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Nr. 49/90
liedie Grundstücke an der Johannes-Henkel-Straße ^ jdist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
öffentliche Bekanntmachung
lung des Bebauungsplanes »Aufm Acker und Neuen- jm« der Ortsgemeinde Holler; Veröffentlichung des Auf- jjuogsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
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^OrtsgBineinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 13. ■I 1990 den Beschluß gefaßt, für den Bereich »Auf‘m Acker« jsNeuengarten« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung ufm Acker und Neuengarten« aufzustellen.
L Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt belebtet beiderseits der Niederelberter Straße (K 168) Grundstücke westlich der Hauptstraße (L 326) bis zur Straße
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jir Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates Holler wird it gemäß § 2 Abs. BauGB öffentlich bekanntgemacht.
r. 29. Nov. 1990 Molsberger
Ortsbürgermeister
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öffentliche Bekanntmachung mg des Bebauungsplanes »Aufm Acker und Neuen- JU« der Ortsgemeinde Holler. Durchführung der vorgezo- Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches
1 Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 13. fr 1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf‘m Acker p Neuengarten« beschlosen (siehe vorstehende öffentliche jpjjMtmachung).
IW3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zie- pa Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist ‘"“'leit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
nZweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge- t in der Zeit
vom 17. Dez. 1990 bis 04. Januar 1991 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie beim Ortsbürgemeister während der ortsüblichen Dienststunden.
Holler, 29. Nov. 1990 Molsberger
Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 13. Nov. 1990
Ausbauprogramm für Gemeindestraßen feetgelegt
Mit Blick auf das Zuhörerinteresse in der Ratssitzung am 13. Nov. 1990 wurde zu Beginn über den Ausbau folgender Straßen entschieden:
Blademheimer Straße, Am Flachsbach, In der Wolfshecke und Am Gramerich.
Um den anwesenden Anliegern Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben, wurde die Ratssitzung kurzfristig unterbrochen und
eine allgemeine Diskussion eröffnet.
Daran anscließend entschied der Rat einstimmig über den Ausbau vorgenannter Straßen, wobei die Eingaben einiger Anlieger Berücksichtigung finden sollen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag, die erforderlichen Arbeiten umgehend auszuschreiben.
Neufassung des Wirtschafts- und Fällungsplanes 1990 verabschiedet
Einstimmig genehmigte der Ortsgemeinderat den 1. Nachtragsplan zum Fällungsplan 1990 sowie den Nachtragsplan zum Kulturplan 1990. Nach den neuesten Berechnungen sind Gesamteinnahmen von 188.010 DM und Gesamtausgaben von 240.402 DM zu erwarten. Der daraus resultierende Fehlbedarf von ca. 52.400 DM ist abzudecken durch eine Entnahme aus der allg. Rücklage. Zugleich wurde vom Rat der im November 1989 genehmigte Wirtschafts- und Fällungsplan 1990 aufgehoben. Dieser wies seinerzeit die Erwirtschaftung eines Überschusses von 8.500 DM aus.
Der ursprüngliche Wirtschafts- und Fällungsplan konnte jedoch wegen der Orkanschäden des Frühjahrs 1990 nicht wie vorgesehen ausgeführt werden. In dem neu aufzustellenden Planwerk wurden vomForstamt die geänderten Verhältnisse berücksichtigt und weitere Arbeiten in der Windwurfaufarbeitung sowie der Bestandsbegründung vorgesehen.
Haushaltsrechnung 1989 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß bereit s im Oktober 1990 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Kassengeschäfte überprüft hatte - diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen - lag mm in der Sitzung am 13. Nov. 1990 die Jahresrechnung dem Rat zur Beschlußfassung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1989 die Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung 1989 ausgewiesenen Eckwerte werden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung in diesem Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.
Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Gemarkungsbereichen »Aufm Acker« und »Neuen Garten« beschlossen Einstimmig entschied der Rat in den vorbenannten Gemarkungsbereichen einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich umfaßt (grob dargestellt) das Gebiet beiderseits der Niederelberter Straße, die Grundstücke westlich der Hauptstraße bis zur Niederelberter Straße sowie die Grundstücke an der Johannes-Henkel-Straße. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung entsprechend der vorerwähnten Gemarkungsbereiche.
Dem in der Sitzung vorgelegten Bebauungsplanentwurf stimmte der Rat zu. Die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - erhielt den Auftrag, das Beteiligungsverfahren der Dräger öffenti- cher Belange einzuleiten. Zur Begründung für die vorstehenden Entscheidungen wurde auf folgendes verwiesen:

