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Montabaur

Seite 10

Nr. 27/90

§1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großholbach vom 11. De­zember 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 1988, wird wie folgt geändert:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

»§9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger­meisters wird auf 693 DM festgesetzt.

(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen­stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1990 in Kraft.

6431 Großholbach, 30. Juni 1990

Ortsgemeinde Großholbach

In Vertretung

Quirmbach

(1. Ortsbeigeordneter)

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1 wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Großholbach

(S) Quirmbach, 1. Ortsbeigeordneter

Fanfarenzug Großholbach

Am Freitag, dem 6.7., findet um 19.30 Uhr die Abschlußprobe vor der Sommerpause statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Nach der Sommerpause findet die nächste Probe am Sonntag, dem 6.8., un 10.16 Uhr statt.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 7.7.90, um 16.30 Uhr erwarten wir unsere Sportkameraden aus Meudt. Spielkleidung rot.

Am Mittwoch, dem 11.7.90, um 19.00 Uhr spielen wir ebenfalls auf dem Sportplatz in Großholbach gegen unsere Sportfreunde aus Weidenhahn. Spielkleidung blau.

Anläßlich der Kirmes in Girod spielen wir am 14.7.90, um 16.30 Uhr gegen eine neu formierte A.H. Mannschaft aus Girod. Spiel­ort Girod.

SG Großholbach-Ahrbach

Trainingsbeginn: Sonntag, den 8. Juli 1990,10.00 Uhr, Sport­platz Großholbach für 1. und 2. Seniorenmannschaft. Bitte Lauf schuhe mitbringen.

Nentershausen

Hüttenclub informiert

N achdem zwischenzeitlich die Innenwände und die Decke in der Hütte vollkommen erneuert werden konnten, beabsichtigen wir, am Samstag, dem 28.7.1990 unser diesjähriges Hüttenfest durchzuführen. Der Erlös der Veranstaltung ist für die Erneue­rung der Außenfassade (Dach, Fenster usw.) bestimmt.

Die Mitglieder des Hüttenclubs treffen sich am Donnerstag, dem 6.7.1990, um 19.00 Uhr an der Schutzhütte.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Die nächste Feuerwehrübung findet am Freitag, dem 6.7.1990, um 19.00 Uhr statt.

Eisbachtaler Sportfreunde e.V.

Der Sportverein erweitert sein Angebot und lädt ein zum Lauf­treff für Frauen und Mädchen.

Wann ? dienstags um 20.00 Uhr

Wo ? ab der alten Turnhalle Nentershausen.

Auch Auswärtige können an dem Lauftreff teilnehmen.

Wir freuen uns über jeden der mitmachen k ann .

Nähere Informationen können bei Frau Gerhardt, TbL 06486/8366, erfragt werden.

_ Niedererbach _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 29.06.1990

Um- und Ausbau der Mittelstraße beschlossen Nachdem die Anlieger der Mittelstraße Gelegenheit hatten, sich zum Um- und Ausbau der Mittelstraße zu äußern und der Planer, Herr Schmidt, in der Ratssitzung am 29.6.90, anhand ei­ner vorläufigen Skizze das Ausbauprogramm erläuterte, ent­schied der Ortsgemeinderat einstimmig, den Um- und Ausbau der Mittelstraße durchzuführen. Hierzu wurde zunächst der Auftrag zur Ausschreibung und Bauüberwachung erteilt.

Sanierung des Sportplatzes

Einstimmigerteilte der Ortsgemeinderat einem Architekturbü­ro in Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur den Auftrag zur Planung und Kostenermittlung in bezug auf die Sanierung des Sportplatzes. Dabei sollen Altemativpla- nungen und Kostenberechnungen für einen Rasenplatz bzw. ei­nen Hartplatz erstellt werden. Untersucht werden soll darüber hinaus, ob der derzeitige Unterbau noch Verwendung finden kann bei Sanierungsmaßnahmen.

Antrag auf Installation eines Telefonanschlusses abgelehnt

Seitens der Fraktion »FWN« winde der Antrag eingebracht, ei­nen Telefonanschluß im Dorfgemeinschaftshaus zu installieren. Mehrheitlich (3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen) wurde dieser An­trag vom Rat abgelehnt.

Änderungen in der Grundschulorganisation im Ostteil der Ver­bandsgemeinde Montabaur

Mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen stimmte der Ortsge­meinderat der von der Bezirksregierung Koblenz vorgeschlage­nen Grundschulorganisation, die eine Auflösung der Grund­schule Heilberscheid und der Grundschule Niedererbach/Gör- geshausen und die Neugründung einer Grundschule Nenters­hausen (Schulbezirk - Ortsgemeinde Görgeshausen, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach und Nombom) vorsieht, zu.

Änderungen des Bebauungsplanes »Am Hehlberg«

Bereits in seiner Sitzung am 22.12.1989 hatte der Ortsgemein­derat die Änderung des Bebauungsplanes »Am Hehlberg« be­schlossen. Dieser in den Jahren 1979 bis 1982 auf gestellte Plan weist zum Tteil Festsetzungen aus, die in einigen P unk ten einer Anpassungen die heutigen Gegebenheiten bedürfen. Sosollz.B. die ursprünglich auf maximal 36 Grad festgeschriebene Dach­neigung in der Weise geändert werden, daß lediglich eine Min­destdachneigung festgeschrieben wird. Hierdurch wird den Bauherren eine größere Gestaltungsfreiheit eingeräumt.

Im Zuge des Änderungsverfahrens stand in der Sitzung am 29.06.1990 die Entscheidung über Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der TVäger öffentlicher Belange sowie der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß an. Die jeweiligen Entscheidungen ergingen e instimmig .

Genehmigung/Kenntnisnahme von HaushaltsUberschreitun- gen

Zu den Arbeiten für den Abschluß eines H aushalt sjahres gehört die Ermittlung der Mehrausgaben, die bislang noch nicht vom Rat genehmigt bzw. noch nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Nach den Ermittlungen der Verwaltung standen noch zu drei er­heblichen, und damit zu genehmigenden Haushaltsüberschrei­tungen, Entscheidungen des Rates aus. Diese Mehrausgaben beinhalteten ein Gesamtvolumen von 6.176,76 DM und bezogen sich auf zusätzlich zu zahlende Dienstbezüge für Waldarbeiter wegen des erhöhten Holzeinschlages, die Bankettregulierungs­arbeiten im Forstrevier, sowie die Erweiterung der Straßenbe­leuchtung in der Hahn- und Bergstraße. Der Ortsgemeinderat erkannte die Haushaltsüberschreitungen dem Grunde und der Höhe nach an und erklärte die einstimmige Genehmigung. Ein Haushaltsausgleich ist gewährleistet durch Mehrerlöse aus Holzverkäufen sowie Mehreinnahmen bei Grundstücksverkäu­fen. Die Auflistung der unerheblichen Mehrausgaben wies 6 Einzelpositionen mit einem Gesamtvolumen von 1.180,49 DM aus. Hier ist eine Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.