Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 14

Auf dem Flurstück Nr. 81 an der Mozartstraße wird für die Errichtung eines Kindergartens mit Spielplatz eine Gemein­bedarfs- und überbaubare Flache ausgewiesen. Die bisherige Festsetzung als Grünfläche entfallt.

Der Änderungs* bzw. Erweiterungsbeschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgsmacht.

Montabaur, Dr. Possel-Dölken

den 10. September 1990 Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Borawiese II« der Stadt Montabaur

hier: öffentliche Auslegung der Änderungs- bzw. Erweiterungs- Unterlagen gern. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat van Montabaur hat in seiner Sitzung am 30. August 1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Barnwiese II« zu ändern bzw. zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche Be­kanntmachung). Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. August 1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu ve r z i c h te n .

Die Änderungs- bzw. Erweiterungsplanung einschließlich Be­gründung liegt gemäß § 3 Aba 2 BauGB in der Zeit

vom 24. September bis 24. Oktober 1990 (ei n sc h ließlich)

bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zim­mer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wahrend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) öffentlich aua

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Montabaur, Dr. Possel-Dölken,

den 10. September 1990 Bürgermeister

Legende:

Neubau Kindergarten Eigendorf

über baubare flache

Flache für der» Gemembedar*

Gebäudeeinmessung in den Gemarkung, Bladernheim, Reckenthal und Ettersdi *

In den Gemarkungen Bladernheim, Reckenthal und Eti werden in den nächsten Wochen die bisher in den am% |. f r' karten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenenn!}, gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis w? bauten und die Gebäudeeinmessung vom 12. Mai 1953 . S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vennessungsa 1 ^- durch das Katasteramt Montabaur ausgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gegen. Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreu Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessung«.^ gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01. j* errichteten Neubauten. Um- und Anbauten gebühr« ist. Entsprechende Kostenentscheidungen weiden zu 1 Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.

Montabaur, k

den 07. September 1990 j

Notizen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschu

der Stadt Montabaur vom 04. September 1990

Vergabe von Aufträgen:

Beschaffung von inn «örtlichen Wegweisern Als Folge der Änderung der überörtlichen Verlu«, (Westumgehung Montabaur) war eine Anpassung der in chen Wegweisung- insbesondere im Bereich des Schü erforderlich.

Nachdem von der Verwaltung eine beschränkte Aus durchgeführt worden war, vergab der Haupt- und Fbul schuß den Auftrag für die Beschaffung von mnerortlicla! weisem zu einem Preis von rd. 5.200,- DM.

Erneuerung des schadhaften Kletterturmes mit Rutsche j auf dem Spielplatz in der Eichendorffstraße Bei einer Überprüfung des vorhandenen Kletterturmesi festgestellt, daß dessen Holzständer unten abgefault and] erforderliche Standsicherheit war nicht mehr _ Zudem entsprach die vorhandene Rutsche und der Äufg mehr den neuesten DIN-Vorschriften. Da eine Reparatur Umbau nicht wirtschaftlich waren, wurde eine 1 Schreibung durchgeführt und der Auftrag zur: neuen Kletterturms mit Rutsche für rd 6.200,- DM \

Vergabe der Verkehrssignalanlage am Kreuzungspunkt Bahnhofstraße/Wallstraße Im Rahmen der geplanten Gesamtsignalisierung der) Mangels-Straße war beschlossen worden, den Kreuzung! Bahnhofstraße/Wallstraße, insbesondere die Sicherungdari gängerüberquerung, in das Gesamtkonzept mit einzubaf Nachdem ein entsprechendes Angebot von der Fachfmmi holt worden war, wurde die Ausführung der Verkehrssij zum Preis von rd. 34.500,- DM vergeben. Mit der Aus* Arbeiten ist im kommenden Jahr zu redmen.

Beratung und Beschlußfassung Uber den Wiederaufbau GrillhUtte am Grillplatz im Stadtteil Montabaur-Ho Durch einen Brand im Mai d J. war die Grillhütte auf dem(j platz in Montabaur-Horressen total abgebrannt. Nachdf der Naussauischen Brandversicherungsanstalt die Ente gungssumme festgestellt worden war, wurde nun derWie J bau der Grillhütte beschlossen.

Geplant ist eine offene Blockgrillhütte mit einer Größt] ca. 4,90 x 5,20 m und einer 3-m-lhrrasse mit seitlicher Brf die von den Waldarbeitern des Forstreviers der Stadt Mg errichtet werden soll.

Gewährung von Zuschüssen gemäß den Richtlinien der Stadt Montabaur Dem Haupt- und Finanzausschuß lag ein Antrag auf Bk sung einer Fassadenrenovierung vor. Da die genaue Ausf der Renovierungsarbeiten von seiten des Antragstella»] nicht festlag, wurde ein Zuschuß entsprechend der Art uw 1 ] der Fassadengestaltungin Aussicht gestellt. Die Ge

nach Abschluß der Maßnahme.