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Nr. 44/90

Snorthalle Schulzentrum, Höhr-Grenzhausen " 7 y 0 p»ls anghalle Heiligenroth um 16.00 Uhr

-HjJSgs 18.15 bis 20.00 Uhr ÄorthaU®, Montabaur l! fSochs 18.3CIbis 20.00 Uhr Vjjuppäeh-Goidhausen

Boden

Martinszug

Milbrige Martinszug findet am Samstag, 10. November S Aufstellung des Zuges ist um 17.00 Uhr an der Ahr- *Xber Zug geht von der Ahrbachhalle über die Brinken- iXrbachstraJJe, Südstraße, Mühlenstraße, Schulstraße mm KinderspielplatzAn der Hofwiese, wo auch das Mar­ter abgebrannt wird und die Brezelverteilung erfolgt. Malische Begleitung des Zuges erfolgt durch die Big Boden.

Eulberg Ortsbürgermeister

Heiligenroth

rieht über die Sitzung des Ortsgemeinde­rates Heiligenroth vom 9. Oktober 1990

(ring von Bebauungsplänen

jei nacheinander anstehenden Tagesordnungspunkten be- esich der Rat mit der Änderung des Bebauungsplanes Ihiuser Pfad" undIm Vogelsang'. Die Änderung des Be- 53Goldhäuser Pfad betrifft das Grundstück üträße 39 und sieht anstelle der bisherigen Aus weisimg als Ibiuflächenun eine Ausweisung als Kinderspielplatz vor. jjasformale Änderungsverfahren in Gang zu setzen, wur- vom Rat hierzu der Änderungsbeschluß, Zustimmungsbe- 5, der Beschluß über den Verzicht auf die vorgezogene Bür- teiligung sowie der Offenlegungsbeschluß gefaßt.

Scheidung wurde damit begründet, daß der für den Kin- qpielplatz gewählte Standort sowohl von Kindern des Neu- Goldhäuser Pfad als auch aus dem Bereich utraße/Bodener Weg abseits einer Hauptverkehrsstraße ehbar sei.

Änderung des BebauungsplanesVogelsang beinhaltete [geänderte Ausweisung für ein Flurstück mit dem Ziel, an- feder ursprünglich geplanten ausschließlichen Nutzung als iflichenun im nördlichen Tfeil eine Wohnbebauung zuzulas- imibilden südlichen Bereich einen Spielplatz auszu weisen, [weiteren soll die Erschließung des betreffenden Grund- [kesgeändert werden. Auch zu diesem Ändenmgsverfahren ijjdar Änderungsbeschluß, Zustimmungsbeschluß, der Be- illberden Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung j* der Offenlegungsbeschluß.

udet wurden die Entscheidungen damit, daß das im Ei- n der Gemeinde stehende Grundstück einer anderen Nut- [rogeführt werden solle, nachdem die ursprünglich das istück überspannende Freileitung inzwischen entfernt |»nut eine bauliche Ausnutzbarkeit ermöglicht wurde.

atacheidungen zu letztgenanntem Änderungsverfahren 2 m der nächsten Sitzung des Rates zu wiederholen sein, |MrSitzungvom9. Oktober 1990nicht alle mit wirkungsbe- PSten Ratsmitglieder anwesend waren und ein Tfeil des Ra- ppBefangenheit von der Beratungund Beschlußfassung blossen wurde.

^beruhigende Maßnahmen für die Schulstraße sollen ranSglichst realisiert werden

®3 der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat wurde ein An- MBbracht, die in der Schulstraße geltende Höchstge- Ch u au ^ ^ km/h herabzusetzen und zusätzlich Auto- flurch entsprechende Maßnahmen auf Kinder aufmerk­samen.

Diskussion kam der Rat überein, die Verbands- [Jr^waltving Montabaur zu beauftragen, die verkehrs- f anun S für die Schulstraße unverzüglich einzulei- 1 A k Bs ^ m ögli c hst im Jahre 1991 mit einem entspre- ft usbau begonnen werden könnne.

Aufgrund des vorstehend erwähnten einstimmig verabschiede­ten Beratungsergebnisses erklärte die SPD-Fraktion die Rück­nahme des von ihr eingereichten Antrages.

Umgestaltung der Ortseingänge

Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat war darauf gerichtet, bezüglich der Neugestaltung der Ortsteingän- ge einen Beschluß mit dem Inhalt herbeizuführen, daß die be­reits beschlossene Neugestaltung der Ortseingänge bzw. Orts­ausgänge in der Rheinstraße unverzüglich umgesetzt wird, d.h. es sollten die zuständigen Behörden angehört, eine Gesamtpla­nung erstellt und dieses Konzept im Rahmen einer Bürgerver­sammlung vorgestellt werden.

Nach Erläuterung dieses Antrages folgte eine Sitzungsunter­brechung. Im Anschluß hieran wurde der SPD-Antrag mehr­heitlich abgelehnt.

Stattdessen wurde mehrheitlich beschlossen, unter Hinweis auf dieRatsentscheidungvom 15. Mai 1990 die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur zu beauftragen, die zu beteiligenden Fachbehörden zu einer Zusammenkunft einzuladen, um das be­stehende Konzept zu erörtern.

In der Sitzungaml5.Mail990 wurde eine Entscheidungfolgen- den Inhalts getroffen:

1.Es werden unverzüglich alle Maßnahmen für ein Gesamt­kernkonzept zur Verkehrsberuhigung in der Rheinstraße eingeleitet. Dazu gehören gegebenenfalls Ortsbesichti­gungen, Anhörung von Experten, Unterbreigung von Vor­schlägen, Beantragung der Mittel bei den zuständigen Stellen usw.

2. Bei der Verwirklichung des Gesamtkonzepts muß die Ver­minderung der Geschwindigkeit an den beiden Ortsein- gängen aus Ruppach-Goldhausen und von der Autobahn kommend - absolute Priorität haben.

3. Die übrigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen werden Zug um Zug durchgeführt.

4. Auch für den übrigen Ort sind wirksame verkehrsberuhi­gende Maßnahmen in Angriff zu nehmen.

Anbringung von Schutzgittern beschlossen Auf Beschluß des Rates sollen an den Einmündungsbereichen der Fußwege im BaugebietAuf der Kuh Schutzgitter entlang der Bordsteinanlage angebracht werden. Damit sollen Gefah­rensituationen, wonach Kinder bedingt durch die unübersichtli­chen Einfahrtsbereiche von den Fußwegen auf die angrenzen­den Ortsstraßen ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr auf- fahren, unterbunden werden. Ein weiteres Schutzgitter wird nach dem Willen des Rates am Kinderspielplatz im genannten Bereich montiert.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesGoldhäuser Pfad für das Flurstück Nr. 96/7 -Lahnstr. 39- der Ortsgemeinde Heiligenroth; hier: öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan Goldhäuser Pfad zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Be­kanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am 9. Oktober 1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorge­zogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu ver­zichten. Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Äbs. 2 BauGB in derZeit vom 12. November 1990 bis 12. Dezember 1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststun­den (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) so­wie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüb­lichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der auf Seite 10 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Zerfas

Heiligenroth, 26. Oktober 1990 Ortsbürgermeister