Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 16

Aus diesem Anlaß sind folgende Veranstaltungen in der Vogel-

sanghalle vorgesehen:

Freitag, 26. Okt. 90, 20.00 Uhr Festkommers Samstag, 27. Okt. 90,19.30 Uhr Freundschaftssingen. Auftritt der Volkstanzgruppe Hattert, anschl. Tanz mit dem Musikver- ein Heiligenroth

Sonntag, 28. Okt. 90, 8.30 Uhr Kritiksingen der Sängergruppe III Unterwesterwald.

Die Sänger des MGV »Hoffnung« würden sich über einen regen Besuch, insbesondere der einheimischen Dorfbevölkerung, sehr freuen. Bitte, merken Sie sich die Ibrmine schon heute vor.

Sportverein Heiligenroth e.V.

Seniorenfußball Sonntag, 14. Okt. 90

13.00 Uhr Heiligenroth II - Hundsangen II 16.00 Uhr Staudt I - Heiligenroth I

J ugendf ußball

Freitag, 12. Okt. 90 , .

17.30 Uhr F-Jugend Eisbachtal II - JSG Heiligenroth. Spielort: Nentershausen

AH-Fußball Samstag, 13. Okt. 90

16.30 Uhr Westerburg- Heiligenroth. Abfahrt 16.46 Uhr ab Ver­einslokal Neuroth.

_ Ruppach-Goldhausen _

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 08. Dez. 1986 (BGBl. IS. 2253)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem Dorf« in der Ortsgemein­de Ruppach-Goldhausen gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umlegungsausschusses vom 06. Okt. 1990 aufgestellt wor­den.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann sowohl bei der Verbandsgemeinde- Verwaltung Montabaur, Zimmer 203, als auch beim Kataster­amt in Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteilig­ten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungs­plan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 06. Oktober 1990

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (Siegel) Reichling

Verloren - gefunden

Im Gemeindegebiet wurden folgende Gegenstände gefunden: Kinder-Geldbörse (mit Inhalt)

Kinder- oder Damen-Armbanduhr

Der Verlierer kann sich die Fundsachen während der Sprech­stunden beim Ortsbürgermeister abholen.

Ferdinand

Ortsbürgermeister

111111- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Herren, Samstag, 13. Oktober 1990

16.00 Uhr TUS Ahrbach - SpVgg. Saynbachtal II.

Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur

Damen, Samstag, 13. Oktober 1990

17.30 Uhr TUS Ahrbach - HSG Oberbieber/Rengsdorf. Spielort: Neue Kreissporthalle Montabaur Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.

ThS 1921 Ahrbach / SG Großholbach-Ahrbach Spielplan für das Wochenende vom 12. Oktober bis 14. Oktober Freitag, 12. Okt. 90

17.30 Uhr F-Jugend Spfr. Eisbachtal - JSG Ahrbach in Nenters­hausen

Samstag, den 12. Okt. 90

16.30 Uhr Cl 1-Jugend JSG Ahrbach - JSG Horressen in Girod

Sonntag, 14. Okt. 90,10.30 Uhr All-Jugend:

JSG Ahrbach - SV Helferskirchen in Ruppach-Goldhan to 16.00 Uhr Senioren Moschheim - SG Großh. Ahrbach in M heim 0

AUGST

Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäusel

Am Freitag, dem 26. Oktober 1990, findet in der Ausst-Sd Neuhäusel der erste Elternsprechtag für das Schuljahr 199 statt und zwar in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr.

Die Eltern werden gebeten, dieses Angebot eines Gespräi mit den Klassenleitern und Fachlehrern zu nutzen, um sic nauer über den Leistungsstand und die Arbeitshaitune i Kinder zu informieren.

Eitelborn

Umlegungsausschuß

Bekanntmachung Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bucl stück« der Ortsgemeinde Eitelborn ist am 03. Okt. 1990 v fechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekannt chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2263) wird die Ui fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten Thgnach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wirt maß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch deninj legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstij ein.

Die Berichtigungdes Grundbuches und des Liegenschaftsk sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Auf lfdj VII der Begründungzum Umlegungsplan wirdnochmalsh wiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis featgesetj Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfecht keit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung« öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann al sehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu demvoi Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungsten Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprecht Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechts behelf sbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines 1 nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi Spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg6, fj Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschuss« Gemeinde Eitelbom schriftlich oder zur Niederschrift ein: gen. j

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn derWj Spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genari Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 06. Oktober 1990 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Reichling

Neues Baugebiet in Eitelborn

Ein neues Baugebiet mit annähernd 40 erschlossenen ! grundstücken steht bauwilligen Interessenten ab sofort ir Gemeinde Eitelbora zur Verfügung. Die auf der Grundlag! Baugesetzbuches durchgeführte Neuordnung des Gebj konnte in diesen Tagen zum erfolgreichen Abschluß gaM werden. I

Dem endgültigen Ausbau der Erschlieflungsstraßenunddej schließenden Nutzung der ausgewiesenen Baugrundstl steht nichts mehr im Wege

Bereits im J ahre 1976 hatte der Gemeinderat Eitelborn diel Stellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet »Nörrenj und im Buchenstück« beschlossen. Nachdem dieser Pl®j Rechtskraft erlangt hatte und für einzelne 'Ifeilbereicheaiej nung realisiert wurde, waren für das hier betroffene Gebiet) Buchenstück« tlw. umfangreiche Planungsänderung 611 «1 derlich. Der Bebauungsplan in seiner nun endgültig 661 konnte schließlich am 13.12.1989 vom Gemeinderat als Satj beschlossen werden.