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Montabaur

Seite 22

Nr.

_ Stahlhofen _

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung und -erweiterung »Rauzengarten« der Ortsgemeinde Stahlhofen.

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).

Die vom Ortsgemeinderat Stahlhofen am 17. August 1990 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung/-erweiterung »Rauzengarten« wurde der Kreisverwaltung des Westerwald* kreises gemäß § 11 BauGB angezeigt.

Die Kreisverwaltung hat am 07. September 1990 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die BebauungsplanZ-änderungs- und -erweiterungs unterlagen können bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bau­amt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs, von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 12.45 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanände- rung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzungder in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägungbegründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan ein tretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f ttr Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufungund dieTagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Planänderung hat folgenden Inhalt:

1. Die Flurstücke Nr. 313, 314 und 315 werden in den Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes »Rauzengarten« ein­bezogen.

2. Auf diesen Grundstücken wird eine überbaubare Fläche ausgewiesen.

3. Für den Bereich der ehern. Grundstücke 308,309,310,311 und 312 jetzt 312/3 wird die Abstandsfläche zur Erschlie­ßungsstraße (Oststraße) von 7,00 m auf 5,00 m reduziert und die Geschoßflächenzahl (GFZ) auf 0,7 festsetzt.

Der Änderungs-ZErweiterungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Stahlhofen, 26. Sept. 1990

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V,

Am Sonntag, dem 7. Oktober 1990 spielt Stahlhofen { Eschelbach. Spielbeginn: 16.00 Uhr in Eschelbach.

TM Stahlhofen Freundschaftsspiel am 15. Okt. 90 gegen Oberhaid. Spielbi um 19.00 Uhr in Deesen. Abfahrt 18.15 Uhr ab Gastwirt» Ferdinand. Grüne und blaue THkots mitbringen.

Untershausen

Baste labend

AmMittwoch, dem 17. Oktober 1990, findet imBackesinUii| shausen ein Bastelabend unter der Leitung von Frau Niel statt. Beginn ist 20.00 Uhr. Es wird eine Naturcollage a tigt. Anmeldung bitte bei Frau Neuroth-Bendel, Tbl. 16566.] ger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk West«

Tümerfrauen Untershausen Zur Regelung von Vereinsangelegenheiten findet am 1 dem 8. Oktober 1990, um 19.30 Uhr ein Tlreffen in der Gast?] schaft Krause statt.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Val Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheins» Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Ttelefax 0 26 24/6170. Verantwortlich für den Inhalt; Franz-Peter Eudenbach- Bezugspreis monatL DM 2,30 bei Ortszustellung.

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