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Montabaur

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1. Lieferung eines Sitzlifters

2. Möblierung des Speisesaales (dieser Auftrag umfaßt die Lieferung von Tischen, Einsteckplatten, Stühlen, Sesseln, Rundtischen, Stellwänden und Blumenwannen

3. Lieferung einer Geschirrspülmaschine.

Gewährung von Zuschüssen

Auf Antrag der kath. Kirchengemeinde Montabaur wurde eine Erhöhung des Zuschusses anteilig den nach Ausschreibung er­mittelten Mehrkosten für den Anbau eines Gymnastikraumes am Kindergarten »St. Peter« bewilligt. Der Haupt- und Finanz­ausschuß hatte bereits in einer früheren Sitzung auf der Basis der seinerzeitigen Planungskosten einen Zuschuß von 16 % der Gesamtkosten bewilligt.

Keine Zustimmung fanden zwei Anträge auf Zuschußgewäh­rung für Fassadenrenovierungen, da die betroffenen Gebäude außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung über die Art der Gestaltungund Instandhaltung der Bebauung im historischen Tfeil der Stadt gelegen waren und somit für diese Anwesen auch die Zuschußrichtlinien keine Anwendung fanden.

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Albrthöhe« für das Flurstück Nr. 168 im Bereich FröschpfortVRheinstraße der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 61, Flurstück 168 ge­mäß § 13 des Baugdesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22. Mai 1990 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Albert- höhe« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die bisherige Festsetzung als »Grünfläche« entfällt. Das G rundstück wird durch die Festsetzung von Ärt, Maß und B au­weise einer Wohnhausbebauung zugeführt.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Die Bebauungsplan/-ändenings/-erweitenwgsunterlagen kön­nen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 12.46 und 13.30 18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermannkannüber den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. E s wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in§214Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführtwird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

Nr.;

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungend«

meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerh nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Sai schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine f Rechtsverletzung begründen können, gegenüber derGe Verwaltung geltend gemacht worden ist.

Montabaur, 17. August 1990

Dr. Posael-Dfli Büre

Bekanntmachung

Planfeststellung für den Bau eines Rad- und Gehweges entlang der L 313 zwischen Wirges und Montabaur-Eachelbi Station 1,0 + 01 (NK 6612 023-6612043) bis Station 08 + (NK 6612 022-6512043)-Bau-km 1,8 + 63,767-0,0 + 00 , 00 « troffen sind die Stadt Montabaur mit der Gemarkung^ bach (Flure 10,11 und 19) sowie die Gemeinden und Gemtri gen Dernbach (Flure 17,44,48 und 49) und Wirges (Flure 22 . und 41)

- Anhörungsverfahren;

1. Die Erörterung beginnt am Freitag, dem 07. Septem 1990, 09.00 Uhr in dem Sitzungssaal des Rathaueu Altbau-, Großer Markt 10 (1. Stockwerk) 6430 Montabi Die Tfeil n ähm e am Tfermin ist jedem, der sich von t_ planten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Diel trotung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Di« hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vt macht nachzuweisen und diese zu den Akten der i_ rungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen^ bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auchoh ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendi gen bei der Erörterung und Entscheidung unberücktit tigt bleiben können und daß das Anhörungsverf ahim i Schluß der Verhandlung beendet ist.

3. Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstc

den Kosten können nicht erstattet werden.

In Vertretung: 1 I. Beil

Einweihung der Leichenhalle

Am Samstag, 26. August 1990, wird um 17.00 Uhr dieneuel chenhalle eingesegnet und ihrer Bestimmung übergeben/ Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Ettersdorf sind« herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Programm:

Liedvortrag des gemischten Chores Wohlgemut Ettersdorf Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölkea Musikvortrag der Gelbachtaler Musikanten Schlüsselübergabe durch Herrn Architekt Becker Liedvortrag des gemischten Chores Wohlgemut Einsegnung der Friedhofshalle durch Herrn Dekan Nieder) ger

Kranzniederlegung zu Ehren der Opfer der beiden Weltki Musikvortrag der Gelbachtaler Musikanten Besichtigung der Friedhofshalle.

Kirmes in Ettersdorf vom 25. bis 27. August 1990 Im Anschluß an die Einweihungsfeierlichkeiten der Er nungshalle findet um 18.00 Uhr in der Kapelle in Ettersdorf feierliche Kirchweihgottesdienst statt. Die musikalisch! gleitung haben hier der GV »Wohlgemuth« und die Gelbachti Musikanten.

TUnz und Musik ist anschließend im Saal der Gaststätte» Wiesengrund angesagt.

Ein herzliches Willkommen allen unseren Gästen.

Alte Herren Eschelbach Spiel am Samstag, 26. August in Eschelbach gegen AlteHe Nentershausen. Anstoß: 16.46 Uhr.

TUS 1846/1912 e.V. Montabaur

Fußball:

Spiele des 3. Spieltages am Sonntag, 26. August 1990: TUS Montabaur I: DJK Fernthal im Stadion Montabaur SG Ötzingen/Leuterod: TUS Montabaur II.

Anstoß erfolgt jeweils um 15.00 Uhr. Zuschauer und Gaste# 1 zu beiden Spielen herzlich willkommen.

BUND-Ortsgruppe Montabaur Die BUND-Ortsgruppe Montabaur trifft sich am Montag August, um 20 Uhr im Gasthaus »Schusterjunge«! B®" Straße.