lontabaur
Seite 13
Nr. 27/90
“GELBACHHÖHEN
SPD-Ortsverein
Infoveranstaltung Kläranlagenbau am 19.7.
Der jahrelange Einsatz des SPD-Ortsvereins Buchfinken- [and/Gelbachhöhen für eine moderne Tbichkläranlage hatte Erfolg. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat mit den Vorplanungen begonnen. Angeschlossen werden die Gemeinden Daubach, Stahlhofen, Gackenbach und Horbach.
Zu einer Diskussions- und Informationsveranstaltungüber die geplante Anlage lädt der SPD-Ortsverein am Da 19.7. alle interessierten Mitbürger/innen ein. TVeff für eine Ortsbesichtigung des geplanten Standortes ist um 19.30 Uhr an der »Häusges- Mühle«.
Um ca 20.30 Uhr werden die Tfeilnehmer zu Kurzreferaten, Medienvorführung und Diskussion im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach erwartet. Hier stehen sachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.
öffentliche Bekanntmachung Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 27. Juni 1990
Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes, vom 22. Juli 1988 (GVBl. S. 136), BS 2020-1, in Verbindung mit |der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVB1. S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), BS 2020 der Landesordnung Uber die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBl. S. 129), BS 2020-1-3 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
fl §1
fi Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daubach vom 11. Dezem- ' ber 1979 wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 3 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
(3) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes gewährt, das für die Teilnahme an einer Sitzung des Ortsgemeinderates und eines Ausschusses 16,00 DM beträgt.:
§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
«§9
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen OrtsbUrgermeisters
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters wird auf 693 DM festgesetzt.
(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegenstehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1990 in Kraft. r) 6431 Daubach 27.06.1990 Ortsgemeinde Daubach Mies, (1. Ortsbeigeordneter)
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419), BS 2020-1) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die^ine
solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz,
5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Daubach (S) Mies, 1. Ortsbeigeordneter
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 27.06.1990
Jeweils einstimmig wurden vom Rat in öffentlicher Sitzung folgende Entscheidungen getroffen:
Vergabe von Aufträgen
Auf der Grundlage zuvor durchgeführter Ausschreibungen wurden den mindestbietenden Finnen Aufträge zum Ausbau des Wirtschaftsweges (Verlängerung Buchfinkenstraße) sowie zur Tfeilerschließung »Dillchesberg« erteilt. Letztgenannte Maßnahme tunfaßt die Herstellung der Baustraße
Invest! tionaprogramm aktualisiert
Alljährlich steht die Entscheidungüber die Fortschreibung des Investitionsprogrammes an. Das heißt, vom Ortsgemeinderat werden Aussagen erbeten, welche Investitionen voraussichtlich in den nächsten Jahren erfolgen sollen.
Der Rat legte folgendes Programm fest:
1991
- Bau des Friedhofes
- Kauf eines Rasenmähers
- Kauf eines Fachwerkhauses
1992
• Umbau des erworbenen Fachwerkhauses (1. Bauabschnitt)
- Bau eines Buswartehäuschens
• Erschließung der Straßen »In den Gärten«, Welschneudorfer Weg« und »Im Bäumchesfeld«
1993
- Umbau des erworbenen Fachwerkhauses (2. Bauabschnitt)
- Haltestelle Unterdorf
• Erschließung Gartenweg
- Erneuerung Ballfangnetz
1994
- Neugestaltung des oberen Spielplatzes
• Bau einer Einsegnungshalle mit Kapelle
An Zuschüssen für OnrfarTifmBTiin g~irn»fVn«hrn wri sollen in den kommenden Jahren jeweils 10.000 DM bereitgestellt werden. Für den Ausbau von Wirtschaftswegen sollen 199130.000 DM undfürdiedreiFolgejahre je 10.000DM eingeplant werden. Weiterhin sollen für die Pflege von Obstbäumen 3.000 DM und für allgemeinen Grunderwerb 10.000 DM jährlich vorgesehen werden.
Genehmigung/Kenntnlwnahme von Haushai tsüberschreitun- gen
Im Zuge der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1989 ermittelte die Verbandsgemeindeverwaltung bislang noch nicht genehmigte bzw. zur Kenntnis gegebene Haushaltsüberschreitungen. Eine 9 Positionen umfassende Auflistung zeigte dem Rat erhebliche und damit zu genehmigende Mehrausgaben mit einem Gesamtvolumen von 28.232,11 DM auf. Diese Mehrausgaben bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Zahlung zusätzlicher Dienstbezüge für Waldarbeiter (wegen erhöhtem Holzeinschlag), zusätzlichen Untemehmereinsatz im Forst (verstärkte Holzrückearbeiten wegen des Mehreinschlags) und Waldwegebauarbeiten (Ausbesserungsarbeiten an Waldwegen). Der Rat erkannte sowohl die Notwendigkeit der die Mehrausgaben veranlassenden Maßnahmen als auch die Ansatzüberschreitungen an.
Unerheblich, d.h. geringfügige Mehrausgaben wurden bei insgesamt 7 Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen von 2.674,37 DM ermittelt. Für sämtliche der vorerwähnten Mehrausgaben ist ein Haushaltsausgleich gewährleistet.
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 27. Juni 1990
Zuschußanträge
Nicht alle Anträge konnten positiv beschieden werden.
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