Montabaur
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(2) Sbf< stehen* Lohn-1 §8 Ab!
Großer Flohmarkt in Neuhäusel Jugendarbeit Neuhäusel
Am Samstag, 28. Juli 1990, von 14.00 bis 19.30 Uhr großer Flohmarkt am HL-Markt (Kirmesplatz).
Zu diesem Flohmarkt sind Aussteller und Kunden aus nah und fern recht herzlich ein geladen. Standgeld wird wie im vergaß Jahr als Spende für die Jugendarbeit erhoben. Neuwarenhändler sind ausgeschlossen.
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“BUCHFINKENLAND”
Diese S 6431H
Neues Domizil für Jugendliche fertiggestellt
Selbst Hand legten die Jugendlich® Gackenbach und Horbach in den genen Monaten bei der Fertigstelli res neuen Jugendraumes an. Der »Ju| treff«, der an die Grundschule Horbi Gackenbach und die Mehrz »Buchfinkenzentrum« angeschlossei] und von Dekan Pfarrer Gereon eingesegnet wurde, konnte vor weni|^ gen offiziell den Jugendlichen überi werden.
worden
Hallenausschußvorsitzender Josef Ortsgt helmi aus Gackenbach begrüßte zur! weihungsfeier neben Dekan Pfarrer 1
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berg die Jugendlichen aus Gackenljuiisere
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und Horbach, die Ortsbürgermeistaftag.fde rieh Weidenfeller (Gackenbach) und^hm« fried Wilhelmi (Horbach), die Mitgjia der beiden Ortsgemeinderäte und diel , gendpflegerin der VerbandsgemeJ n !^j' Montabaur, Martina Banz. vom2C
Gestaltung und Einrichtung des neuen Jugendraumes, der von Dekan Pfarrer Gereon Rehberg eingesegnet wurde, überließen die Gemeinderate weitestgehend den Jugendlichen
Im Zuge der Sanierung und Erweil der Grundschule Horbach/Gackenl habe man, so Wilhelmi, einen weil Raum geschaffen, der den Jugen künftig zur Verfügung stehen soll.
Wilhelmi hob hervor, daß die Initiative zur Schaffung des Jugendraumes von Jugendsprecher Peter Schlosser (G ackenbach) au| gangen sei, dem er stellvertretend für alle Jugendlichen besonders für die Unterstützung bei der Fertigstellung des Raumes dai Die Anregung des Jugendsprechers zum Bau des Jugendraumes habe man in beiden Gemeinderäten auf gegriffen und sich die Ii stitionskosten geteilt. Zum Bau des Jugendraumes gewährte das Land Rheinland-Pfalz einen Zuschuß von 6.000 DM und derfKlasi- sterwaldkreis von 6.000 DM. fAbfahi
Jugendsprecher Peter Schlosser lobte das Entgegenkommen beider Gemeinden und besonders den Entscheidungsspiekaumi^faf! man den Jugendlichen bei der Fertigstellung einschließlich der Einrichtung des Jugendraumes gegeben habe j nhr |
Dekan Pfarrer Gereon Rehberg wünschte sich, daß die Jugend in ihre Diskussionen auch religiöse Themen einbeziehe und dert Wortg< Treff die Kommunikation der Jugend fördere Zum Abschluß reichten die Jugendlichen den Gästen einen herzhaften Imblpie Zn - ■ -— - - ■ 1 ■■ Fahrt-
Schulji
Gackenbach
Dienststunde fällt aus
Die Dienststunde am Freitag, dem 03. August 1990, fällt wegen einer anderweitigen Verpflichtung aus.
Hassenteufel 1. Ortsbeigeordneter
Gackenbacher Möhnen laden ein zum Sommerfest
Wir laden alle Freunde zu unserem Sommerfest am
Samstag, dem 04. August 1990, ab 15.00 Uhr
am neuen Dorfplatz in Gackenbach recht herzlich ein.
Der Männergesangverein verschönt den Nachmittag mit ein paar Liedvorträgen, die Möhnen führen einige Volkstänze vor. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt; es gibt u.a. Kaffee und Kuchen und Gegrilltes.
Sommerpause des MGV »Cäcilia« Gackenbach bald beendet
Nach der Sommerpause findet die erste Chorprobe am Mittwoch, dem 01. August 1990, um 18.30 Uhr im Vereinslokal statt.
In Anbetracht der bevorstehenden Wettstreit-Tbilnahme am Sonntag, dem 07. Oktober 1990 in Elz werden alle Sänger um regelmäßigen und intensiven Besuch der Chorproben gebeten. Bis zum Wettstreit beginnt die wöchentliche Chorprobe bereits um 18.30 Uhr.
Hübingen
öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Änderung der HauptsatzungHerrec der Ortsgemeinde Hübingen vom 13. Juli 1990 Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemi Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember II (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des G< vom 22. Juli 1988 (GVBl. S. 135), BS 2020-1, in Verbindungi der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindi nung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zi geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1982 (GVBL SA’
BS 2020 der Landesverordnung über die Aufwandsentscl gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeirn (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBl 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 11 (GVBL S. 129), BS 2020-1-3, die folgende Hauptsatzung| schlossen:
Diekai
§ 1 Öffnur
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hübingen vom 12. Vom 3( vember 1979 wird wie folgt geändert:
§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
»§9
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürgen»Jf° r t> eF sters
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbür$^ e >’ di meisters wird auf 693 DM festgesetzt. Selade:

