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Nr. 44/90
Snorthalle Schulzentrum, Höhr-Grenzhausen " 7 y 0 p»ls anghalle Heiligenroth um 16.00 Uhr
-HjJSgs 18.15 bis 20.00 Uhr ÄorthaU®, Montabaur l! fSochs 18.3CIbis 20.00 Uhr Vjjuppäeh-Goidhausen
Boden
Martinszug
Milbrige Martinszug findet am Samstag, 10. November S Aufstellung des Zuges ist um 17.00 Uhr an der Ahr- *Xber Zug geht von der Ahrbachhalle über die Brinken- iXrbachstraJJe, Südstraße, Mühlenstraße, Schulstraße mm Kinderspielplatz „An der Hofwiese”, wo auch das Marter abgebrannt wird und die Brezelverteilung erfolgt. Malische Begleitung des Zuges erfolgt durch die Big Boden.
Eulberg Ortsbürgermeister
Heiligenroth
rieht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 9. Oktober 1990
(ring von Bebauungsplänen
jei nacheinander anstehenden Tagesordnungspunkten be- esich der Rat mit der Änderung des Bebauungsplanes Ihiuser Pfad" und „Im Vogelsang' ’. Die Änderung des Be- 53 „Goldhäuser Pfad” betrifft das Grundstück üträße 39 und sieht anstelle der bisherigen Aus weisimg als Ibiuflächenun eine Ausweisung als Kinderspielplatz vor. jjasformale Änderungsverfahren in Gang zu setzen, wur- vom Rat hierzu der Änderungsbeschluß, Zustimmungsbe- 5, der Beschluß über den Verzicht auf die vorgezogene Bür- teiligung sowie der Offenlegungsbeschluß gefaßt.
Scheidung wurde damit begründet, daß der für den Kin- qpielplatz gewählte Standort sowohl von Kindern des Neu- „Goldhäuser Pfad” als auch aus dem Bereich utraße/Bodener Weg abseits einer Hauptverkehrsstraße ehbar sei.
Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang” beinhaltete [geänderte Ausweisung für ein Flurstück mit dem Ziel, an- feder ursprünglich geplanten ausschließlichen Nutzung als iflichenun im nördlichen Tfeil eine Wohnbebauung zuzulas- imibilden südlichen Bereich einen Spielplatz auszu weisen, [weiteren soll die Erschließung des betreffenden Grund- [kesgeändert werden. Auch zu diesem Ändenmgsverfahren ijjdar Änderungsbeschluß, Zustimmungsbeschluß, der Be- illberden Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung j* der Offenlegungsbeschluß.
udet wurden die Entscheidungen damit, daß das im Ei- n der Gemeinde stehende Grundstück einer anderen Nut- [rogeführt werden solle, nachdem die ursprünglich das istück überspannende Freileitung inzwischen entfernt |»nut eine bauliche Ausnutzbarkeit ermöglicht wurde.
atacheidungen zu letztgenanntem Änderungsverfahren 2 m der nächsten Sitzung des Rates zu wiederholen sein, |MrSitzungvom9. Oktober 1990nicht alle mit wirkungsbe- PSten Ratsmitglieder anwesend waren und ein Tfeil des Ra- ppBefangenheit von der Beratungund Beschlußfassung ‘blossen wurde.
^beruhigende Maßnahmen für die Schulstraße sollen ranSglichst realisiert werden
®3 der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat wurde ein An- MBbracht, die in der Schulstraße geltende Höchstge- Ch u au ^ ^ km/h herabzusetzen und zusätzlich Auto- flurch entsprechende Maßnahmen auf Kinder aufmerksamen.
Diskussion kam der Rat überein, die Verbands- [Jr^waltving Montabaur zu beauftragen, die verkehrs- f „ anun S für die Schulstraße unverzüglich einzulei- 1 A k Bs ^ m ögli c hst im Jahre 1991 mit einem entspre- ft usbau begonnen werden könnne.
Aufgrund des vorstehend erwähnten einstimmig verabschiedeten Beratungsergebnisses erklärte die SPD-Fraktion die Rücknahme des von ihr eingereichten Antrages.
Umgestaltung der Ortseingänge
Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat war darauf gerichtet, bezüglich der Neugestaltung der Ortsteingän- ge einen Beschluß mit dem Inhalt herbeizuführen, daß die bereits beschlossene Neugestaltung der Ortseingänge bzw. Ortsausgänge in der Rheinstraße unverzüglich umgesetzt wird, d.h. es sollten die zuständigen Behörden angehört, eine Gesamtplanung erstellt und dieses Konzept im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.
Nach Erläuterung dieses Antrages folgte eine Sitzungsunterbrechung. Im Anschluß hieran wurde der SPD-Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Stattdessen wurde mehrheitlich beschlossen, unter Hinweis auf dieRatsentscheidungvom 15. Mai 1990 die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beauftragen, die zu beteiligenden Fachbehörden zu einer Zusammenkunft einzuladen, um das bestehende Konzept zu erörtern.
In der Sitzungaml5.Mail990 wurde eine Entscheidungfolgen- den Inhalts getroffen:
1. „Es werden unverzüglich alle Maßnahmen für ein Gesamtkernkonzept zur Verkehrsberuhigung in der Rheinstraße eingeleitet. Dazu gehören gegebenenfalls Ortsbesichtigungen, Anhörung von Experten, Unterbreigung von Vorschlägen, Beantragung der Mittel bei den zuständigen Stellen usw.
2. Bei der Verwirklichung des Gesamtkonzepts muß die Verminderung der Geschwindigkeit an den beiden Ortsein- gängen • aus Ruppach-Goldhausen und von der Autobahn kommend - absolute Priorität haben.
3. Die übrigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen werden Zug um Zug durchgeführt.
4. Auch für den übrigen Ort sind wirksame verkehrsberuhigende Maßnahmen in Angriff zu nehmen.”
Anbringung von Schutzgittern beschlossen Auf Beschluß des Rates sollen an den Einmündungsbereichen der Fußwege im Baugebiet „Auf der Kuh” Schutzgitter entlang der Bordsteinanlage angebracht werden. Damit sollen Gefahrensituationen, wonach Kinder bedingt durch die unübersichtlichen Einfahrtsbereiche von den Fußwegen auf die angrenzenden Ortsstraßen ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr auf- fahren, unterbunden werden. Ein weiteres Schutzgitter wird nach dem Willen des Rates am Kinderspielplatz im genannten Bereich montiert.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Goldhäuser Pfad” für das Flurstück Nr. 96/7 -Lahnstr. 39- der Ortsgemeinde Heiligenroth; hier: öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan „Goldhäuser Pfad’ ’ zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am 9. Oktober 1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Äbs. 2 BauGB in derZeit vom 12. November 1990 bis 12. Dezember 1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der auf Seite 10 abgedruckten Skizze ersichtlich.
Zerfas
Heiligenroth, 26. Oktober 1990 Ortsbürgermeister

