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Nr. 20/90

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I 'faeesordnun gapunkt 4 hatte sich der Ortsgemeinderat Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von leistungen und die Bildung einer Erschließungseinheit 19 Baugebiet »Bornstück/Kappesfeld« in Girod- ach zu befassen. Da die Erschließungsanlage »Born- Ippesfeld« schon teilweise fertiggestellt wurde und die Jide bereits erhebliche Investitionen vorgenommen hat, s wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert, Vorauslei­zu erheben.

C Zugrundelegung der Gesamtkosten für die gesamte Er- yjuugseinheit ergibt sich ein Erschließungsbeitrag von »DM/qm- Daher beschloß der Ortsgemeinderat Vorauslei- n in Höhe von 10,00 DM/qm beitragspflichtige Grund­fläche zu erheben; die als erste Rate gezahlte Vorauslei- e vird von diesem Betrag abgezogen. Eine Endabrechnung ijoach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen.

r Tagesordnungspunkt 5 stand die Beratung und Be­rgung über den Ausbau und den Beleuchtungsplan .«Straße«; Art der Straßenlaternen an. Nach Sichtung der bebote und Katalogvorlagen entschied sich der Rat zum »vonStraßenlaternen der Marke Ingolstadt 4. Des weiteren Cjioßder Ortsgemeinderat einstimmig, in dem auszubauen- ßtück »Vor den Gärten« bis zur Hauptstraße 3 Boden- illen einzubauen.

ug der Hauptsatzung beschlossen |UW Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom H1988 wurde die monatliche Aufwandsentschädigung des pirgermeisters auf 770 DM festgesetzt, um die Möglicheit VPauschalversteuerung zu gewährleisten. Mit dieser Rege­ren Vorteile sowohl für die Ortsgemeinde als auchfür den »germeister verbunden.

iWiikung vom 01.01.1990 hat sich die Steuergesetzgebung igrundlegend geändert. Die Beibehaltung der bisherigen ug hätte jährliche Einkommenseinbußen von ca. 1200 iNettofür den Ortsbürgermeister mit sich gebracht. Da u.a. Aussetzungen für die Festlegung der Aufwandsentschä- pgauf 770 DM entfallen sind, und zum anderen die Beibe- mg der bisherigen Regelung zu erheblichen finanziellen teilen für den Bürgermeister führt, beschloß der Ortsge- erat die Aufwandsentschädigung auf 1.065 DM festzu- i Von einer Gewährung des üblichen Höchstbetrages der geblichen Einwohnerstaffel von z.Zt. 1111 DM wurde Ab- |pommen, da diese Festsetzimglediglich eine Belastung pgemeinde herbeigeführt hätte, ohne daß damit eine nen­nte Verbesserung der Einkommenssituation des Orts- neisters entstanden wäre.

Kveiteren beschloß der Ortsgemeinderat die Erdarbeiten pieräumliche Ausgestaltung des Kinderspielplatzes Klein- sch in Eigenleistung durchzuführen. Die Ausgestaltung feielplatzes mit G eräten wurde dem Ortsbürgermeister und pbeigeordneten übertragen.

ptbandverkabelung umfaßt auch die Hausinstallation N entsprechender Fragen aus der Bevölkerung weisen pcbeinmal darauf hin, daß die Fa. WEDA die Breitband­ig einschließlich der Netzebene 4 (Hausinstallation) 1 Damit wird begonnen, sobald die Satellitenemp- ation gebaut werden kann, also etwa Juni/Juli 1990.

Schützenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach g, dem 22. Mai 1990, um 19.00 Uhr treffen wir uns N Arbeitseinsatz um die Außenanlagen des Schützen- f säubern. Bitte Arbeitsgeräte mitbringen. Für ein * ^Erscheinen wären wir dankbar.

Kirmesgesellschaft 1990 Dl f ratuerun 8 des Kirmesbaumschmuckes

der diesjährigen Kirmes benötigen wir zur Eraeue- föKkmesbaumschmuckes ausgeblasene Eier. Daher bit- Morfbevoto^ un3 dabei zu unterstützen. Ab dem p® 8 7-7.1990 werden im Abstand von jeweils zwei Wo- w^blaseuen Eier von der Kirmesgesellschaft einge- Schon im voraus möchten wir uns für Ihre Mühe be-

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Tennisverein Girod e.V.

120.6.90 ist für die Herren-Mannschaft spielfrei. Näch- P® ist der TC Diez II. Die Begegnung findetam 24.6.90 J.. Schon jetzt weisen wir auf den Arbeitstermin am

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 09.05.1990 (4. Änderungssatzung)

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. J uli 1988 (GVB.S. 185) BS 2020-1, in Verbindungmit dar Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO^om 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt geän- dertdurch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBL S. 476), BS 2020 der Landesordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehren­ämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL S. 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBL S. 129), BS 2020-1-3, die folgende Hauptsatzung be­schlossen:

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Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 26.11.1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 1987 wird wie folgt geändert:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

*§9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürger­meisters

(1) Der Ortsbürgermeister erhält gern. § 18 GemO im Rahmen der EntschädigungsVO-Gemeinden eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes.

(2) Werden die Sätze des § 12 EntschädigungsVO-Gemeinden geändert, ändert sich die Aufwandsentschädigung vom Zeit­punkt des Inkrafttretens der Änderungsverordnung an ent­sprechend.

(3) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen­stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- oder Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 1990 in Kraft. 5431 Görgeshausen, 09.06.1990 (S.) In Vertretung;

Kindler, 1. Ortsbeigeordneter

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonder in teresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Görgeshausen In Vertretung:

Kindler, 1. Ortsbeigeordneter

TTC Görgeshausen

Wir laden alle passiven und aktiven Mitglieder zu unserer dies­jährigen Generalversamlungam 19.5.90, um 20.00 Uhr ins Gast­haus »BUo« ein. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, da Neu­wahlen anstehen.

Unsere diesjährigen Vereinsmeisterschaften finden am 24.6.90, ab 9.00 Uhr in der Löwensteinhalle statt. Dazu sind alle aktiven sowie passiven Mitglieder herzlich ein geladen. Abends ab 19.00 Uhr treffen wir uns zu einem gemütlichen Abschluß.

Frauenchor »Georgia« - MGV »Concordia«

Der Frauenchor »Georgia« und der MGV »Concordia« bitten al­le Mitglieder die Anmeldung für den Ausflug am 8. Sept. 1990 umgehend bei den Vorständen abzugeben.

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