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Seite 11

Nr. 49/90

C^bereinigte

Einnahmen

608.831,73 400.778,92

909.610,66

pKushalts-

608.831,73 400.778,92

909.610,66

Lrabereste

0,00 0,00 0,00

W) bereinigte

Soll-Ausgaben_

608.831,73 400.778,92

909.610,66

p^huß/Fehlbetrag ^ ^ ^

0,00

Ltabaur, 13. März 1990 Lbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch

Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

r Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- '/erwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1989 aufge- J^Ute Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­gossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, l Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- ncle für das Haushaltsjahr 1989 Entlastung zu erteilen. Auf je Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- t worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- erteilt.

rtsbürgermeister Weidenfeller, die Ortsbeigeordneten sowie iatsmitglied Josef Wilhelmi nehmen an der Beratung und Be- jlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 Jem0 nicht teil.

i Vorsitz führt das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied. III. öffentliche Auslegung

Sie Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt kr Einsichtnahme vom 10. Dezember bis 20. Dezember 1990 end der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Monta- kur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Gackenbach, 29, Nov. 1990 (S) Weidenfeier

rtsgemeindeverwaltimg Gackenbach Ortsbürgermeister

Weihnachtsbaumverkauf

[Der Verkauf der Weihnachtsbäume erfolgt am

Samstag, dem 15. Dezember 1990, ab 09.30 Uhr.

[1? An der Straße zum Gelbachtal »Chaussee«, K 172, direkt interhalb der ersten scharfen Rechtskurve.

DasEinschlagen der B äume ist selbst vorzunehmen, Preis 10,00

DM,

pieFichten-Schonung liegt in relativ steil abfallendem Gelän­ge. Es stehen daher Helfer bereit, die für ältere Mitbürger das Einschlagen der Bäume übernehmen werden.

|s kommen keine Edeltannen etc. zum Verkauf.

(Parken Sie Ihre Fahrzeuge bitte auf den angrenzenden befestig­te Wirtschafte wegen, damit der fließende Verkehr auf der Gel* ichtalstraße nicht behindert wird.

Weidenfeller Ortsbürgermeister

Horbach

öffentliche Bekanntmachung

uderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« der Ortsge- Nnde Horbach; öffentliche Auslegung der Änderungsunter- WM gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). FOrtsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 06. Rit. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Kleines pjlWeld« zu ändern.

^AnderungsplanungeinschlleßlicbBegründungliegt gemäß Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 17. Dez. 1990 bis 17. Januar 1991 (einschließlich)

Mer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ®j n ®r 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh- 111(1 der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs "^'30 bis 12.46 und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donners- von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr freitags von 7.30 r3.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister wäh- ;Mer ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. wken und Anregungen können während dieser Zeit bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Horbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Änderung des Stbauun^fdanfs ' L -"lüumes

Horbach, 29. Nov. 1990

Wilhelmi

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushalterechnung und dee Entlastungsbeechluesee dee Ortsgemeinderates vom 15. November 1990 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1989

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 640.172,49 473.181,89 1.113.354,38

./. Abgang alter

Kasseneinnahmereste

0,00 0,00 0,00

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 640.172,49 473.181,89 1.113.354,38

Soll-Ausgaben 640.172,49 473.181,89 1.113.354,38

+ neue Haush.

ausgabereste 0,00 0,00 0,00

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 640.172,49 473.181,89 1.113.364,38

Festgestellt:

Montabaur, 16. März 1990

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter