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Nr. 24/90

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Lordnung:

Ltlicbe Sitzung

[Dorfemeuerungsprogramm (Informationsgespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur) Haushaltsplan 1991 und Investitionsprogramm 1990 bis 1 1994 Aufstellung einer Investitionsliste - [ jachstandsbericht Koblenzer Straße 1 Standortbestimmung für Glas- und Altkleider-Container

/erschiedenes

Bern, 7.6.1990

lidt, Ortsbürgermeister

Kirmesgesellschaft Simmem

Lächste Sitzung der Kirmesgesellschaft findet am Freitag, ljuni 1990, um 19.30 Uhr im Hotel »Waldhof« statt. Wir bit­talle Bürger wieder kräftig Eier auszublasen für unsere dies-

* 3 Kinneskrone.

BUCHFINKENLAND

CDU-Ortsverband Buchfinkenland

^Mittwoch, 20. Juni 1990,20.00 Uhr, findet in der Gaststätte nand« in Stahlhofen die nächste Vorstandssitzung des [llOVBuchfinkenland statt. In der Sitzung wirdu.a. das Pro- 1 der CDU für den ländlichen Raum vorgestellt.

Gackenbach

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öffentliche Bekanntmachung jitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach

Inächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbachfindet (Donnerstag, 21. Juni 1990, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus

«Ordnung: lientliche Sitzung

[ Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des : Ortsgemeinderates vom 29. März 1990 (öffentlicher Tfeil)

[ Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung ei- 1 Darlehens an die Kirmesgesellschaft 1990 1 Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Abfallkörben

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung ei­nes Abfallcontainers auf dem Friedhof Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung ei­ner Investitionsliste für die Jahre bis 1994 Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von pmetzen für die Fußballtore am Kinderspielplatz Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergaben

a) Einebung des Grabfeldes auf dem Friedhof

b) Neuanlage des Grabfeldes

c| Arbeiten am Vorbau des Gemeindehauses (Fachwerk)

1 (Vorlage wird nachgereicht)

|d) Abschieben der Seitenbankette an gemeindeeigenen jWirtschaftswegen

I Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausga-

Ibenfür das Haushaltsjahr 1989

[Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aus-

Igaben für das Haushaltsjahr 1989

[Verschiedenes

fichtöffentliche Sitzung

[Genehmigung der Niederschriften über die Sitzung des lörtsgemeinderates vom 29. März 1990 und 17. Mai p90 (nichtöffentlicher Tteil)

[Beratung und Beschlußfassung über die Einstellung ei- [ nes Auszubildenden im Forstrevier Buchfinkenland

[Verschiedenes »ubach, 11.6.1990 feiler, Ortsbürgermeister

Gier sammeln bis zur Kirmes

iseren »angeschlagenen« Kirmesbaum-Schmuck, Eier- Nnd Buchf ink, wieder ordentlich herrichten zu können, be- P wir bis zu unserer Kirmes im August wieder eine größere e ausgeblasener Eier.

F® alle Hausfrauen und Hausmänner uns hierbei schon

jetzt tatkräftigzu unterstützen, indem Sie ab sofort fleißig beim Eier-Sammeln mithelfen. Vielen Dank.

Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Hübingen

Jahrgang 66/65

Der Jahrgang 66/65 trifft sich am 22.6.1990, um 19.30 Uhr in Montabaur auf der Eichwiese (MADISON) zum Polterabend von Axel Stendebach.

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EISBACHGEMEINDEN

_ Girod _

öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod vom 27. Mai 1990

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 135), BS 2020-1, in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord­nung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBL S. 476) BS 2020 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (Entschä- digungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL S. 105), zu­letzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBL S. 129), BS 2020-1-3 die folgende Hauptsatzung beschlossen:

§1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod vom 10. Dezember 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. März 1988 wird wie folgt geändert:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

»§9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbttrgermeisters

( 1 ) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger­meisters wird auf 1.056,- DM festgesetzt.

(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen­stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Absatz 2 gezahlt«.

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1 . Januar 1990 in Kraft. 5431 Girod, 27. Mai 1990 Ortsgemeinde Girod

In Vertretung: Fend, 1 . Ortsbeigeordneter

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Girod

(S) Fend, 1 . Ortsbeigeordneter

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 05.06.1990

Vorstellung des Maßnahmenkataloges zur Dorferneuerung Der mit der Planungbeauftragte Ingenieur erläuterte dem Orts­gemeinderat den Entwurf zur Dorfemeuerung. Die Unterlagen umfaßten einen Konflikt- und Maßnahmenplan. Der Rat kam überein, das Konzept der Dorfemeuerungim Rahmen einer Bür­gerversammlung vorzustelien.