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Nr. 47/90
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tabaur
L^r Kühler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
[ jtimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
r die Mahl im Wahlkreis 1n schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahl Vorschläge unter ’ anaabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahl Vorschlägen Werdern des Kennwortes und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links L von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Wähler gibt
| eilie Erststimme in der Weise ab,
daß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Welse eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
S eine Zweitstimme 1n der Welse,
> daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
er Stlrmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet „d in den Wahlumschlag gelegt werden.
le Kahl Handlung sowie die im Anschluß an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb" Isses Im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes glich ist.
jliler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt Ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl lilnehmen.
■erdurch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen lihlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ■erschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag («gegebenen Stelle übersenden, daß er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch leider angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgeset- |es).
fer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird pit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 13 des Strafgesetzbuches).
Montabau
VERBANDSGEMS
19. November 1990 ^VERWALTUNG MONTABAUR
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( Dr. Fjbssel-Dölken ) Bürgermeister
“Bozeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag:
nick Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Wtlach 1451, Tblefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170.
»antwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach, i n. , u 8spreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.
I‘«mzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. JUmBZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen
jj. Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen
T^nveroffentlichungen u. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen 11 ^ "r’Sjmgen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. B ei N icht- PdnaLd des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unru-
■ ™Baes Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
öffentliche Bekanntmachung
Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur, die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungskosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 04. Januar 1991 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.
Die Tierhalter in der Stadt Montabaur undin den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 221,5430 Montabaur, abzugeben.
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