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Montabaur

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_ Kadenbach _

Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. Auch in diesem J ahr führt der WK e.v. Arbeiten zur Pflege und Erhaltung der Anlagen in der G emeinde Kadenbach durch. Die­se Arbeiten werden an folgenden Tferminen durchgeführt: Donnerstag, 31. Mai 1990, 18.00 Uhr, Donnerstag, 21. Juni 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 6. Juli 1990,18.00 Uhr, Donners­tag, 19. Juli 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 2. August 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 16. August 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 30. August 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 13. Sept. 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 27. Sept. 1990, 18.00 Uhr, Donnerstag, 11. Okt. 1990,18.00 Uhr, Donnerstag, 26. Okt. 1990,18.00 Uhr, Donners­tag, 8. Nov. 1990,18.00 Uhr.

Helfen Sie uns mit, damit Sie und jeder Besucher Kadenbachs s i ch an unseren Anlagen und Einrichtungen erfreuen können. Wir treffen uns immer am Arbeitsraum des WK auf dem Kir­mesplatz.

Alle Damen und Herren des Jahrgangs 1935 werden recht herzlich gebeten, sich am Samstag, dem 26. Mai, um 20.00 Uhr im Gasthaus »Westerwald« einzufinden. Es sollen

dort die nächsten Vorhaben besprochen werden.

_ Neuhäusel _

öffentliche Bekanntmachung Am Montag, dem 28. Mai 1990,20.00 Uhr findet eine gemeinsa­me Sitzung der Ortsgemeinderäte Eitelborn und Neuhäusel in der Gaststätte der Augsthalle statt.

Tagesordnung:

Nichtöffentliche Sitzung

1. BeratungundBeschlußfassungüber die Form des Ausbau­es der Rundlaufbahnen der neuen Sportanlage

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Ar­beiten zum Bau der neuen Sportanlagen

3. Verschiedenes

Eitelborn, 16.5.1990 Neuhäusel, 16.6.1990

Walter Hümmerich Reinhold Hümmerich

Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister

der Ortsgemeinde Eitelbom der Ortsgemeinde Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 03.05.1990

Friedhofsplanungen vorgestellt

Die fast völlige Belegung des erst im Jahre 1976 erweiterten Friedhof teils stellt die Gemeinde vor die Not wendigkeit einer er­neuten Vergrößerung des Friedhofs, nachdem die Grabfelder im alten Tfeil des Friedhofs wegen noch nicht abgelaufener Nutzungs- und Belegungszeiten nicht geräumt und daher auch in nächster Zeit nicht wieder belegt werden können. Der Ortsge­meinderät hatte daher einen G arten- und Landschaftsplaner be­auftragt, einen Vorentwurf für eine Erweiterung des Friedhofs zu erarbeiten.

Die Vorstellung dieses in Auftrag gegebenen Vorentwurf s nahm in der Sitzungeinen breiten Raum ein. Das vom Planer zur Fried­hofserweiterung vorgesehene Gelände erstreckt sich über die gesamte Fläche der gemeindlichen Parzelle oberhalb der neuen Fahrzeughalle. Es ist an den bisherigen Friedhof angebunden und erhält eine Zuwegung vom Weg an der Friedhofshalle her. Der öffentliche Weg an der Nordseite des Friedhofs zwischen dem Ende des in Pflaster ausgebauten Friedhofsweges und dem Sportplatzgelände wird für die Durchfahrt gesperrt und ist dann nur noch für Friedhofsbesucher benutzbar. Der neue Er­weiterungsteil soll erschlossen werden durch zwei in einem Ab­stand von 25 m parallel verlaufende Wege, die sich im letzten Drittel des Erweiterungsteils überkreuzen und in einem Rund­weg enden.

Nach Diskussion des vorgestellten Vorentwurfs für die Fried­hofserweiterung stimmte der Rat der Planung zu. Der Ausbau der Friedhofserweiterung soll für das kommende Jahr vorgese­hen werden.

Im folgenden Punkt der Tagesordnung entledigte sich der Garten- und Landschaftsplaner sich des ihm vom Rat erteilten Auftrages und stellte den Entwurf des Planes zum Ausbau des Grabfeldes auf dem älteren Friedhofsteil vor, das hinter der Parkfläche an der Hillscheider Straße für die Aufnahme von Rei­hengräbern hergerichtet werden soll. Nach dem Ausbauentwurf

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wird das im Grabfeld vorhandene Geländegefälle in Annfi zungen am oberen und unteren Ende des Feldes aufarfm 1 werden, so daß sich in der eigentlichen Grabanlage nur ain males Gefälle ergibt. Das Feld soll 68 Einzelgräber aufnelu» Die Grabeinfassungen bestehen aus Platten mit der Größen x 0,40 m. Das Grabfundament soll durchgehend anniertsem grabmittigen Aussparungen zur Aufnahme des Grabdenkm

Nach Beratung des vorgestellten Ausbauplanes beschloß Rat seine Annahme Er erteilte dem Planer au-

trag, die Ausbaumaßnahme auszuschreiben.

Entwurfsplanung für den neuen Festplatz Dem Garten- und Landschaftsplaner war auch Auftrag zur * Stellung eines Vorentwurfes zur Gestaltung des neuen Festnli zes im Bereich Höhenweg/Taunusstraße erteilt worden. Die« ihm dem Rat vorgestellte Planungumfaßt daneben das Geläm der Kreissparkasse und bezieht auch den älteren Festplatz n] sehen Kreissparkasse und HL-Markt mit ein. Der neue Fel platz istg nach dem Vorschlag des Planers halbkreisförmig Pflasterbändem um einen Festpunkt gestaltet. Das angrenf de bis zur Taunusstraße (Stichstraße) ansteigende GelL, sieht terrassierte Rasenränge vor. Die Verbindung zwischen! tem und neuen Festplatz stellt eine breite Treppe dar, diev zwei Rampen flankiert wird.

Der vorgestellte Vorentwurf wurde im Rat diskutiert, ohne dl es zu einer abschließenden Entscheidung kam. Die PlanJ wird in einer der nächsten Sitzungen nochmals beraten. El Entscheidung wurde bis dahin zurückgestellt. 4

Kostenanalyse für Umbau Gemeindehaus Der Weg zur Gemeindeverwaltung iat durch die ungünetJ 'Deppe im Gemeindehaus insbesondere für ältere Mitbürj recht beschwerlich. Ein Architektenbüro wurde deshalb vor| nigen Monaten mit der Untersuchung beauftragt, ob hier I baumaßnahmen Abhilfe schaffen können, welche Möglicl ten sich hier anbieten und mit welchem Kostenaufwand zun nen ist.

Die beauftragten Architekten legten dem Rat in der Sitzung ne sich in drei Varianten gliedernde Kostenanalyse vor, die siej jeder der drei Varianten mit entsprechenden Grundriß- und t sichtsplänen belegten. Die erste Version ging von einer zi| Obergeschoß führenden Rampe und einer Außentreppe: Windfang aus, die zweite Version schlug den Einbau einer jj ßentreppe mit Windfang und die Außenemeuenmg des En schosses vor, die dritte Version schließlich beinhaltete den! bau eines Behindertenaufzuges und eines Balkons sowie did ßenerneuerung des Erdgeschosses. Allen drei Versionen lagl ßerdem der Anbau eines Ratszimmers (Sitzungssaal) mit geschoß zugumde. Die von den Architekten Kostenanalyse ergab, daß bei Durchführung der untersuch] Varianten je nach Version mit Kosten zwischen 399.000,- i und 454.000,-- DM zu rechnen ist.

Die mit der Analyse beauftragten Architekten waren zudem! beten worden, ein Gutachten über den gegenwärtigen Wert J Gemeinde- und Feuerwehrhauses zu erstellen. Nach ihrem Ij trag hierzu zeigte es sich, daß der Wert des Gebäudes nur ei| Bruchteil der bei einem Umbau anfallenden Kosten ausra« Der Ortsgemeinderat diskutierte über Kostenanalyse i Wertgutachten, stellte jedoch eine Entscheidung einstwej zurück. In der Aussprache war der Standpunkt vorherrsch^ daß bei dem ermittelten Kostenaufwand sich ein An-' bau des Gemeindehauses kaum lohnt und der Neubau eines| meindehauses ins Auge gefaßt werden sollte.

Änderung Bebauungsplan »Auf der Haid« beschlossen Der rechtsverbindliche Bebauungsplan »Auf der Haid« sienl Bereich hinter dem an der B 49 liegenden LäraischutzwdlJ den Flurstücken Nr. 194 -198 sowie 201, 202, 206 und 206f besondere Bauweise in Form einer Gartenhof- und Atnur bauungvor. DieseBebauungfügt sich durch ihre Städtebau. ^ Eigenart nursehr schwer in die Umgebungsbebauungeinj Antrag der Grundstückseigentümerin sollte daher von («1 zwingenden Festsetzung Abstand genommen und eine nir| übrige Baugebiet übliche Bauweise zugelassen werden.

In der Diskussion wurde im Rat darauf verwiesen, daß reich zwischen Westerwaldstraße und Limeswegbereitsj Wohnhäuser in Form der dort vogeschriebenen GartenhO'l Atriumbebauung errichtet worden sind und die von der JJ Stückseigentümerin gewünschte Änderung der Vorsp | des Bebauungsplanes eigentlich vor der Errichtung von J bauten in diesem Bereich hätte vorgenommen werden ®I

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