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^*Uf>ntabaur

Seite 6

Nr. 31/90

Wasserverbrauch muß gedrosselt werden

Sehr, geehrte Damen und Herren,

Seistungen der Quellen und Brunnen sind aufgrund der langanhaltenden Trockenheit, insbesondere we- eenner fehlenden Niederschläge in den schneearmen Wintern der beiden letzten Jahre, wesentlich zurückge- ien. Andererseits ist der Wasserverbrauch im gesamten Wasserversorgungsbereich in den vergangenen en durch die vorherrschende Trockenheit rapide angestiegen.

sTist die tägliche Wasserentnahme in den letzten Wochen um ca. 60 % im Durchschnitt höher als im Nor­malen. In den Abendstunden werden Spitzenverbräuche festgestellt, die den üblichen Wasserverbrauch um _jjghr als 100 % übersteigen.

Die, zurückgehenden Schüttungen unserer Wassergewinnungsanlagen können diesen erheblichen Mehrbe- Jarf[nicht decken.

ier|Shr Wasserversorgungsunternehmen sind wir daher heute leider gehalten Sie zu bitten, Ihren Wasser­verbrauch einzuschränken.

isondere muß das Sprengen bzw. Gießen von Garten-, Rasen- und Sportflächen - auch Tennisplätze sowie das private Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser mit sofortiger Wirkung unterbleiben. Ulk kein akuter Wassermangel auftritt, bitten wir höflich um ein verantwortungsbewußtes Verhalten aller intimer, um die derzeitige Durststrecke zu überwinden. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.

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Mit freundlichem Gruß

Piwowarsky (Werksleiter)

Öffentl. Bekanntmachungen

reguliH öffentliche Ausschreibung

WObeiElorhaben:

iligeniB au der Grundschule in 6431 Ruppach-Goldhausen j d|merr: Verbandsgemeinde Montabaur BnQe Typung und Bauleitung:

Urte. AKffh Paul, Hauptstr. 61, 6434 Dernbach 2 X 10Prffr uter Raum: ca. 1343 cbm

L6Ü16 EFo^mde Arbeiten werden ausgeschrieben:

Rrlewerk Gebühr

lßd-, Beton-, Maurerarbeiten. 20,00 DM

2®mnererarbeiten. :.... 16,00 DM

ElfmdJ Dachdecker- und Klempnerarbeiten. 16,00 DM

i iWu Fenster-und Außentüren. 20,00 DM

lanil 5 Ifcen- und Außenputz. 10,00 DM

Dren. i£E|tricharbeiten. 10,00 DM

Bn Sie|P|kung. 20,00 dm

nr^§fcitäre Installation . 10,00 DM

er ^jl^ktroinstallation. 20,00 DM

rbaildfB|esenarbeiten. 16,00 DM

BerM^s^fensterbänke (innen).. 10,00 DM

ipofirr 0 % lstuügsverz ei c hni s se sind schriftlich gegen Erstat- 1 j Jew ®^ 3 angegebenen Gebühr bis spätestens 14. Au-

Uldeiwistl990 bei den Architekten Graf + Paul, 6434 Dernbach, hein 61 änzufordern. Der Angebotsanforderung ist ein

_ tF^flHung^check beizulegen. Der Versand der Leistungs- - u eB! 336 er ^°l6* ; voraussichtlich ab 16. August 1990. ÜD6Tp®bmission findet am 29. August 1990 bei der Verbands- ndeverwaltung Montabaur, Zimmer 218, statt. Die End®** 1 * 8t au * ^ en j 0We ihgen Leistungsverzeichnissen ange-

3 Auftragserteilung kommen nur Firmen in Betracht,

'I^SlFWbweislich über entsprechende Qualifikationen verfü- TCTt 1 " bereits Arbeiten ähnlicher Größenordnung ausge- ipBiaben.

tlübeli^ In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

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Bekanntmachung

Planfeststellung für den Bau eines Rad- und Gehweges entlang der L 313 zwischen Wirges und Montabaur-Eschelbach, Station 1,0 + 01 (NK 6612 023-6612048) bis Station 0,8 + 40 (NK 6612 022 - 6612043) - Bau-km 1,8 + 63,767 - 0,0 + 00,000; betroffen sind die Stadt Montabaur mit der GemarkungEschel- bach (Flure 10,11 und 19) sowie die Gemeinden und Gemarkun­gen Dernbach (Flure 17,44,48 und 49) und Wirges (Flure 22,40 und 41)

- Anhörungsverfahren;

1. Die Erörterung beginnt

am Freitag, dem 07. September 1990,09.00 Uhr in dem Sit­zungssaal des Rathauses Altbau -, Großer Markt 10, (1. Stockwerk), 6430 Montabaur.

2. Die Ibilnahme am Ibrrnin ist jedem, der sich von dem ge­planten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Ver­tretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Voll­macht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhö­rungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendun­gen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksich­tigt bleiben können und daß das Anhörungsverfahren mit Schluß der Verhandlung beendet ist.

3. Die durch die Tbilnahme am Erörterungstermin entstehen­den Kosten können nicht erstattet werden.

In Vertretung Reusch, 1. Beigeordneter

Die Verwaltung informiert

Dienstzeitregelung

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an den Kirmes­tagen in Montabaur

Die Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an den Kirmestagen in Montabaur ist wie folgt festgesetzt: Montag, 06. August 1990, Dienst von 07.30 Uhr bis 12.46 Uhr Dienstag, 07. August 1990, Dienst von 07.30 Uhr bis 12.45 Uhr. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.