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Montabaur

Seite 12

öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Heiligenroth am

Montag, 10. Dezember 1990 um 20.00 Uhr in der Vog e lsan gh alle

statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters/I. Beigeordneter der Ver­bandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Information der Firma Klöckner-Penta Plast

4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tb i l n a hm e an der Bürgerversammlung eingeladen.

Heiligenroth/Montabaur, 26. Nov. 1990

Ortsgemeinde Heiligenroth Verbandsgemeinde Montabaur Zerfas, Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Änderung des Umlegungsgebietes »Industriegebiet (Ände­rung und Erweiterung)«

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 1990 beschlossen, die Flurstücke Gemarkung Heiligenroth, Flur 46, Flurstück Nr. 39/2 und 38/2 vollständig und 41/3 gemäß § 62 Abs. 3 BauGB nachträglich in das Umlegungsgebiet einzubeziehen. Die Flurstücke werden so­mit Bestandteile des Umlegungsverfahrens.

Diese Änderung wurde erforderlich, durch eine vom Gemeinde­rat Heiligenroth beschlossene Änderung des Beauungsplanes »Industriegebiet Änderung, Erweiterung«, nach dem diese Flächen als öffentliche Grünflächen ausgewiesen wurden.

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. Die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen

oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Heiligenroth

6. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungs­ausschuß zugeht.

Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Umle­gungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB)erfolgen. Bestehen Zweifel an ei­nem an gemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteili­gen (§ 48 Abs. 3 BauGB).

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbe­schlusses bei dem Umlegungsausschuß anznmelHen Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Ver­handlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt.

Nr. ^

Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen RerÜT zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt »n Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen FristaÜi ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem* über die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst inl *1 setzt worden ist. tl8u '

III. Verfttgungs- und Veränderungssperre

Nach § 61 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des IT gungsausschusses bis zur Bekanntmachung der Unanferktü keit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegung nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsaus! ses, *

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Gn,

stück und über Rechte an einem Grundstück getroffen Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem' deren ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebaut! eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingerJ wird, ^

2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben wen

3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder we 9 lieh wertsteigemde sonstige Veränderungen der Gn stücke vorgenommen werden;

4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflicj

ge, aber wertsteigemde bauliche Anlagen errichtet« wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vorgenl men werden; 1

6. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtigebj Gehe Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich e. migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortfülü. einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verii rungssperre nicht berührt.

IV. Vorbereitende Maßnahmen Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß jj BauGB zur Vorbereitung der von Ihnen nach diesem Gesetj treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verl ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Ven gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten jj zuführen.

Beginn der vorbereitenden Maßnahmen wird rechtzeitig kanntgegeben. Der Beschluß gilt einen 1hg nach der Bekai machung als bekanntgemacht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Beschluß gemäß § 62 Abs. 3 BauGB kanninneri eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben] den. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßwq 6430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausscl ses der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Nie] schrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wi| spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehendgenai Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 26. Nov. 1990 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

(Siegel) Reich

Mitgliederversammlung der Freien Wählergruppe Herl] Die nächste Mitgliedervers ammlun g der Freien Wählerg Herbst findet am Montag, dem 3. Dezember 1990, uml9.30] im Sitzungsraum der Ortsgemeinde statt.

Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth Die Weihnachtsfeier des Möhnenvereins findet am 12. 1990, 20.00 Uhr im Saal Neuroth statt.

Wie immer bitten wir, auch in diesem J ahr ein Päckchen imV von 10,00 DM mitzubringen. Anmeldung bis zum 05. Dez. 1 bei Rita Mies, Tbl. 6369 oder Agnes Kolm, Tbl. 17846.

SV Heiligenroth e.V. Jahreshauptversammlung Am Freitag, dem 30. Nov. 1990, 20.00 Uhr findet im Gas] Neuroth unsere diesjährige Jahreshauptversammlung 8 ! Wir möchten hiermit nochmals alle Mitglieder zur Teilnar recht herzlich einladen. ..

Neben dem Geschäfts- und Kassenbericht und den Bend der einzelnen Abteilungen stehen u.a. auch Satzungsänasj gen an.

Wir hoffen, daß recht viele unserer Einladung folgen.

Seniorenf ußball Sonntag, 02. Dez. 1990 12.00 Uhr Heiligenroth II - Niederahr II 14.00 Uhr Helferskirchen - Heiligenroth I.

Zuschauer sind recht herzlich willkommen.