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lontabaur

Seite 13

Nr. 27/90

GELBACHHÖHEN

SPD-Ortsverein

Infoveranstaltung Kläranlagenbau am 19.7.

Der jahrelange Einsatz des SPD-Ortsvereins Buchfinken- [and/Gelbachhöhen für eine moderne Tbichkläranlage hatte Er­folg. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat mit den Vorplanun­gen begonnen. Angeschlossen werden die Gemeinden Daubach, Stahlhofen, Gackenbach und Horbach.

Zu einer Diskussions- und Informationsveranstaltungüber die geplante Anlage lädt der SPD-Ortsverein am Da 19.7. alle inter­essierten Mitbürger/innen ein. TVeff für eine Ortsbesichtigung des geplanten Standortes ist um 19.30 Uhr an der »Häusges- Mühle«.

Um ca 20.30 Uhr werden die Tfeilnehmer zu Kurzreferaten, Me­dienvorführung und Diskussion im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach erwartet. Hier stehen sachkundige An­sprechpartner zur Verfügung.

öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 27. Juni 1990

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes, vom 22. Juli 1988 (GVBl. S. 136), BS 2020-1, in Verbindung mit |der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord­nung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVB1. S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), BS 2020 der Landesordnung Uber die Aufwandsentschädigung für Eh­renämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBl. S. 129), BS 2020-1-3 die folgende Hauptsatzung be­schlossen:

fl §1

fi Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 11. Dezem- ' ber 1979 wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 3 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

(3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines Sitzungs­geldes gewährt, das für die Teilnahme an einer Sitzung des Orts­gemeinderates und eines Ausschusses 16,00 DM beträgt.:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

«§9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen OrtsbUrgermeisters

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger­meisters wird auf 693 DM festgesetzt.

(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen­stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1990 in Kraft. r) 6431 Daubach 27.06.1990 Ortsgemeinde Daubach Mies, (1. Ortsbeigeordneter)

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419), BS 2020-1) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die^ine

solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz,

5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Daubach (S) Mies, 1. Ortsbeigeordneter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 27.06.1990

Jeweils einstimmig wurden vom Rat in öffentlicher Sitzung fol­gende Entscheidungen getroffen:

Vergabe von Aufträgen

Auf der Grundlage zuvor durchgeführter Ausschreibungen wurden den mindestbietenden Finnen Aufträge zum Ausbau des Wirtschaftsweges (Verlängerung Buchfinkenstraße) sowie zur Tfeilerschließung »Dillchesberg« erteilt. Letztgenannte Maßnahme tunfaßt die Herstellung der Baustraße

Invest! tionaprogramm aktualisiert

Alljährlich steht die Entscheidungüber die Fortschreibung des Investitionsprogrammes an. Das heißt, vom Ortsgemeinderat werden Aussagen erbeten, welche Investitionen voraussichtlich in den nächsten Jahren erfolgen sollen.

Der Rat legte folgendes Programm fest:

1991

- Bau des Friedhofes

- Kauf eines Rasenmähers

- Kauf eines Fachwerkhauses

1992

Umbau des erworbenen Fachwerkhauses (1. Bauabschnitt)

- Bau eines Buswartehäuschens

Erschließung der Straßen »In den Gärten«, Welschneudorfer Weg« und »Im Bäumchesfeld«

1993

- Umbau des erworbenen Fachwerkhauses (2. Bauabschnitt)

- Haltestelle Unterdorf

Erschließung Gartenweg

- Erneuerung Ballfangnetz

1994

- Neugestaltung des oberen Spielplatzes

Bau einer Einsegnungshalle mit Kapelle

An Zuschüssen für OnrfarTifmBTiin g~irn»fVn«hrn wri sollen in den kommenden Jahren jeweils 10.000 DM bereitgestellt werden. Für den Ausbau von Wirtschaftswegen sollen 199130.000 DM undfürdiedreiFolgejahre je 10.000DM eingeplant werden. Wei­terhin sollen für die Pflege von Obstbäumen 3.000 DM und für allgemeinen Grunderwerb 10.000 DM jährlich vorgesehen wer­den.

Genehmigung/Kenntnlwnahme von Haushai tsüberschreitun- gen

Im Zuge der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1989 er­mittelte die Verbandsgemeindeverwaltung bislang noch nicht genehmigte bzw. zur Kenntnis gegebene Haushaltsüberschrei­tungen. Eine 9 Positionen umfassende Auflistung zeigte dem Rat erhebliche und damit zu genehmigende Mehrausgaben mit einem Gesamtvolumen von 28.232,11 DM auf. Diese Mehraus­gaben bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Zahlung zusätz­licher Dienstbezüge für Waldarbeiter (wegen erhöhtem Holzein­schlag), zusätzlichen Untemehmereinsatz im Forst (verstärkte Holzrückearbeiten wegen des Mehreinschlags) und Waldwege­bauarbeiten (Ausbesserungsarbeiten an Waldwegen). Der Rat erkannte sowohl die Notwendigkeit der die Mehrausgaben ver­anlassenden Maßnahmen als auch die Ansatzüberschreitungen an.

Unerheblich, d.h. geringfügige Mehrausgaben wurden bei ins­gesamt 7 Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen von 2.674,37 DM ermittelt. Für sämtliche der vorerwähnten Mehr­ausgaben ist ein Haushaltsausgleich gewährleistet.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 27. Juni 1990

Zuschußanträge

Nicht alle Anträge konnten positiv beschieden werden.

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