt (ca. 50.000 bis 60.000 DM) als bedeu­tungsvoll zu bewerten. Bedingt wurde der in gesamt positive Verlauf der Haushaltswirtschaft durch den Verkauf von Ge­meindegrundstücken, durch Mehreinnahmen bei Ausbaubei­trägen sowie durch Ausgabeverlagerungen ins kommende Haushaltsjahr. Die Gemeinde wird zum Jahresende voraus­sichtlich mit einem Rücklagenbestand von ca. 50.000 DM rech­nen können. Dem steht eine Gesamtverschuldung von ca. 162.000 DM gegenüber. Die ermittelte Pro-Kopf-Verschuldung von 255,33 DM liegt unter dem Landesdurchschnitt für Ge­meinden vergleichbarer Größenordnung.

Haushalt 1991 Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Haushaltes verrngerrt sich im Vergleich zum Vorjahr von 538.000 DM um 49.000 DM auf 489.000 DM.