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I jewäh rung eines Personalkostenzuschusses für das Alten- und Ipflegeheim der Stadt Montabaur

La seiten der Leitung des Alten- und Pflegeheimes winde die Igitte an die Stadt Montabaur herangetragen, die Fersonalaus- Gattung des Heimes zu verbessern. Vorgabe für die personelle Ijesetzung von Alten- und Pflegeheimen ist der von der Pflege- Ltzkonunission des Landes Rheinland-Pfalz festgesetzte Per- Ijcnalschlüssel, der als Grundlage einer quantitativen Personal- Ijeinessung dient. Der Stellenschlüssel ist jedoch zu knapp be- Läsen, so daß es insbesondere beikrankheitsbedingten Ausfäl- mz\i erheblichen Engpässen kommt.

> wurden bereits im Haushaltsjahr 1990 10.000,- DM pauschal für Aushilfen veranschlagt. Damit sollten besondere ie an den Wochenenden äufgefangen werden. Da es sich lifber bereits jetzt schon absehen läßt, daß dieser Ansatz nicht liusreicht, wurden wietere 30.000,- DM für das laufende Jahr be- leitgestellt, um eine angemessene Betreuung der Heimbewoh- 0 zu gewährleisten.

Erweiterung des Platzangebotes im Kindergarten Horressen i in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der itadt Montabaur vom 29. Mai 1990 war auf Antrag der CDU- |Fraktion über die Erweiterung des Platzangebotes für den Ein- jigsbereich des Kindergartens Horressen (Stadtteile Horres- l® und Eigendorf) beraten worden. Die SPD-Fraktion hatte in r Sitzung beantragt, eine Darstellung der Kindergartensi- (uation in der Stadt ingesamt vorzulegen und die Möglichkeit, >n neuen Kindergarten in Eigendorf zu bauen, zu untersu- a. Außerdem solle die Verwaltung einen Träger für einen evtL a Eigendorf zu errichtenden Kindergarten suchen. i Laufe der Beratung im Stadtrat ergaben sich zwei unter- Iciiedliche Auffassungen. Die SPD-Fraktion und Ratsmitglied Lorenz (BfM) beantragten, den Bau eines Kindergartens in JÄontabaur-Elgendorf zu beschließen, eine entsprechende Pia- hing zu vergeben und die Bezuschussung zu beantragen, ohne faß weitere Voruntersuchungen hinsichtlich der entstehenden [osten vorgenommen werden.

bie CDU-Fraktion beantragte, bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt zu überprüfen, ob die postenermittlung für beide Alternativen durch die Bauabtei- mg der Verbandsgemeindeverwaltung oder durch ein Pia- fiingsbüro durchzuführen sei.

iatsmitglied Lorenz (BfM) beantragte die namentliche Abstim­mung über den SPD-Antrag. Der Antrag der SPD wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Darauf hin erfolgte eine weitere Namentliche Abstimmung über den Antrag der CDU, der ein­zig so beschlossen wurde. Man kam überein, daß eine evtl Notwendige Beauftragung eines Planungsbüros in der Sitzung »Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.1990 erfolgen soll

Annäherungen an die 700-jährige Stadt Montabaur (1291*1991)

K) Rathäuser in Montabaur:

pe der Stadtschreiber von Montabaur und seine Kollegen vom fiten Rathaus aus tätig wurden!

|Von wegen Bürgermeister und Rat der Stadt Montabaur wird i und jeden Dorfgemeinden, welche an hiesiger Stadt Ge­markung grenzen, hierdurch notifiziert, wie das hiesiger Magi- trat entschlossen sei, in schuldigster Folge churfürstlicher pädigster Verordnung der Stadtgemarkungsgrenzen durch ge­meinschaftlichen Begang abermals zu eruieren und beschreiben »lassen, wozu künftiger Mittwoch und Donnerstag bestimmt plan;...

!eben Montabaur, den 27. August 1742 - Ex Mandato, Ludwig leinmüller, Stadtschreiber«. (1).

blädt der Stadtschreiber - bevollmächtigt durch den Rat der pdt - die Heimburger und Feldgeschworenen (2) der umliegen- d Gemeinden ein. Und tatsächlich haben am 29. und 30. Au- iat des genannten J ahres die Geschworenen der Stadt und Ge­binden sowie der Stadtschreiber die Gemarkungsgrenzen ab- icliritten und sind z.B. auf dem »Fußpfad, so auf Würtzen- 1 gehet, auf einen alten Markstein« gestoßen, »welcher an... N heiligen Häuschen stehet«. (3)

pr abgebrochen gewesen, sei anderen Tags ein neuer gesetzt prden. - Das dürfte nicht ohne ausgiebigen Umtrunk und Jähheit abgegangen sein, wenn der August 1742 ein normaler joinmermonat gewesen ist. Bei ähnlichen Absteigungen jeden- F'löO und 100 J ahre früher (1590 und 1640)- sei der »Anfang fddas Ende des Geschäfts« mit solch »fröhlichem Hin« (4) ver- i gewesen.

JL.

j/m.

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Fotot Gauls

Die Amtsordnung von 1699 sah bei Begang des Markwaldes (Setzung von Eichen) eine Ratsmahlzeit von 10 Gulden und 16 Albus vor ( beim Mahl zur Einführung des neuen Bürgermei­sters sogar 30 Gulden -). (5) Die Kosten für diese Art Ratsfröh­lichkeit werden erst deutlich, wenn man weiß, daß ein Knecht dieser Zeit einen Jahresverdienst von 12 Gulden, zusätzlich 3 Paar Schuhe (= 4 Gulden und 12 Albus) und 7 Ellen Leintuch (= 1 Gulden und 6 Albus) hatte. (5)

Allerdings war die Ernennung zum Stadtrat (Ratsverwandten) das Antreten eines Ehrenamtes, das wahrzunehmen, ein ausrei­chendes Vermögen voraussetzte. So ist es nur 'natürlich, daß die Ratsfähigen sich immer wieder aus denselben F amili en rekru­tierten, die Stadt also oligarchisch regiert wurde.

Der Stadtrat nämlich »bekam gar kein Salarium, sondern Acci- dentien in Stadtsachen, z.B. Anfertigen der Holzlisten usw. Ferner zahlte Ostern die Metzgerzunft bei Festsetzung der Fleischtaxe eine Zeche (Mahlzeit) von 7 Reichs-Thalem 18 Al­bus; ebenso mußten der abgehende und der neugewählte Bür­germeister, der Landtagsdeputierte, der Rechnungsbeamte..., kurz jeder, der etwas durchsetzen wollte, eine Zeche geben, und selten oder nie brachte ein Stadtratsmitglied aus dem gremio einige Gebühren mit nach Hause« (5)

Der Stadtdiener hingegen - zugleich Stubenknecht in der Rats­stube - bekam 16 ReichsThaler und 6 Albus, zu denen statt der Benützung des Gebücks (Holzschlag, Garten), 1 Reichs-Thaler, 42 Albus, sowie 18 Albus für einen Oster braten und alle drei J ah­re Gelder für eine Montur und einen Mantel kamen. Die Stadt­feldschützen teilten mit dem Bürgermeister die Rügegelder. (6)

Die Stadtrentei lieferte ihnen außerdem zweimal im Jahr eine Maß Wein (7) und einen Albus für einen Weck. - Wie man sieht, sind die Inhaber von Stellen derniedem Laufbahnen höher dotiert, mußten sie doch mehr oder weniger mit Familie von die­sen Einkommen leben.

Man kann sich vorstellen, daß auch der Stadtschreiber, der aus der Stadtrentei schmale 3 Reichs-Thaler Gehalt bezog, sich freu­te, wenn er zu Begehungen zugezogen wurde, die außer Umtrunk und Mahlzeit einen Anteil an Gebühren brachten; zu seinem Glück bedurfte man seine Schreibfertigkeit bei allen Deputationen.

Was Tbr- und Nachtwächter, der Glöckner, die Boten, der Hospi­talmeister und die Markhüter bekamen, wird wohl dem Gebalts­niveau der schon genannten Verwaltungsstellen angepaßt gewe­sen sein.

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