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Montabaur

Seite 18

Laßt Euch dieses musikalische Vergnügen nicht entgehen. Kommt einfach mal vorbei! Karten sind auch an der Abendkas­se erhältlich. Die Veranstalter dieses Konzerts, die KG 89, trifft sich zu einem sehr wichtigen Gespräch am Dienstag, 26.06.1990 um 19.30 Uhr im Gasthaus zum Hannes. Wir bitten ausdrück­lich um vollzähliges Erscheinen!

Jahrgang 1940 aus Welschneudorf Denkt Ihr noch an unsere gemeinsame Wanderung mit Partner am 30.06.1990 ? Treffpunkt ander Kirche um 14.00 Uhr. Zugezo­gene sind auch herzlich willkommen.

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GELBACHHOHEN

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Blutspendetermin

Am Donnerstag, 21.06.1990, findet in Horbach der nächste Blutspendetermin des DRK OV-Daubach statt.

Begum: 17.00 Uhr, Ende: 20.30 Uhr. Wir laden alle Bürger und Bürgerinnen ab dem 18. Lebensjahr herzlich ein.

SPD-Vorstandssitzung

Der Vorstand des SPD-Ortsvereins Buchfinkenland/Gelbach­höhen trifft sich zu einer Sitzung am 24.06., um 10.00 Uhr beim Vorsitzenden Uli Neuroth. Thema ist die Vorbereitung einer In­formationsveranstaltung zum Neubau einer Ibichkläranlage für die Ortsgemeinden Daubach, Stahlhofen, Gackenbach und Horbach am 19. Juli. Auch soll der aktuelle StandKindergar­ten Buchfinkenland besprochen werden.

Daubach

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Mittwoch, 27. Juni 1990, um 19.30 Uhr im Rathaus statt. TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 30.06.19990

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten zum Ausbau des Wirtschaftsweges (Verlängerung Buch­finkenstraße)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten zur TbilerschließungDillchesberg

4. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes bis 1994

6. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltstag 1989

6. Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1989

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes

Daubach, 19.06.1990 gez. Hahn, Ortsbürgermeister

Verloren und gefunden

An der Bushaltestelle im Oberdorf wurde ein Schlüssel gefun­den. Der Eigentümer kann ihn beim Ortsbürgermeister abho­len.

Hahn, Ortsbürgermeister

Sommerfest am 23./24.06.1990 in Daubach

An diesem Wochenende findet das traditionale Sommerfest des MGV Frohsinn e.V. Daubach und des DRK-Blasorchesters Dau­bach statt. Hierzu laden wir alle Freunde und Gönner der Ver­eine aus nah und fern sehr herzlich ein und wünschen ein paar frohe und gesellige Stunden bei folgendem Programm: SAMSTAG, 23.06.1990:

ab 20.00 Uhr Ihnz mit dem Musikverein Dernbach, anschL DRK Blasorchester Daubach SONNTAG, 24.06.1990:

9.15 Uhr Gottesdienst, anschl. Frühschoppen mit dem DRK Blasorchester; ab 13.00 Uhr Kinderunterhaltung, anschl. Fest- ausklang mit dem DRK Blasorchester.

Für das leibliche Wohl und TV-Sportübertragungist bestens ge­sorgt!

Holler

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der nächst hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

ORTSGEMEINDE HOLLER.

Bebauungsplan

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Der vom Ortsgemeinderat Holler am 22.08.1989 als Satzungbe­schlossene BebauungsplanIn der Unterwiese wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB an gezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 13.06.1990 (Az. 6A/60 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriftei nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad- Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststun- den (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhrund 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) von je dermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Aba

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BebauungsplanIn der Unterwiese der Ortsgemeinde Holler hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches ( B aufi fl i

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1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor lusikv

Schriften dann imbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn nicht innerhalb von sieben J ähren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. * erren

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan-l gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach-I teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da-1

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