Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 18

Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hin gewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften H ann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 8 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan ein tretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hin gewiesen.

Flur 59

' i« \

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f ür Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründenkönnen, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Flurstücke Nr. 59/1,60/1,61/2,62/2,63/2,64/5 und 72/6 wer­den insgesamt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen; hierfür werden Art undMaß der baulichen Nutzung festgelegt.

Jt

Der Erweiterungsbereich ist aus der vorstehend «k Skizze ersichtlich. 8

Nentershausen, 26. Sept. 1990

Ortsbürg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürg#

wie Sie vielleicht erfahren haben, hat das Fernmeldeamt gegenüber der Ortsgemeinde Nentershausen erklärt / Versorgung noch nicht an das Breitbandkabel angSi Ortsteile unserer Gemeinde nicht mehr erfolgen sdi vom Fernmeldeamt geforderte Mindestakzeptanz U reicht worden sei.

Ich möchte Sie im Interesse unseres Ortsbildes -1 teren Verhandlungen der Ortsgemeinde und der Verb» meindeverwaltung abzu warten und nicht übereilt die Ent düng zu treffen, S atellitenempfangs antennen aufzush

Die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeindeverwsltui handeln mit dem Fernmeldeamt in Gießen, um zu erreich die für unsere Gemeinde negative Entscheidung au f_ und doch noch eine Breit bandverkabelung durch die Da Bundespost erfolgt.

Wir werden Sie über den Verlauf der Verhandlungen infot,, und hoffen, daß wir eine für die Bürger der OrtsgemeliS tershausen günstige Lösung erreichen werden. ^

Josef V Ortsbeig

Jahrgang 1948/49

Gemütliches Beisammensein im GasthauB Ohly am li 1990, um 20.30 Uhr. Nähere Auskünfte unter 06486-1431

Deutsches Rotes Kreuz Orteverein Nentershausen | Unsere nächste Kleidersammlung findet am Samstag, l O kt. 1990 statt. Die Kleidersäcke werden von unserenHtj nen und Helfern frühzeitig verteilt. Ab 8.00 Uhr werden di dersäcke am Straßenrand abgeholt.

Blutspendetermln Nentershausen Am Samstag, dem 20. Okt. 1990, von 14.00 bis lS.OOUhrj staltet der Ortsverein Nentershausen in Zusammenarln dem Blutspendedienst Rheinland-Pfalz in der Hauptj Nentershausen einen Blutspendetermin.

Blut spenden können alle Mitbürgerinnen und Mitbürger] bis 65 Jahren.

Bitte, bringen Sie Ihre Einladungskarte zum Blutspendet mit.

Altennachmittag Am 28. Oktober 1990, ab 14.00 Uhr veranstaltet dasDeil Rote Kreuz, Ortsverein Nentershausen in der i seinen alljährlichen Altennachmittag mit Kaffee, Kuclu Unterhaltung. Ibilnehmen kann jeder Mitbürger ab 66 Jj Um besser disponieren zu können, bitten wir um Amneldi 14. Oktober 1990 bei Walter Müller, Tfel.-Nr. 1329.

Schi-Club Nentershausen e.V.

Ski-Gymnastik

Dipl-Sportlehrer J. Schulte von der SportuniversitätMai einen Ttainingsabend für Ski-Gymnastik am Montag,! 90,18.30 Uhr in der Freiherr-vom-Stein-SchulturhalleNe hausen mit anschließender Besprechung.

Alle Übungsleiter der benachbarten Skivereine sindheril zu eingeladen. 1

Nähere Information erteilt W. Weisser, Tbl. 06486/8448.

Niedererbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemein rates Niedererbach vom 21. Sept. 19

Wirtschafts-und Fällungsplan 1991 beschlossen Mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen befürwortete® gemeinderat den vom zuständigen Revierbeamten KeW terten Wirtschafts- und Fällungsplan 1991, der mit Geea nahmen von 63.920 DM und Gesamtausgaben in gtoMj ßenordnung abschließt. Der Holzeinschlag umfaßt msg 61lfm (63 fm Eiche, 294 fm Buche, 120 fmFichteundWi fer). In Abänderungzu dem vorgelegten Planwerkentscf Rat einstimmig beim zuständigen Forstamt zu beantraj stelle von Fichtenanpflanzungen in zwei Abteilungen 0 meindewaldes Laubbaumkulturen vorzusehen.