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Nr. 24/90
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Lordnung: •
Ltlicbe Sitzung
[Dorfemeuerungsprogramm (Informationsgespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur) Haushaltsplan 1991 und Investitionsprogramm 1990 bis 1 1994 • Aufstellung einer Investitionsliste - [ jachstandsbericht Koblenzer Straße 1 Standortbestimmung für Glas- und Altkleider-Container
/erschiedenes
Bern, 7.6.1990
lidt, Ortsbürgermeister
• Kirmesgesellschaft Simmem
Lächste Sitzung der Kirmesgesellschaft findet am Freitag, ljuni 1990, um 19.30 Uhr im Hotel »Waldhof« statt. Wir bittalle Bürger wieder kräftig Eier auszublasen für unsere dies-
* 3 Kinneskrone.
“BUCHFINKENLAND”
CDU-Ortsverband Buchfinkenland
^Mittwoch, 20. Juni 1990,20.00 Uhr, findet in der Gaststätte nand« in Stahlhofen die nächste Vorstandssitzung des [llOVBuchfinkenland statt. In der Sitzung wirdu.a. das Pro- 1 der CDU für den ländlichen Raum vorgestellt.
Gackenbach
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öffentliche Bekanntmachung jitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach
Inächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbachfindet (Donnerstag, 21. Juni 1990, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus
■«Ordnung: lientliche Sitzung
[ Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des : Ortsgemeinderates vom 29. März 1990 (öffentlicher Tfeil)
[ Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung ei- 1 Darlehens an die Kirmesgesellschaft 1990 1 Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Abfallkörben
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Abfallcontainers auf dem Friedhof Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung einer Investitionsliste für die Jahre bis 1994 Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von pmetzen für die Fußballtore am Kinderspielplatz Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergaben
a) Einebung des Grabfeldes auf dem Friedhof
b) Neuanlage des Grabfeldes
c| Arbeiten am Vorbau des Gemeindehauses (Fachwerk)
1 (Vorlage wird nachgereicht)
|d) Abschieben der Seitenbankette an gemeindeeigenen jWirtschaftswegen
I Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausga-
Ibenfür das Haushaltsjahr 1989
[Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aus-
Igaben für das Haushaltsjahr 1989
[Verschiedenes
fichtöffentliche Sitzung
[Genehmigung der Niederschriften über die Sitzung des lörtsgemeinderates vom 29. März 1990 und 17. Mai p90 (nichtöffentlicher Tteil)
[Beratung und Beschlußfassung über die Einstellung ei- [ nes Auszubildenden im Forstrevier Buchfinkenland
[Verschiedenes »ubach, 11.6.1990 feiler, Ortsbürgermeister
Gier sammeln bis zur Kirmes
iseren »angeschlagenen« Kirmesbaum-Schmuck, Eier- Nnd Buchf ink, wieder ordentlich herrichten zu können, be- P wir bis zu unserer Kirmes im August wieder eine größere e ausgeblasener Eier.
F® alle Hausfrauen und Hausmänner uns hierbei schon
jetzt tatkräftigzu unterstützen, indem Sie ab sofort fleißig beim Eier-Sammeln mithelfen. Vielen Dank.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Hübingen
Jahrgang 66/65
Der Jahrgang 66/65 trifft sich am 22.6.1990, um 19.30 Uhr in Montabaur auf der Eichwiese (MADISON) zum Polterabend von Axel Stendebach.
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EISBACHGEMEINDEN”
_ Girod _
öffentliche Bekanntmachung Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod vom 27. Mai 1990
Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 135), BS 2020-1, in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBL S. 476) BS 2020 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (Entschä- digungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL S. 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBL S. 129), BS 2020-1-3 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
§1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod vom 10. Dezember 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. März 1988 wird wie folgt geändert:
§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
•»§9
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbttrgermeisters
( 1 ) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters wird auf 1.056,- DM festgesetzt.
(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegenstehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Absatz 2 gezahlt«.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1 . Januar 1990 in Kraft. 5431 Girod, 27. Mai 1990 Ortsgemeinde Girod
In Vertretung: Fend, 1 . Ortsbeigeordneter
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Girod
(S) Fend, 1 . Ortsbeigeordneter
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 05.06.1990
Vorstellung des Maßnahmenkataloges zur Dorferneuerung Der mit der Planungbeauftragte Ingenieur erläuterte dem Ortsgemeinderat den Entwurf zur Dorfemeuerung. Die Unterlagen umfaßten einen Konflikt- und Maßnahmenplan. Der Rat kam überein, das Konzept der Dorfemeuerungim Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustelien.

