Montabaur
Seite 12
“AHRBACHGEMEINDEN”
TüS 1921 Ahrbach
Spielplan fttr das Wochenende vom 5. bla 7. Okt. 1990 Freitag, 5. Okt. 1990
17.30 Uhr F-Jugend
JSG Ahrbach - Glas Chemie Wirges in Heiligenroth Samstag, 6. Okt. 1990
14.00 UhrEll-JugendJSG Montabaur 2-JSG Ahrbach in Montabaur
14.00 Uhr E7-Jugend: SG Hundsangen - JSG Ahrbach in Hundsangen
14.00 Uhr Dll-Jugend: JSG Ahrbach - Glas Chemie Wirges in Heiligenroth
14.00 Uhr D7-Jugend: JSG Ahrbach- SG Hundsangen in Meudt
16.30 Uhr Cll-Jugend: Glas Chemie Wirges - JSG Ahrbach in Wirges
Sonntag, den 7. Okt. 90
11.00 Uhr Al 1-Jugend: Glas Chemie Wirges 2 - JSG Ahrbach in Ebemhahn
13.00 Uhr Senioren: Heiligenroth 2 - SG Großh./Ahrbach 2 in Heiligenroth
15.00 Uhr Senioren: SG Großh-ZAhrbach - Staudt in Großholbach.
Boden
Bitte an die Hundehalter
In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über die Hinterlassenschaften unserer vierbeinigen Freunde in einem Ausmaß, daß es geboten ist, nochmals an die Vernunft der Hundehalter zu appellieren.
Einige Hundehalter führen ihre Hunde immer wieder auf fremden Grundstücken und öffentlichen Anlagen aus, obwohl überwiegendeigenes Gelände zur Verfügung steht. Besonders unvernünftigist es, wenn Hunde sogar noch mit auf einen Kinderspielplatz genommen werden.
Es wird offensichtlich nicht darüber nachgedacht, daß die Be- seitigungvon Hinterlassenschaften keine angenehmeTätigkeit ist und Kleinkinder hiermit in Berührung kommen können. Zumindest sollte man nicht dem die Beseitigung zumuten, der mit der Hundehaltung nichts zu tun hat.
Bereits bei der Anschaffung eines Hundes wäre es sinnvoll darauf zu achten, daß dem Tier ein ausreichender Lebensraum und Auslauf auf eigenem Gelände zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wäre es angebracht, auf die Anschaffung eines Hundes zu verzichten. Man erspart sich hierdurch viel Ärger mit der Nachbarschaft bzw. anderen Grundstückseigentümern
Es wird daher nochmals an die Vernunft aller Hundehalter appelliert, sich fürs Gassigehen nur eigene Grundstücksflächen oder abgelegene Stellen außerhalb der geschlossenen Ortschaft auszusuchen.
In diesem Zusammenhang wird auch nochmals darauf hingewiesen, daß das Halten von Hunden anmeldepflichtig ist und Hunde ohne Aufsicht nicht frei herumlaufen dürfen.
Die Anmeldung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 108 (Neubau) oder bei der Ortsgemeinde erfolgen.
Eulberg
Ortsbürgermeister
_ Heiligenroth _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 11. Sept. 1990
Änderung zum Bebauungsplan »Dorfmitte« beschlossen Auf Beschluß des Rates soll der Bebauungsplan »Ortsmitte« in der Weise geändert werden, daß der gemeindliche Fußweg zwischen Kirch- und Neuwiesenstraße verbreitert wird. Zur Durchführung des hierfür erforderlichen formellen Verfahrens faßte der Ortsgemeinderat den Änderungs- und Zustimmungsbeschluß. Er entschied zugleich auf Verzicht der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich aus wirkt und
beschloß letztendlich die öffentliche Auslegung des entwurfes.
den Bereich des Verbindungsweges zwischen der Ki»h Neuwiesenstraße eine Grenzregelung zur Bereinigung 11 gentumsverhältnisse durchzuführen. 6 8
Beschlüsse hinsichtlich der anderweitigen Verwendun Kinderspielplatzes in der Breslauer Straße aufgehobto 1 N achdem sich die Anlieger der Breslauer Straße gegen di« gäbe des Kinderspielplatzes und Weiterverwendung Xd grundstück ausgesprochen hatten, entschied nun der Rat stimmig den Beschluß vom 10.04.1990, mit welchem die Fte des Kinderspielplatzes als Baugrundstück zum Verkauf an boten wurde, aufzuheben. Darüber hinaus wurde auch die r Scheidung vom 16.05.1990, mit welcher die bebauungspls» ßigen Voraussetzungen für die anderweitige Verwendung schaffen werden sollen, aufgehoben. *
Entsprechend der am 14. August 1990 vom Rat g_
Entscheidung sollen in nächster Zeit Sanierungs arbeiten™ dem Spielplatz ausgeführt werden. Den Anliegern wird» ' tet, eine selbstgebaute Schaukel aufzustellen. Ferner soi nachfolgend eine wetterfeste Tischtennisplatte sowie » Spielgeräte beschafft werden.
Anschaffung einer neuen Pumpe fttr den Brunnenplati I schlossen
Auf der Basis zuvor eingeholter Kostenangebote entschied^ Rat, den Lieferauftrag für eine neue Pumpe zu erteilen. Die h tragsausführung soll im Frühjahr 1991 erfolgen. ] wurde diese Entscheidung mit den unverhältnismäßig hü Reparaturaufwendungen für die derzeitige Pumpe.
Weitere Entscheidungen Entlang des Bürgersteiges in der Rheinstraße im Eiu dungsbereich zur Neustraße sollen 4-5 Poller auf gestellt« den.
Für den Verbindungsweg zwischen Neuwiesenstrafle „ Kirchstraße wurde festgelegt, zur besseren Ausleuchtung d Leuchte in gleicher Bauart wie in der Kirchstraße aufzustell Darüber hinaus soll dieses Wegestück durch Pfosten undBli sowie einen Handlauf besonders gesichert werden.
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsga de Heiligenroth; Veröffentlichung des Änderungsbeschlta gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzungj 11. Sept. 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan» mitte« wie folgt zu ändern:
Der Bebauungsplan »Ortsmitte« wird für den gemeind Fußweg Nr. 4082/6 und 4085 zwischen Kirch- und Neuwies straße dergestalt geändert, daß die Verkehrsflächenbreite i 3,60 m bzw. 2,60 m vergrößert wird.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4un| BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Heiligenroth, 25. September 1990
Ortsbürgermeis
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsga de Heiligenroth; öffentliche Auslegung der Änderungsunti gen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzu 11. September 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauung
»Ortsmitte« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Beka machung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemienderat in seiner Sitzung Sept. 1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürp teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten Die Anderungsplanung einschießlich Begründung liegt g § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15. Okt. bis 15. Nov. 1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, .Baus Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, rend der Dienststunden (montags, dienstags und nun von 7.30 -12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags!
7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 und freitags von 7.30bmj
Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister w
ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

