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Nr. 22/90
öffentliche Bekanntmachung
n llflB des Bebauungsplanes »Altstadt I • Erweiterung« dt Mo
itTl des Baugesetzbuches (BauGB)
Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am L 1990 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Altstadt I - *iterung« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Be»
„tmachung).
hiSAbs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziert Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist ^ jj 6 it Z ur Äußerung und Erörterung zu geben, um Zweck findet am 07.06.1990 um 20.00 Uhr in der Bür» ledes Rathauses eine Bürgerversammlung statt. em wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der
11 11.06. bis 11.07.1990 einschließlich
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, r 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, wäh- , Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und s von 7.30 • 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags KjO • 12.45 Uhr und 13.30 • 18.30 Uhr) gewährt. Montabaur, 23. Mai 1990 v Or. Possel-Dölken, Bürgermeister
Notizen aus der Stadtratssitzung vom 22. Mai 1990
, tl[n g und Beschlußfassung Uber den Quadratmeterpreis iQnindstUcke im Industriegebiet »Alter Galgen«
Verletzten Sitzung beschloß der Stadtrat Montabaur, den fpreis für Grundstücke im Industriegebiet »Alter Galgen«
• DM /qm festzusetzen. Vorausgegangen war eine ent- iende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses jadt.
terhatte der Quadratmeterpreis 11,- DM zuzüglich der an- Joden Erschließungs- bzw. Hausanschlußkosten betragen, per Quadratmeterpreis in den Industriegebieten der umlie- a Gemeinden ein höheres Niveau hat, beschloß man eine «ende Angleichung auf 20,- DM. Man war der Auffas- jdaß sich dieser Preis inzwischen auf dem Grundstücks- itdurchgesetzt habe und daher die Stadt Montabaur eben- le Anpassung vornehmen müsse.
llung des Bebauungsplanes »Altstadt I • Erweiterung» [Stadtrat faßte den Aufstellungsbeschluß für den Bebau- splao »Altstadt I - Erweiterung«. In dem Geltungsbereich »Bebauungsplanes sind Teilbereiche der Bebauungspläne " ‘ e« und »Altstadt IV« einbezogen.
[lat batte bereits in 1984 für das Gebiet zwischen Gäuls- t Färberbachstraße, hinter der Grundstücksgrenze der a Bauzeile an der Hospitalstraße und des Parkplatzes bawiese« den Beschluß zur Aufstellung eines Bebauunga- 3 gefaßt.
[Flaneutwurf sah vor, unter der Beibehaltung der jetzigen ag der Wilhelm-Mangels-Straße, zwischen gels-Straße, Biergasse und Fußwegparkplatz liswiese«/Wilhelm'Mangels-Straße, eine Sonderbaufläche men großflächigen Handelsbetrieb auszuweisen, lern der Rat den Beschluß gefaßt hatte, die Wilhehn- ils-Straße zu verlegen, erging im letzten Jahr der Be- > ^ch die an die neue Trassenführung angrenzenden tacke in den Geltungsbereich einzubeziehen.
Pis geplante Bebauung und die Verlegung der Wilhelm» gels-Straße nur auf der Grundlage eines einheitlichen Pla- Wueptes zu verwirklichen ist, wurde vorgeschlagen, das Jo* eingeleitete Bebauungsplanverfahren aufzugeben und psuplanung in Angriff zu nehmen. Diese Neuplanung soll ^geplanten Änderungen eingehen. tadtrat stinunte dem Beschlußvorschlag bei einer Nein- 18 und einer Enthaltung zu.
u g und Beschlußfassung Uber die Änderungen des Be» ^planes »Alberthöhe« für das Flurstück Nr. 168 im Be» ■„^dipfort-/Rheinstraße
lagein Antragder Grundstückseigentümerin des ip|annten Flurstückes vor. Der Antrag sah vor, die bishe- 7 ‘tazung als »Grünfläche« entfallen zu lassen und die Pjgniit einem Wohnhaus zu genehmigen.
Hutung hatte eine entsprechende Beschlußvorlage erar- ■ 016 vom Stadtrat in der vorgelegten Form beschlossen
Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« - Zustimmungs- und Satzungsbeschluß nach §§ 10 BauGB, 14 GemO Der Stadtrat hatte über die Verlegung eines Wendehammers im Gebiet des Bebauungsplanes »Alter Galgen« zu beschließen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist eine in nördliche Richtung zeigende Wendemöglichkeit aus. Die Bau» und Nutzungsabsichten eines in diesem Bereich anzusiedelnden größeren Industriebetriebes erfordern jedoch eine größere zusammenhängende Fläche.
Aus diesem Grund stimmte der Stadtrat der Verlegung der Wendemöglichkeit in südlicher Richtung zu.
Bürgergespräch mit den Mitgliedern der SPD-Stadtratsfraktion in Montabaur- Horressen
Die SPD-Stadtratsfraktion lädt ein zu einem Bürgergespräch am Dienstag, dem 05. Juni 1990, um 18.00 Uhr in die Gäststätte »Bürgerstube« in Montabaur-Horressen.
Im Anschluß daran findet die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt. Es handelt sich um eineparteiöffentliche Fraktionssitzung.
Bekanntmachung
1. Das Straßenbauamt Diez beantragt die Planfeststellung zur Errichtung eines Durchlasses im »Stadtbach« im Zuge der westlichen Umgehung Montabaur, L 312,
in der Gemarkung Montabaur-Horressen, Verbandsgemeinde Montabaur.
Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 23.09.1986 (BGBl. IS. 1629) §§ 72,106 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) sowie §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 26.05.1976 (BGBL IS. 1253)- jeweils in der derzeit gültigen Fassung - die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Die Zuständigkeit der Be- zirksregierungKoblenz ergibt sichaus den §§ 72 Abs. 7,105 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.
2. Näheres über Art und Umfang der beantragten M aßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 11.06.1990 bis 11.07.1990 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Dienstzimmer Nr. 203, Dienstzeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 - 12.45 Uhr und von 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 - 12.45 Uhr und von 13.30 - 18.30 Uhr.
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens einschließlich 25.07.1990 entweder bei der unter 2. gen ann ten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Strese- mannstraße 3 - 5,5400 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
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